Bei Energie-, Mobilitäts- und Umweltförderungen ist Österreich in zwei Lager geteilt: Privatpersonen und „die Anderen“. Diese Trennung gilt sowohl bei Investitionsförderungen als auch bei den dazu gehörenden Beratungen.

Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Institutionen, gewerbliche Landwirte haben Anspruch auf die geförderten Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen.

Alle hier beschriebenen Energie-, Mobilitäts- und Umweltberatungen stehen auch Gemeinden, Vereinen, konfessionellen Einrichtungen, Institutionen und gewerblichen Landwirten zur Verfügung.

Der einzige Unterschied ist die Umsatzsteuer, die nicht gefördert wird: die Förderhöhe wird vom Nettobetrag berechnet.

Beispiel: Rechnung für einen Verein, der die Umsatzsteuer nicht zurückholen kann:

 

8h Energiecheck a € 80 =  € 640,-
+ 20% USt  € 128,-
Gesamt zu bezahlen € 768,-
Förderung 50% von € 640 € 320,-
Zuletzt aktualisiert am 18. Juli 2023