Das Förderprogramm des Bundes für das Jahr 2024 sieht verschiedene Förderungen für Privatpersonen vor. Die wichtigsten:
- Raus aus Öl und Gas: 2024 wird der Ersatz von Öl-, Gas- Kohle/Koks-Allesbrennern oder Stromdirektheizungen technologieabhängig mit bis zu 23.000,- Euro im Ein- oder Zweifamilienhaus und mit gestaffelten Fördersätzen im mehrgeschossigen Wohnbau gefördert. Im Zuge des Heizungstausches wird auch die Nachrüstung einer thermischen Solaranlage mit 2.500,- Euro Solarbonus im Ein- bzw. Zweifamilienhaus und mit bis zu 5.000,- Euro im mehrgeschoßigen Wohnbau unterstützt. Details und weitere Boni siehe unten.
Im Zuge der Aktion „Sauber heizen für alle“ gibt’s sogar noch höhere Förderungen. In welchen Fällen Sie in den Genuss dieser Zuschüsse kommen, finden Sie hier heraus. - Thermische Gebäudesanierungen für Privatpersonen im Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. im mehrgeschossigen Wohnbau mit deutlich erhöhten Fördersätzen. Details siehe weiter unten.
- PV-Anlagen über die OeMAG. Alle Infos und Fördercalls: https://www.oem-ag.at/de/home/ Batteriespeicher werden nur dann gefördert, wenn eine PV-Anlage neu errichtet oder erweitert und ebenfalls über die OeMAG gefördert wird.
- E-Mobilität: Details auf www.umweltfoerderung.at.
- Reparaturbonus: 50 %-Gutschein auf die Reparatur von Elektrogeräten. www.reparaturbonus.at/
Unsere Energieberaterinnen und Energieberater stehen Ihnen für Fragen und Beratung zu den Bundesförderungen gerne zur Verfügung. Bitte füllen Sie dazu eine Kontaktanfrage auf www.energietelefon.at aus, wir melden uns bei Ihnen!
Bundesförderungen für den Heizungstausch im Ein- oder Zweifamilienhaus
Die Bundesförderung wird 2024 in Form von technologiespezifischen Förderpauschalen vergeben. Das bedeutet, der Ersatz einer Ölheizung, Gasheizung, einem Kohle/Koks-Allesbrenner oder einer Strom-Direkt-Heizung wird beim Umstieg auf folgende Technologien wie folgt gefördert (jeweils maximale Förderhöhen):
- Nah- oder Fernwärme: 15.000,-
- Pelletszentral- oder Hackgutheizung: 18.000,-
- Stückholzzentralheizung: 16.000,-
- Luft-Wärmepumpe: 16.000,-Grundwasser- oder Sole-Wärmepumpe: 23.000,-
Die Förderung ist mit 75 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
Weitere Maßnahmen werden mit Boni belohnt, darunter zum Beispiel
- der gleichzeitige Einbau einer thermischen Solaranlage mit bis zu 2.500,- Euro
- die Bohrung für eine Erdsonde oder eine Grundwasser-Wärmepumpe mit bis zu 5.000,- Euro
- der Heizungstausch im Zuge eines Gesamtsanierungskonzepts mit zusätzlichen 500,- Euro und
- der gleichzeitige Tausch eines Gasherds mit bis zu 1.200,- Euro.
Wichtig: Vorrangig gefördert wird der Umstieg auf Fernwärme. Nur wenn ein Anschluss nicht möglich ist, werden auch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Ob Sie an ein Nahwärmenetz anschließen können, finden Sie hier heraus.
Und die Details zur Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt’s hier.
Förderungen für den Heizungstausch im mehrgeschoßigen Wohnbau
Im mehrgeschoßigen Wohnbau wird wie im Ein- oder Zweifamilienhaus technologiespezifisch gefördert. Zusätzlich sind die Förderhöhen abhängig von der Kesselleistung:
neue Heizung | < 50 kW | 50 bis 100 kW | > 100 kW |
Nah- oder Fernwärme | 15.000,- | 25.000,- | 31.000,- |
Pelletszentral- oder Hackgutheizung | 18.000,- | 30.000,- | 37.000,- |
Stückholz | 16.000,- | 26.000,- | 31.000,- |
Luftwärmepumpe | 16.000,- | 26.000,- | 31.000,- |
Erdsonde- oder Grundwasserwärmepumpe | 23.000,- | 37.000,- | 45.000,- |
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Boni für zusätliche Maßnahmen im Mehrwohnungshaus, zum Beispiel
- für die Zentralisierung der Heizung: 4.000,- Euro je Wohnung
- Umstieg auf Niedertemperatur-Verteilsystem: 4.000,- Euro je Wohnung
- Bohrbonus für Grundwasser- oder Erdsonden-Wärmepumpen: 10.000,-
- Solarbonus für den gleichzeitigen Einbau einer thermischen Solaranlage: bis zu 5.000,- Euro
Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Die Förderhöhe ist mit 75 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Details finden Sie hier.
Sanierungsförderung des Bundes
Gefördert werden
- die Dämmung der Außenwände
- die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
- die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren
- die Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzfläche
Im Ein- und Zweifamilienhaus beträgt die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung 42.000 Euro bzw. 50 % der förderfähigen Kosten. Werden Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verbaut, kann ein weiterer Zuschlag gewährt werden.
Im mehrgeschoßigen Wohnbau beträgt die Förderung bis zu 300,- Euro je m² und erhöht sich auf bis zu 525,- Euro, wenn mit nachwachsenden Rohstoffen gedämmt wird. Der Tausch von Fenstern als Einzelmaßnahme wird mit bis zu 9.000,- Euro gefördert.
Weiters:
- Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept
- in denkmalgeschützten Gebäuden und Gründerzeithäusern kann jetzt nicht mehr nur der Tausch, sondern auch die Sanierung von Fenstern gefördert werden.
- Aufhebung der Einschränkung auf einen Förderantrag je Aktionszeitraum
- Im mehrgeschossigen Wohnbau wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, die Förderungen vor allem für Altbauten im Gebäudebestand attraktiv macht.
- Im mehrgeschossigen Wohnbau wird die Umsetzungsfrist des Projekts für Anträge ab 2024 bis 30.09.2027 verlängert.
Alle weiteren HInweise zur thermischen Gebäudesanierungen für Privatpersonen finden Sie hier: Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. mehrgeschossiger Wohnbau.
Alle aktuellen und kürzlich beendeten Bundesförderungen für Privatpersonen finden Sie auf der Website der KPC.