Hier bekommen Sie einen Überblick zu den Förderungen die Sie in Vorarlberg für den Einbau einer Lüftungsanlage erhalten können.

Eine Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wird auch Komfortlüftung genannt, da sie den Bewohnern eine hohe Luftqualität garantiert, ohne sich darüber Gedanken machen zu müssen. Ist die Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet, werden 70%-85% der Wärme aus der Abluft an die Zuluft übergeben. Somit reduzieren sich die Lüftungswärmeverluste deutlich.

Derzeit gibt es für Lüftungsanlagen in Vorarlberg folgende Förderungen:

  • Energieförderung vom Land Vorarlberg

Energieförderung Land Vorarlberg

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden vom Land Vorarlberg im Rahmen der Energieförderung gefördert. Voraussetzungen sind

  • Die luftmengenspezifische elektrische Leistungsaufnahme muss gemäß EN 131417 weniger als 0,40 Wh/m³ betragen.
  • Das Temperaturverhältnis nach EN 131417 bzw. 131418 muss fortluftseitig > 70 % oder zuluftseitig > 80 % betragen. Bei Modulgeräten ohne Einzelprüfung muss die berechnete Rückwärmezahl (zuluftseitig) > 85 % betragen.
  • Die Luftmengen sind laut ÖNORM B 81105:20193 Tabelle 6 an den Bedarf anzupassen.
  • Kompaktgeräte die diese Voraussetzungen erfüllen sind unter www.vorarlberg.at/energiefoerderungen gelistet. Für Modulgeräte sind die entsprechenden Prüfzeugnisse vorzulegen.
  • Weitere Kriterien können Sie der Energieförderrichtlinie entnehmen.

Förderhöhen

Folgende Maßnahmen sind im Bestandsbau (die Baubewilligung des betroffenen Gebäudes muss mindestens 10 Jahre zurückliegen) förderbar.
Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten und ist begrenzt mit:

  Eigenheime (maximal 2 Wohnungen) Mehrwohnungshäuser (mindestens 3 Wohnungen) und Gemeinschaftsanlagen
Basisförderung € 2.000 pro Gebäude € 1.000
pro Wohnung € 400

Die Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Website des Landes.

Der Förderantrag kann bis 6 Monate nach der Inbetriebnahme beim Land Vorarlberg eingereicht werden.

Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2024