Gemeindeförderungen

Viele Vorarlberger Gemeinden unterstützen das Engagement ihrer Bürger*innen, in dem sie den Einsatz von erneuerbarer Energie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder alternative Mobilitätsformen finanziell unterstützen. Hier finden Sie heraus, ob und in welcher Form Ihre Wohnsitzgemeinde energierelevante Förderungen ausschüttet.

Obwohl wir die Liste mit großer Sorgfalt pflegen, haben Sie bitte Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können –  insbesondere, da wir bei der laufenden Aktualisierung der Förderungen auch auf Mitteilungen aus den Gemeinden angewiesen sind. Fragen Sie im Zweifelsfall vor Umsetzung der Maßnahme in Ihrer Gemeinde nach. Die Ansprechpersonen sind bei den jeweiligen Förderungen ersichtlich.

Fällt Ihnen auf, dass eine Förderung fehlt oder nicht mehr aktuell ist, dann melden Sie uns das bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular! So können wir die Liste jeweils auf dem neuesten Stand halten.

  • Alberschwende Car-Sharing

    Beim Gemeindeamt steht ein Carsharing Auto bereit, welches über die Plattform Caruso gebucht werden kann. 

     

    Mehr Infos zum Caruso-Carsharing finden Sie hier. 

  • Altach Biomasseanlagen

    Die Gemeinde Altach fördert die Errichtung von Biomasseanlagen im Ausmaß von 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg (jedoch höchstens € 1.100,-).


    Manuela Geipel
    +43 / 5576 / 7178-124
    manuela.geipel@altach.at

  • Altach Fahrradanhänger

    Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Kindertransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von  50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 150,- gefördert.

     

    Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Lastentransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.

     

    Voraussetzungen:

    • Der Fahrradanhänger muss in einem Fachbetrieb der Region amKumma bzw. Hohenems (Gemeindeblattbezirk) gekauft werden.
    • Eine Originalrechnung muss vorgelegt werden.
    • Hauptwohnsitz in Altach
    • Kleinkinder in der Familie
    • Pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger oder ein KIKI-Anhänger gefördert.
    • Werden 8 Jahre nach der ersten KIKI-Förderung erneut alle Voraussetzungen erfüllt, kann um eine neuerliche Förderung angesucht werden.


    Silke Vigl-Greinix
    +43 / 5576 / 71 78-141
    silke.vigl-greinix@altach.at

  • Altach Förderung Dachbegrünung

    Die Gemeinde Altach fördert Privatpersonen bei der Errichtung von Dachbegrünungen. Die Mindestfläche muß min. 10 m² betragen. Die Höhe der Förderung beträgt 10 Euro pro m², jedoch max. 1.400 Euro. 

    Alle Voraussetzungen und Infos finden Sie hier. 


    Manuela Geipel
    +43 5576 / 7178-124
    manuela.geipel@altach.at

  • Altach KlimaTicket-Förderung für Studierende

    Die Gemeinde Altach fördert Studierende bei der Anschaffung eines KlimaTickets mit 50% der Kosten. 

     

    Alle Infos und Voraussetzungen finden Sie hier


    Christine Heinzle
    +43 5576 / 7178-103
    christine.heinzle@altach.at

  • Altach Lastenfahrräder

    Die Gemeinde Altach fördert den Kauf eines Lastenfahrrads mit 250 Euro.

     

    Voraussetzungen:

    • Kauf bei einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb – Rechnungskopie liegt Antrag bei
    • Antragssteller*in hat Hauptwohnsitz in der Gemeinde Altach
    • Antragssteller*in hat noch keine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrades von der Gemeinde Altach erhalten.


    Silke Vigl-Greinix
    05576 / 7178-141
    silke.vigl-greinix@altach.at

  • Altach öffentlicher Verkehr

    Beim Infoschalter der Gemeinde liegen zwei Verbundkarten „maximo“  für die Einwohner der Gemeinde Altach zum Ausleihen bereit.
    Die Jahreskarten gelten innerhalb des Verbundraumes „Vorarlberg“ zur uneingeschränkten Benutzung von Bahn und Bus.
    Die Fahrradmitnahmekarten gelten in den Regionalzügen. Sie ermöglichen eine kombinierte Mobilität mit Zug und Fahrrad.
    Die beiden Karten können von allen Altacherinnen und Altachern ausgeliehen werden.
    Ausleihbedingungen:

    • Die Karte kann an Werktagen während der Öffnungszeiten des Infoschalters für jeweils bis zu drei aufeinander folgende Tage ausgeliehen werden.
    • Die Karte muss vorab beim Infoschalter im Gemeindeamt telefonisch oder per e-Mail reserviert werden. Beim Abholen der Karte werden durch die Unterschrift die Übernahme und die Ausleihbedingungen bestätigt.
    • Die Karte ist nach Ablauf der Ausleihfrist umgehend beim Infoschalter abzugeben.
    • Der Ausleihende haftet für die Karte, das bedeutet, dass bei Verlust der Restwert der Karte an die Gemeinde Altach zu ersetzen ist. Der Restwert der Karte beträgt bis Ende Februar den vollen Kartenwert. Ab dem 1. März beträgt der Restwert die Anzahl der Restmonate multipliziert mit dem jeweils gültigen Monatskartentarif.


    Christine Brunner
    +43 / 5576 / 7178-24
    christine.brunner@altach.at

  • Altach Solaranlagen

    Für Brauchwasseranlagen im Zuge einer Bestandssanierung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 950,-.

     

    Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 1.750,-

     

    Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).


    Manuela Geipel
    +43 / 5576 / 7178-122
    manuela.geipel@altach.at

  • Altach Stoffwindelförderung

    Die Gemeinde Altach unterstützt Jungfamilien und werdende Eltern bei der Anschaffung von wiederverwendbaren Stoffwindeln. 

     

    Voraussetzungen: 

    • Wohnsitz in Altach
    • Die Stoffwindeln müssen in Vorarlberg gekauft werden
    • Förderung in der Höhe von 25 % des Kaufpreises (bis maximal 100 Euro)
    • Die Förderung wird pro Kind einmalig gegen Vorlage der Originalrechnungen in Form von amKumma-Gutscheinen ausbezahlt
    • Die Rechnungen können bis max. sechs Monate rückwirkend eingereicht werden

     

    Weitere Infos sowie das Antragsformular finden Sie hier. 


    Silke Vigl-Greinix
    +43 5576 / 7178-141
    silke.vigl-greinix@altach.at

  • Andelsbuch Biomasseanlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Bgm. Bernhard Kleber
    +43 / 5512 / 23 19-10
    michael.metzler@andelsbuch.cnv.at

  • Andelsbuch Fahrradanhänger

    Die Gemeinde fördert die Neuanschaffung von Kinder-Fahrradanhängern. Die Förderung beträgt je Anhänger 25 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch € 150,- und kann von Andelsbucher Familien, welche Kinder bis zu acht Jahren haben nach Vorlage der bezahlten Rechnung beim Gemeindeamt beantragt werden.


    Bgm. Bernhard Kleber
    +43 / 5512 / 23 19-10
    buergermeister@andelsbuch.cnv.at

  • Andelsbuch Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Bgm. Bernhard Kleber
    +43 / 5512 / 23 19-10
    buergermeister@andelsbuch.cnv.at

  • Au Solaranlagen

    + 1/3 der Landesförderung


    David Hagspiel
    +43 / 5515 / 22 20-13
    d.hagspiel@gemeinde-au.at

  • Bezau Fahrradanhänger

    + 30 % der Anschaffungskosten, max. jedoch € 150,-


    +43 / 5514 / 2213
    gemeinde@bezau.cnv.at

  • Bezau Solaranlagen

    + 1/3 der Landesförderung


    +43 / 5514 / 22 13
    gemeinde@bezau.cnv.at

  • Bildstein Fahrradanhänger

    pro Fahrradanhänger € 100,-


    Bgm. Walter Moosbrugger
    +43 / 5572 / 58 384
    gemeinde.bildstein@cnv.at

  • Bildstein Solaranlagen

    + 40 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 726,73)


    Bgm. Walter Moosbrugger
    +43 / 5572 / 58 384
    gemeinde.bildstein@cnv.at

  • Blons Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Blons E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Blons Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Blons Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Blons Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Bludenz – Klimaticket für Studierende

    Die Stadt Bludenz fördert für Studierende das „Klimaticket Ö“ mit 50 % der Kosten. 

     

    Voraussetzungen für das „KlimaTicket Ö“ zum halben Preis:

     

    • Besuch einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagog. Hochschule) oder Universität im In- oder Ausland
    • Vorlage einer Meldebstätigung mit Hauptwohnsitz in Bludenz (max. 2 Wochen alt)
    • Schriftliche Einwilligung zur Einsicht in die Meldedaten
    • Zustelladresse des „KlimaTicket Ö“ in Bludenz
    • Kauf vor Ort beim Mobilpunkt in Bludenz
    • Alter unter 26 Jahren

    Mehr Infos finden Sie hier

  • Bludesch Energieberatung (Sprechstunde)

    Kostenlose Energieberatung in Form einer Sprechstunde jeden ersten Mittwoch im Monat im Gemeindeamt Bludesch von 17.00 bis 18.00 Uhr.
    Anmeldungen beim Bürgerservice Bludesch unter 05550/2218 oder per E-Mail unter ta.hcsedulb@edniemeg.

    Personen, die eine Energieberatung brauchen, können sich auch direkt bei Ökoberatung Gebhard Bertsch melden und, sofern gewünscht, gleich einen Termin vor Ort vereinbaren.

    Kontakt:
    Bertsch Gebhard,
    Raiffeisenstraße 54, 6713 Ludesch
    Voranmeldung: 05550 / 23666
    E-Mail: ta.gnutarebokeo@hcstreb.g

  • Bludesch Leih-Elektroauto

    Bludescher Bürger können das E-Auto der Gemeinde Bludesch ausleihen. Es wird dabei eine Ausleihgebühr in der Höhe von Euro 30,00/Tag in Rechnung gestellt. Weitere Informationen und Anmeldungen im Gemeindeamt Bludesch.


    Bürgerservice Gemeinde Bludesch
    +43 5550 2218
    gemeinde@bludesch.at

  • Brand Förderung von E-Fahrrädern

    Die Gemeinde fördert die Anschaffung eines E-Fahrrads mit 10% der Anschaffungskosten (max. 150 €).

    Voraussetzung: Vorlage der Rechnung und der technischen Beschreibung beim Gemeindeamt.

    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Brand


    Ulrike Gabriel
    05559 / 308-14
    ulrike.gabriel@brand.at

  • Bregenz Anschluss Nahwärmenetz

    Der Anschluss von Wohngebäuden an Nahwärmenetze wird mit einem einmaligen Zuschuss gefördert:

     

    • Wohnanlagen mit weniger als 10 Wohneinheiten: € 150,- je angeschlossener Wohneinheit
    • Wohnanlagen mit mehr als 10 Wohneinheiten: € 100,- je angeschlossener Wohneinheit

     

    Dabei ist die Summe der Zuschüsse pro Wohngebäude mit 25 % der spezifischen Anschlusskosten gedeckelt.


    Karin Siemers
    +43 5574 / 410-1741
    umweltschutz@bregenz.at

  • Bregenz Biomasseanlagen

    Biomasseheizanlagen für Wohngebäude werden mit einem einmaligen Zuschuss von € 500,- pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:

     

    • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit einem Pufferspeicher als Zentralheizung
    • Automatische Hackgut- und Pelletsanlagen als Zentralheizungen
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung

    Der Ersatz von Einzelöfen durch Pelletseinzelöfen als alleiniges Heizsystem für Wohnungen wird mit 300,- Euro gefördert.


    Karin Siemers
    +43 5574 / 410-1381
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz Dachbegrünung

    Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Begrünungen auf Dachflächen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen.

    Förderhöhe: 25% der anrechenbaren Herstellkosten, max. jedoch 2.000 Euro.

    Für Dachbegrünungen ab 350 m² wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.

     

    Alle Voraussetzungen und Details im Förderkatalog: www.bregenz.gv.at/buergerservice/foerderungen


    Karin Siemers
    +43 5574 / 410-1381
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz Fahrradanhänger

    Zuschuss zur Anschaffung eines

      • Fahrradanhängers zum Kindertransport (Kiki) in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 220,-.
      • Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 160,-.
      • Fahrradtrolleys mit Anhängerkupplung am Rad in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 100,-.

    Voraussetzungen: 

    • Der Kauf des Anhängers bei einer Firma im planB-Gebiet (Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) erfolgen, die auch einen Service anbietet (Nachweis durch Vorlage der Orginalrechnung).
    • AntragstellerInnen müssen in Bregenz wohnhaft sein.
    • Pro Haushalt wird im Bedarfsfall maximal ein Fahrradanhänger gefördert.


    Asmira Sisic
    +43 / 5574 / 410-1711
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz KlimaTicket-Förderung für Studierende

    Die Stadt Bregenz fördert das KlimaTicket Ö Jugend mit 50% der Kosten. 

     

    Voraussetzungen:

    • Berechtigt zum Antrag sind Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
    • Der Hauptwohnsitz ist während der Bezugsdauer des „KlimaTicket Ö Jugend“ (nicht VVV oder Tirol) in Bregenz zu belassen. Der:die Förderungsnehmer:in erklärt sich einverstanden, dass die Stadt jederzeit Einsicht auf die Meldedaten hat.
    • Keine vorzeitige Stornierung des Tickets
    • Das Bankkonto muss auf den Namen der:des Antragsstellenden lauten.

    Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie hier. 


    05574 / 410-1372
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz Lastenrad

    Zuschuss zur Anschaffung eines Transportrades mit einer Transportkapazität von mind. 80 kg

     

    • für Transporträder in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 400,-
    • für Transporträder mit E-Antrieb in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 600,-

     

    Voraussetzungen:

    • Der Kauf muss bei einer Vorarlberger Fahrradfachhändler erfolgen, der auch einen Reparaturservice (Nachweis durch Vorlage der Originalrechnung).
    • AntragstellerInnen müssen in Bregenz wohnhaft sein. Pro Haushalt wird im Bedarfsfall maximal ein Lastenrad gefördert.


    Asmira Sisic
    +43 / 5574 / 410-1711
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz Photovoltaikanlagen

    Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird mit einem Investitionszuschuss von € 150,- je kWp installierter Leistung gefördert. Mit Ausnahme von Bürgerbeteiligungsanlagen wird die Förderung nur für die ersten 20 kWp ausbezahlt

     

    Das Fördervolumen ist somit mit maximal € 3.000,- gedeckelt. Für andere Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.


    Karin Siemers
    +43 / 5574 / 410-1381
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bregenz Solaranlagen

    Die Errichtung von thermischen Solaranlagen nach § 2 Abs. 4 wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung gefördert.

     

    Die Förderhöhe ist für neu errichtete Wohngebäude jedoch mit maximal € 1.500,- je Anlage im Fall reiner Warmwasserbereitung, bzw. € 2.000,- je Anlage im Fall einer Heizungsunterstützung begrenzt.

     

    Für Anlagen auf Nichtwohngebäuden, z.B. auf Gewerbebetrieben oder Vereinsgebäuden wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.


    Karin Siemers
    +43 5574 / 410-1381
    stadtentwicklung@bregenz.at

  • Bürs Fahrradanhänger. Lastenfahrräder und Kinder-Fahrradhelm

    • Kinderanhänger (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 150 €)
    • Lastenanhänger (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 100 €)
    • Fahrrad-Trolley (Förderung 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 100 €)
    • Lastenfahrrad / E-Lastenfahrrad (Förderung 300 €)
    • Kinderhelm (Förderung maximal 20 €)

    Infos und Förderbedingungen auf: www.buers.at/Mobilitaetsfoerderung_1


    Ing. Thomas Graß
    +43 / 5552 / 62812-117
    thomas.grass@buers.at

  • Bürs öffentlicher Verkehr

    Förderungswürdig sind Menschen mit Hauptwohnsitz in Bürs oder ortsansässige Vereine und Betriebe.

     

    • ÖBB-Vorteilscard – Classic, Senior*in (Förderung 20,00 €)
    • ÖBB-Vorteilscard Familie und Jugend (Förderung 19,00 €)
    • KlimaTicket – now classic, Jugend, Senior*in, Student*in, Familie (Förderung 80,00 €)
    • vmobil KlimaTicket – Classic, Senior*in, Jugend (Förderung 20,00 €)
    • vmobil KlimaTicket – Schüler*in, Lehrling, Fahrrad, Hund (Förderung 10,00 €)

    Mehr Informationen auf: www.buers.at/Mobilitaetsfoerderung_1

     


    Ing. Thomas Graß
    +43 / 5552 / 62812-117
    thomas.grass@buers.at

  • Bürs Solaranlagen

    + 35 % der Landesförderung


    Ing. Thomas Graß
    +43 / 5552 / 62812-117
    thomas.grass@buers.at

  • Dalaas Biomasseanlagen

    + 25 % der Landesförderung, max. € 350,-  je Objekt begrenzt

  • Dalaas Elektro-Fahrräder

    Anschaffung von Elektrofahrrädern, Elektroscootern und Elektromopeds mit 10 % des Anschaffungspreises (max. € 150,-)

  • Dalaas Ökostrom und Photovoltaikanlagen

    Die Gemeinde fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit 70 Euro pro kWp, jedoch max. 350 Euro.

     

    Voraussetzung ist, dass auch Ökostrom von einem Vorarlberger Stromanbieter bezogen wird.

    Mehr Infos finden Sie hier. 

     

  • Dalaas Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 350,- pro Objekt)


    Mario Hartmann
    +43 / 5558 / 72 01
    mario.hartmann@dalaas.at

  • Dalaas Stoffwindelpaket

    Die Gemeinde Dalaas fördert ein Stoffwindelpaket der Firma Windlkind in Bludenz.

     

    Die Förderhöhe beträgt einmalig € 75,00 pro Familie.

    Mehr Infos auf finden Sie hier

  • Dornbirn Fahrradanhänger/Lastenräder

    Gefördert wird der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport („Kiki“), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport sowie eines (Fahrrad-)Trolleys mit 25% des Kaufpreises, maximal jedoch 150,- Euro.

     

    Lastenfahrräder werden pauschal mit 400,- Euro und Elektrolastenfahrräder pauschal mit 600,- Euro gefördert.

     

    Voraussetzungen (u.a.): Wohnsitz in Dornbirn und Neukauf bei einem Unternehmen in Vorarlberg, das auch Reparaturen durchführt. Weitere Voraussetzungen hier.

     


    Klaudia Thaler oder Martin Machnik
    +43 5572 306 5500 bzw. 5503
    umwelt@dornbirn.at

  • Düns Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 250,- für Neubau bzw. max. € 500,- für Althaussanierung)


    Bürgermeister Gerold Mähr
    +43 / 5524 / 23 11
    gemeinde.duens@env.at

  • Dünserberg Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 350,-)


    Bürgermeister Walter Rauch
    +43 / 5524 / 24 11-10
    gemeinde@duenserberg.cnv.at

  • Egg Fahrradanhänger

    Die Gemeinde Egg fördert die Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten. Es werden 30% vom Kaufpreis, höchstens aber 150,- Euro rückerstattet.

     

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in Egg
    • Kauf bei einem Bregenzerwälder Fahrradhändler

    Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung in der Bürgerservicestelle der Gemeinde zu beantragen. Pro Haushalt wird ein Anhänger gefördert.


    Jana Schneider
    +43 / 5512 2216-12
    jana.schneider@egg.cnv.at

  • Egg Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung, max. jedoch 681,- Euro


    Klaus Willi
    +43 / 5512 / 22 16-16
    klaus.willi@egg.cnv.at

  • Eichenberg Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 425,-) Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung


    Irene Schwarzmann-Dür
    +43 / 5574 / 42 695
    gemeindeamt@eichenberg.at

  • Energieregion Vorderwald: „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende

    Die Gemeinden fördern den Kauf des „KlimaTickets Österreich Jugend mit“ 50 % des Kaufpreises. 

     

    Beantragen können die Förderung Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.).

     

    Alle Förderbedingungen und den Ablauf zur Antragsstellung finden Sie hier

     

    Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.

  • Energieregion Vorderwald: Fahrradanhänger und Lastenräder

    Gefördert werden 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads

     

    • Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
    • Lastenanhänger mit max. 80,- Euro

    Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.

    Voraussetzungen:

    • Kauf bei einem lokalen Händler in der Region
    • Anhänger muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen

    Auszahlung in Form von Einkaufsgutscheinen der Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.

    Mehr Informationen finden Sie hier.

     

    Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.

  • Energiesprechstunde der Gemeinde

    Die Gemeinde übernimmt die Kosten für eine kurze Energieberatung bei Ihnen zuhause (Dauer ca. eine Stunde). Anmeldung über das Energietelefon am Energieinstitut Vorarlberg (05572 31 202-112) oder per Mail an ta.tutitsnieigrene@gnutarebeigrene.

  • Feldkirch Baumpflanzung/Naturgartenberatung

    Baumpflanzungen

    Gefördert wird die Pflanzung von heimischen hochstämmigen Laubbäumen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten, max. jedoch 200 Euro.

    • Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 16 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter
    • Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel).
    • Die Pflanzung erfolgt im Siedlungsgebiet.

    Naturgartenberatungen

    Gefördert werden Beratungen zur naturnahen Gartengestaltung ab dem 1.9.2020 in der Höhe von  75% der Beratungskosten, maximal 300 Euro.
    Die Beratung hat durch eine fachlich geeignete Person bzw. einen fachlich geeigneten Verein oder Unternehmen zu erfolgen.

     

    Weitere Förderkriterien finden Sie unter „Baumpflanzungen“ und „Naturgartenberatungen“ hier.


    Amt der Stadt Feldkirch
    +43/5522-304-1451
    umwelt@feldkirch.at

  • Feldkirch Biomasse

    Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:

     

    • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
    • Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
    • Automatische Pellet-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemein-schaftsanlagen
    • Anschluss von Wohngebäuden/Wohneinheiten an Biomasse-Nahwärmenetze


    DI Christina Connert
    +43 5522 304-1452
    christina.connert@feldkirch.at

  • Feldkirch Dachbegrünung

    Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern ab dem 1.9.2023.

     

    Förderausmaß

    • Förderbar sind die Kosten der Gründacherrichtung ab der Oberkante der Dachabdichtung. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
    • Errichtungskosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert.
    • Wird bei extensiver Dachbegrünung zusätzlich eine Solaranlage errichtet, beträgt die maximale Förderhöhe 2.500 Euro. Die Kosten der Errichtung der Solaranlage werden nicht nach diesen Förderrichtlinien gefördert.

    Ausführliche Förderbedingungen finden Sie unter „Dachbegrünungen“ hier.

     


    Amt der Stadt Feldkirch
    +43/5522-304-1451
    umwelt@feldkirch.at

  • Feldkirch Fahrradförderung

    Die Fahrradförderung kann beantragt werden für:

     

    • Kinderanhänger
    • Lastenanhänger
    • Lastenfahrrad / E-Lastenfahrrad
    • Fahrrad-Trolley
    • Spezialfahrrad für Therapie- und Rehazwecke (in Ausnahmefällen)

    Je nach Art des Gefährts kommen unterschiedliche Fördersätze zur Anwendung (von max. EUR 100,00 für Fahrrad-Trolleys bis zu EUR 300,00 für Lastenfahrräder). 

     

    Alle Voraussetzungen für die Förderung finden sie unter dem Punkt Fahrradförderungen hier.


    Bauamt Feldkirch
    +43 5522 304-1444
    bauamt@feldkirch.at

  • Feldkirch Fassadenbegrünung

    Die Stadt Feldkirch unterstützt die Anlage von Fassadenbegrünungen mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (max. mit  €1.500,00 bzw. € 2.000,00 je nach Standort).

     

    Weitere Infos zur Förderung und den Bedingungen finden Sie unter „Fassadenbegrünung“ hier.


    +43 5522 / 304 1442
    umwelt@feldkirch.at

  • Feldkirch Solaranlagen

    Die Förderhöhe beträgt pauschal 20% der Landesförderung, jedoch max. 1.500€ bei Warmwasserunterstützung und max. € 2.000,– bei Heizungsunterstützung. Das Gebäude muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.


    DI Christina Connert
    +43 5522 304-1452
    christina.connert@feldkirch.at

  • Feldkirch Wärmepumpe

    Einmaliger Zuschuss bei Installation einer Wärmepumpe. Die Förderung wird von den Stadtwerken Feldkirch ausbezahlt.


    Kundencenter der Stadtwerke Feldkirch
    +43 5522 9000
    kundencenter@stadtwerke-feldkirch.at

  • Fontanella Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Fontanella E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Fontanella Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Fontanella Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Fontanella Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Frastanz Biomasseanlagen

    + 25 % der Landesförderung (max. € 800,-)


    Silvia Auer
    +43 / 5522 / 51 534-25
    silvia.auer@frastanz.at

  • Frastanz Fahrradanhänger

    Gefördert wird der Kauf Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki) und zum Lastentransport sowie eines Fahrrad-Trolleys mit 25% des Kaufpreises – max. jedoch mit 150 Euro.

     

    Voraussetzung für eine Unterstützung:

    • Hauptwohnsitz in Frastanz
    • Neu)-Kauf bei einem lokalen Händler aus dem Gebiet der Regio im Walgau
    • Anhänger, Lastenfahrrad, etc. muss den gültigen Richtlinien der StvO entsprechen
    • Kaufzeitraum ab 1.5.2020
    • Fördervolumen gesamt max. € 5.000,–

     


    Renate Egger
    +43 / 5522 / 51 534-16
    reante.egger@frastanz.at

  • Frastanz Photovoltaik-Anlagen

    Für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kWp gibt es künftig zusätzlich zu Bundes- und Landesförderungen einen Beitrag der Gemeinde in Höhe von maximal 400 Euro.


    Doris Schmidle
    +43 (0) 5522 51534-29
    doris.schmidle@frastanz.at

  • Frastanz Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 400,-)


    Silvia Auer
    +43 / 5522 / 51 534-25
    silvia.auer@frastanz.at

  • Frastanz-Dachbegrünung

    Die Begrünung von Dächern wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert, wenn diese mindestens 20 Quadratmeter groß sind. Diese Förderung wird rückwirkend für alle seit Jahresbeginn 2022 errichteten Dachbegrünungen ausbezahlt.


    Doris Schmidle
    +43 (0) 5522 51534-29
    doris.schmidle@frastanz.at

  • Fraxern Althaussanierungskonzept

    Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,-  gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200.- durch die Gemeinde abgedeckt.

  • Fußach Fahrradanhänger, Trolleyanhänger und Lastenfahrräder

    • Kinderfahrradanhänger 50% des Rechnungspreises (jedoch maximal € 150,-)
    • Lasten- bzw. Trolley-Anhänger für das Fahrrad: 100 Euro
    • Lastenfahrräder: 150 Euro


    Karin Steininger
    +43 / 5578 / 75 716-122
    karin.steininger@fussach.at

  • Fußach Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Karin Steininger
    +43 / 5578 / 75 716-122
    karin.steininger@fussach.at

  • Gaißau Fahrradanhänger

    Kinderfahrradanhänger werden mit 50 % des Anschaffungspreises bis max. € 150,- gefördert.

     

    Voraussetzung:

    • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Gaißau.
    • Die Förderung ist im Gemeindeamt gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.
    • Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie erhalten Sie gerne im Gemeindeamt.


    Vanessa Humpeler
    05578 / 71117-13
    vanessa.humpeler@gaissau.at

  • Gaschurn Thermische Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung

  • Göfis Biomasseanlagen

    Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:

     

     – Stückholzkessel
     – automatische Hackgut-Heizanlagen
     – Pelletsheizsystem
     – Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
     – Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem

    Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-
    Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- je angeschlossene
    Wohneinheit gefördert.

    Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.

  • Göfis Fahrradanhänger

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.

  • Göfis Sanierung

    Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.


    Bürgerservice im Gemeindeamt
    +43 5522 72 715
    gemeindeamt@goefis.at

  • Göfis Solaranlagen

    Die Nachrüstung von Altbauten mit thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert (jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung).

     

    Bei Neubauten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 400,– pro Anlage bei der Errichtung von thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung gewährt.


    Rudi Malin
    +43 / 5522 / 72 715-12
    rudi.malin@goefis.at

  • Göfis Willkommensticket

    Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein VVV Maximo-Ticket mit zwei Wochen Gültigkeit. Das Ticket gilt wahlweise für 1 oder 2 Personen.

    Die Ausgabe erfolgt direkt im Bürgerservice der Gemeinde

  • Götzis Biomasseanlagen

     + 50 % der Landesförderung (jedoch maximal € 1.100,-)

    Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung und Überweisungsbeleg der Landesförderung, per Mail an ta.sizteog@rehcerb.esined


    Denise Brecher
    +43 / 5523 / 59 86-261
    denise.brecher@goetzis.at

  • Götzis Fahrradanhänger

    Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-. Fahrradanhänger zum Lastentransport werden ebenfalls mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.

     

    Voraussetzungen:

    • Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder Hohenems gekauft worden.
    • Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Götzis.

    Antragstellung: Formlos in der Bürgerservicestelle Götzis unter Beibringung der Originalrechnung oder per Mail an ta.sizteog@avatak.nirak


    Denise Brecher
    +43 / 5523 5986-261
    denise.brecher@goetzis.at

  • Götzis Lastenfahrräder

    Die e5-Marktgemeinde Götzis fördert den Erwerb von Lastenräder mit max. 250 Euro. 

     

    Bedingungen:

    • Das Lastenrad ist in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauft worden.
    • Der/die Antragssteller/in hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Götzis.
    • Pro Haushalt wird maximal 1 Lastenrad gefördert.
    • Der/die Antragssteller/in hat noch keine Förderung für die Anschaffung eines Lastenrades von der Marktgemeinde Götzis erhalten.


    Denise Brecher
    +43 / 5523 5986-261
    denise.brecher@goetzis.at

  • Götzis Solaranlagen

    + 50 % der Landesförderung
    Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik). Der maximale Förderbeitrag für Brauchwasseranlagen beträgt € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung, bei Brauchwasseranlagen mit Heizungsunterstützung maximal € 1.750,-.

     

    Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung, Überweisungsbeleg der Landesförderung und Serviceprotokoll (vom Installateur unterschrieben), bitte per Mail an: ta.sizteog@rehcerb.esined


    Denise Brecher
    +43 / 5523 / 59 86-261
    denise.brecher@goetzis.at

  • Götzis Stoffwindeln

    Förderung von 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 100,-

     

    Voraussetzungen:

    • Einkauf von Stoffwindeln in Vorarlberg   
    • Wohnsitz in Götzis
    • Auszahlung der Förderung einmalig pro Kind
    • Die Förderung ist gegen Vorlage einer Kopie der Originalrechnung sowie Kopie des Mutter-Kind-Passes in der Bürgerservicestelle Götzis oder per Mail an ta.sizteog@avatak erhältlich.


    Denise Brecher
    +43 / 5523 5986-261
    denise.brecher@goetzis.at

  • Hard Biomasseheizungen

    Gefördert werden Biomasseheizungen, wie

     

    • Stückholzheizung mit Pufferspeicher
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen u. alleiniges Heizsystem
    • Automatische Hackschnitzelanlage
    • Automatische Pellets-Heizanlage

    plus 20 % der Landesförderung (max. 800,- Euro)

     

    Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung.

    Details: www.hard.at


    Bürgerservice im Gemeindeamt
    +43 5574 697-0
    hard@hard.at

  • Hard Fahrradanhänger und Transportfahrräder

    Die Gemeinde fördert den Kauf von Fahrradanhängern und Trolleys, die bei einem Händler in den planB-Gemeinden (Hard, Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) gekauft werden, mit 25% des Einkaufspreises, maximal jedoch

     

    • Fahrradanhänger zum Kindertransport: max. 220 Euro
    • Fahrradanhänger zum Lastentransport (min. 40 kg Transportkapazität): max. 160 Euro
    • Fahrradtrolley: max. 100 Euro
    • Transportfahrrad (min. 80 kg Transportkapazität): max. 400 Euro
    • Transportfahrrad mit E-Antrieb (min. 80 kg Transportkapazität: max. 600 Euro

    Förderbedingungen und Details auf www.hard.at/de/fahrrad-foerderung


    Bürgerservice im Gemeindeamt
    +43 5574 697-0
    hard@hard.at

  • Hard Solaranlagen

    + 30 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 1.000,- pro Anlage). Voraussetzung: Vorlage der Förderungszusage der Vlbg. Landesregierung.

     

    Abwicklung der Förderung direkt bei der Amtskassa im Rathaus. Details unter www.hard.at.


    Bürgerservice im Gemeindeamt
    +43 5574 697-0
    hard@hard.at

  • Höchst Biomasseanlagen

    Gefördert werden:

     

    • Stückholzheizungen, Kachelöfen, Holzhackschnitzelanlagen:
      Anlagen im Zuge Neubau: 1/3 der Landesförderung , max. € 1.300,-
      Erneuerung alter Anlagen: max. 50% der Landesförderung , max. € 2 000,-
    • Pellets-Heizanlagen: 1/3 der Landesförderung, max. € 1.300,- pro Einheit
    • Biomasse-Mikronetzwerke ab 2 Objekten für jedes Objekt: 1/3 der Landesförderung, max. € 1.300,-


    Nathalie Troy
    +43 / 5578 / 7907-45
    nathalie.troy@hoechst.at

  • Höchst Dachbegrünung

    Gefördert werden Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen in der Gemeinde Höchst mit 10 Euro je m² begrünter Dachfläche. Max. jedoch 1.400 Euro. 

     

    Voraussetzungen: 

    • Zuschuss wird nur Privatvpersonen gewährt
    • Begrünte Fläche hat min. 10 m²
    • Substrathöhe durchschnittlich 12cm (Ausnahme bei Sanierung: mit statischem Nachweis Reduktion auf 8cm)


    Stefan Blum
    +43 / 5578 / 7907-36
    stefan.blum@hoechst.at

  • Höchst Fahrradanhänger

    • Kauf eines Fahrradanhängers zum Kindertransport mit 50 % des Kaufpreises, max. € 220,-
    • Kauf eines Fahrradanhängers zum Lastentransport mit 50 % der Anschaffungskosten, max. € 110,-
    • Kauf eines Fahrrad-Trolleys mit Anhängekupplung mit 50 % der Anschaffungskosten, max. € 110,-

    Weitere Infos und Förderbedingungen finden Sie hier

  • Höchst Lasten- und Spezialfahrräder

    Kauf eines Lasten- oder Spezialrades (Dreirad/Therapierad) mit 50 % der Anschaffungskosten, max. 440,- Euro bzw. für eine Ausführung mit E-Antrieb max. 660,- Euro. 

     

    Weitere Infos und Förderbedingungen finden Sie hier

  • Höchst öffentlicher Verkehr

    Förderbeitrag zu den Anschaffungskosten von Dauerfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel und der ÖBB Vorteilscard für Senioren.
    Zur Antragstellung genügt die Rechnungsvorlage bei der Amtskasse (Erdgeschoss Zi. 10).


    Annemarie Gutleb-Granegger
    +43 / 5578 / 79 07-25
    annemarie.gutleb@hoechst.at

  • Höchst Stoffwindeln

    Förderung von 25% des Kaufpreises, max. 100€

     

    Voraussetzungen:

    • Kinder, ab dem 01.01.2022 geboren
    • Antragstellerin oder der Antragsteller hat ihren Wohnsitz in Höchst

    Antragsstellung:

    Einfach Förderantrag ausfüllen und mit der Originalrechnung im Gemeindeamt ZiNr. 13 vorlegen.
    Nach Überprüfung erfolgt die Auszahlung über die Amtskassa.


    Geiger Elke
    +43 / 5578 / 7907- 45
    elke.geiger@hoechst.at

  • Hohenems Beratungsgutschein für Gründächer und Fassaden

    Hohenems fördert die Beratung für Gründächer und –fassaden.

    Die Stadt stellt interessierten Bürger*innen mit einem Bauprojekt in Hohenems dazu einen „Beratungsgutschein“ zur Verfügung. Dieser hat einen Wert von 150 Euro und kann beim Experten in Sachen Begrünungen – Conrad Amber – eingelöst werden.

     

    Melden Sie sich bei Izabel Nizic von der Abteilung Stadtplanung der Stadt Hohenems und erhalten Sie Ihren kostenlosen Beratungsgutschein im Wert von 150 Euro. Vereinbaren Sie anschließend direkt einen Beratungstermin.


    Izabel Nizic
    05576 / 7101-1411
    izabel.nizic@hohenems.at

  • Hohenems Fahrradanhänger und Lastenanhänger

    Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers (Kindertransport oder Lastentransport) wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch bei Kindertransportanhänger mit 150 Euro und bei Lastentransportanhänger mit 80 Euro gefördert.

     

    Voraussetzungen:

    • Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder in Hohenems gekauft worden.
    • Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Hohenems

    Formlose Abgabe im Rathausfoyer oder per Mail an ta.smenehoh@darrhaf.

     

    Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung. Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.


    Saskia Amann
    +43 5576 71 01-1422
    fahrrad@hohenems.at

  • Hohenems Klimaticket – Studierende/Schüler*innen mit Ausbildungsstätte außerhalb von Vlbg.

    Die Stadt Hohenems fördert den Erwerb des Klimatickets Österreich Jugend (€ 821) mit 50% der anfallenden Kosten für Studierende oder Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Hohenems und Ausbildungsstätte außerhalb von Vorarlberg. Weitere Informationen unter www.hohenems.at/klimaticket


    DI Michael Pillei
    +43 5576 / 7101-1412
    michael.pillei@hohenems.at

  • Hohenems Lastenräder

    Die Anschaffung eines in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauften Lastenrades mit oder ohne Elektroantrieb wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 250 Euro gefördert.

     

    Formlose Abgabe im Rathausfoyer oder per Mail an ta.smenehoh@darrhaf.

     

    Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung. Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.


    Saskia Amann
    +43 5576 71 01-1422
    fahrrad@hohenems.at

  • Hohenweiler Fahrradanhänger

    Die Gemeinde fördert die Neuanschaffung eines Fahrradanhängers mit

     

    • max. 150 Euro für Anhänger zum Kindertransport
    • max. 100 Euro für Cargo-Fahrradanhänger

     

    Voraussetzungen: 

    • Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenweiler
    • Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf formlos unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den/die Förderwerber*in, in der Gemeinde Hohenweiler gestellt werden.
    • Pro Haushalt wird maximal ein Cargo-Fahrradanhänger/Kinderanhänger gefördert.


    Gemeindeamt Hohenweiler
    gemeinde@hohenweiler.at

  • Hohenweiler Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung

  • Hörbranz Biomasseanlagen

    Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung einer Heizanlage als auch die Erneuerung von bestehenden Heizsystemen:

     

    • Stückholzheizungen als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
    • Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung (80% Deckung)
    • Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
    • Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser

    Alle angeführten Heizanlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 730,- gefördert.
    Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes

  • Hörbranz Fahrradanhänger

    50 % der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 150,-) bei nachweislichem Kauf in der Region Leiblachtal

     

    25 % der Investitionskosten eines Fahrradanhägers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 75,-) bei nachweislichem Kauf außerhalb der Region Leiblachtal

  • Hörbranz Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Horst Schober
    +43 / 5573 / 82 222-24

  • Innerbraz Elektro-Fahrräder

    + 10 % der Anschaffungskosten, höchstens € 150,-

     

    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

  • Innerbraz Photovoltaik-Anlagen

    Die Gemeinde Innerbraz gewährt für den Bezug von Ökostrom eine Gemeindeförderung.

    Die Förderung wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird.

     

    Förderhöhe: 70 Euro pro kWp – jedoch höchstens 350 Euro

     

    Voraussetzungen:

    • strombeziehende Objekt als auch die Photovoltaik-Anlage im Gemeindegebiet von Innerbraz
    • Nachweis über den Bezug von Ökostrom bei einem Vorarlberger Stromanbieter
    • Vorlage der schriftlichen Förderzusage des Klima- und Energiefonds für die errichtete PV-Anlage

     

    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

  • Innerbraz Solaranlagen

    + 25 % Solarförderung – max. € 350,-

     

    Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.

  • Kennelbach Dreiräder

    Der Kauf von Dreirädern wird mit 30 % des Kaufpreises, maximal aber mit € 400,- pro Dreirad gefördert.

     

    Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen. Details dazu hier.


    Gemeinde Kennelbach
    05574-718 98-0
    info@kennelbach.at

  • Kennelbach Fahrradanhänger

    Anhänger zum Kindertransport (Kiki): 25 % des Kaufpreises, max. jedoch 220,- Euro

     

    Fahrradtrolley mit Anhängerkuppelung am Rad: 25 % des Kaufpreises, max. jedoch 100,- Euro

     

    Der Anhänger/Trolley muss bei einem plan b-Händler erworben werden. Förderungen für gebrauchte Anhänger / Trolley unterliegen nicht diesem Förderungsbeschluss, sondern sind jeweils gesondert zu prüfen, damit es zu keiner Doppelförderung kommt.

     

    Die Förderung ist bei der Gemeindekasse im Gemeindeamt gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.


    Gemeinde Kennelbach
    05574 / 718 98-0
    info@kennelbach.at

  • Kennelbach Heizanlagen

    Die Gemeinde Kennelbach fördert die Errichtung und Installation von umweltfreundlichen Heizanlagen bei Wohnhäusern durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss.

     

    Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1/3 der Landesförderung. Nähere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt.


    Gemeinde Kennelbach
    05574 / 71898-0
    info@kennelbach.at

  • Kennelbach Solaranlagen

    Die Gemeinde Kennelbach fördert die Erstellung von Solaranlagen mit einem nicht rückzahlbaren Direktzuschuss, sofern der Förderungswerber einen Landeszuschuss für die Solaranlage erhält. Nähere Auskünfte über die Förderungsmodalitäten erhalten Sie im Gemeindeamt.

     

    Bitte beachten Sie, dass die Errichtung einer Solaranlage baupolizeilich genehmigt werden muss.


    Gemeinde Kennelbach
    05574 / 71 898-0
    info@kennelbach.at

  • Klaus Althaussanierungskonzept

    Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.

  • Klaus Biomasseanlagen

    Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:

     

    • Stückholzkessel
    • automatische Hackgut-Heizanlagen
    • Pelletsheizsystem
    • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem

    Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.

  • Klaus Fahrradanhänger

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.

  • Klaus Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung (nur bei Nachrüstung von Altbauten)


    Issa Zacharia
    +43 (0) 5523 / 62 536-220

  • Klösterle Elektro-Fahrräder

    Die Gemeinde Klösterle am Arlberg gewährt für die Erstanschaffung von E-Bikes, Elektroscootern und Elektromopeds einen Kostenzuschuss von 10 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-.  

    Der/die FörderwerberIn muss seinen Hauptwohnsitz in Klösterle haben und dem Fördergeber ist die Originalrechnung vorzuweisen und dem Antrag in Kopie beizulegen. Der Kostenzuschuss wird in KlosterTalern ausbezahlt.


    Christoph Mentberger
    +43 / 5582 / 204-210
    christoph.mentberger@kloesterle.at

  • Klösterle Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 350,- pro Objekt)


    Christoph Mentberger
    +43 / 5582 / 204-210
    christoph.mentberger@kloesterle.at

  • Koblach Biomasseanlagen

    + 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg (jedoch höchstens € 1.100,-)


    Hannes Oberhauser
    +43 5523 62 875-14
    hannes.oberhauser@koblach.at

  • Koblach Fahrradanhänger

    Die Förderung besteht:

     

    • In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, jedoch maximal € 150,-.
    • In einem Zuschuß zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, jedoch maximal € 80,-.


    Monika Amann
    +43 5523 62 875-2112
    monika.amann@koblach.at

  • Koblach Photovoltaikanlagen

    + 50 % der Landesförderung
    max. € 750,-

    Voraussetzung ist eine Photovoltaikanlage mit einer Größe ≤ 5kW-peak.


    Hannes Oberhauser
    +43 5523 62 875-14
    hannes.oberhauser@koblach.at

  • Koblach Solaranlagen

    Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).

     

    Für Brauchwasseranlagen max. € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung. Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung max. € 1.750,-

     

    Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).


    Hannes Oberhauser
    +43 5523 62 875-14
    hannes.oberhauser@koblach.at

  • Laterns Biomasseanlagen

    Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
     

    • Stückholzkessel
    • automatische Hackgut-Heizanlagen
    • Pelletsheizsystem
    • Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem

    Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.


    Gemeinde Laterns
    +43 / 5526 / 212
    gemeindeamt@laternsertal.at

  • Laterns Elektro-Fahrräder

    Die Anschaffung eines Pedelecs wird mit € 200,- gefördert.


    Gemeinde Laterns
    +43 / 5526 / 212
    gemeindeamt@laternsertal.at

  • Laterns Fahrradanhänger

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.


    Gemeinde Laterns
    +43 / 5526 / 212
    gemeindeamt@laternsertal.at

  • Laterns Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung (nur bei Nachrüstung von Altbauten)


    Gemeinde Laterns
    +43 / 5526 / 212
    gemeindeamt@laternsertal.at

  • Laterns sonstige Althaussanierungskonzept

    Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,-gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,-  Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.


    Gemeinde Laterns
    +43 / 5526 / 212
    gemeindeamt@laternsertal.at

  • Lauterach Fahrradanhänger und Transporträder

    Die Gemeinde Lauterach fördert Fahrradanhänger und Transporträder mit folgenden maximalen Pauschalfördersätzen:

     

    • EUR 220,- für Fahrradanhänger zum Kindertransport (Kiki)
    • EUR 160,- für Fahrradanhänger zum Lastentransport
    • EUR 100,- für Fahrradtrolley mit Anhängerkupplung am Rad
    • EUR 400,- für Transporträder
    • EUR 600,- für Transporträder mit E-Antrieb

    Diese Förderung darf jedoch nicht 50% des Kaufpreises überschreiten.

     

    Vorraussetzung ist der Kauf bei einem der folgenden Händler:

    • Radsport Drissner (Bregenz)
    • Procycle Radshop (Bregenz)
    • Zweirad Egger (Bregenz)
    • DJ´s Bikershop (Hard)
    • Radwelt Hard (Hard)
    • Fahrrad Loitz (Lauterach)
    • Mikrofahrzeuge Stamenkov (Lauterach)
    • CIC Radsport (Lustenau)
    • Reini´s Bike-Shop (Lustenau) 
    • 2-Rad-Holly (Lustenau) 
    • Pedal Piraten (Lustenau) 
    • Radcult (Wolfurt)
    • Bike Puchmayr  (Wolfurt)

    Mehr Infos und den Förderantrag finden Sie hier


    Thomas Sinz
    05574 / 6802 12
    thomas.sinz@lauterach.at

  • Lauterach Solaranlagen

    + 30 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 700,-)


    Christine Walser
    +43 / 5574 / 68 02-20
    christine.walser@lauterach.at

  • Lech Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung


    Gemeinde Lech
    +43 / 5583 / 22 13
    info@gemeinde.lech.at

  • Lochau Fahrradanhänger

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Personentransport, der der Fahrradverordnung BGBl. Nr. 136/2001 entspricht, wird mit 1/3 des Anschaffungspreises, maximal jedoch mit € 150,- gefördert.


    Gerold Apollonio
    +43 5574 42 168-18
    gerold.apollonio@lochau.at

  • Lorüns Energie- / Sanierungsberatung

    Die Gemeinde übernimmt pro Gebäude einmalig die Kosten eine Energie- bzw. Sanierungsberatung bis max. € 100,00, welche durch ein zertifiziertes Energieberatungsunternehmen durchgeführt werden kann.

     

    Als Nachweis muss eine Rechnung über die durchgeführte Energieberatung vorgewiesen werden.


    Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
    +43 / 55552 / 62 339
    gemeinde@loruens.at

  • Lorüns Heizungsanlagen Biomasse

    Förderung von Einbau bzw. Umbau auf Biomasseheizanlagen für Wohngebäude als Zentralheizung.

     

    Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 400,00 für Stückholzheizungen (inkl. Vergaserkessel) in Verbindung mit einem Pufferspeicher, aut. Hackgut- und Pelletsanlagen, Kachel- und Kaminöfen.

     

    Alternativ kann die Förderung als Sachleistung in Form von 9 fm (Festmeter) Stückholz von der Gemeinde bezogen werden.

     

    Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf Stückholzheizung


    Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
    +43 / 55552 / 62 339
    gemeinde@loruens.at

  • Lorüns PV-Anlagen

    Förderung von ökologischen Energiegewinnungssystemen, wie Einbau von Photovoltaik-Anlagen. Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro kWp (Kilowatt Peak) bis max. € 500,00

     

    Nachweis: Rechnung über Einbau der PV Anlage und Leistungsnachweis (kWp)


    Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
    +43 / 55552 / 62 339
    gemeinde@loruens.at

  • Lorüns Solaranlagen

    Förderung von ökologischer Warmwasseraufbereitung für Heizungs– und Brauchwasseranlagen.
    Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage, wobei mind. 60% des Warmwasserbedarfs oder 30% des Heizwärmebedarfs durch die Solaranlage abgedeckt werden muss.

     

    Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf eine Solaranlage


    Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
    +43 / 55552 / 62 339
    gemeinde@loruens.at

  • Lorüns Wärmepumpen

    Förderung von Ein- bzw. Umbau auf ökologische Heizsysteme wie Grundwasser-, Sole- oder Luftwärmepumpen für Zentralheizanlagen.
    Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage.

     

    Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf ein Wärmepumpensystem


    Bürgermeister Ing. Batlogg Andreas
    +43 / 55552 / 62 339
    gemeinde@loruens.at

  • Ludesch Energieberatung (Sprechstunde)

    Kurzfristige, jederzeitige und kostenlose Energieberatung nach vorheriger Terminabstimmung mit unserem Regio-Energieberater:

    Bertsch Gebhard,
    Raiffeisenstraße 54, 6713 Ludesch
    Voranmeldung: 05550 / 23666
    E-Mail: ta.gnutarebokeo@hcstreb.g

  • Lustenau Fahrradanhänger

    Für einen Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger oder Trolley, der bei einem regionalen Händler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).

     

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in Lustenau
    • Bei Kinder-Transportanhängern müssen ein Kind oder mehrere Kinder im Alter bis zu vier Jahren im Haushalt leben.
    • Fahrrad-Trolley müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und mit einer Schnellkupplung für den Gepäcksträger ausgestattet sein.
    • Kauf bei einem regionalen Fahrradhändler
    • Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.  
     


    Carina Niedermair
    +43 / 5577 / 81 81-5004
    carina.niedermair@lustenau.at

  • Lustenau Lastenfahrräder

    Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.

     

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
    • Die Räder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 kg ausgestattet sein.
    • Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler.
    • Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden. 


    Carina Niedermair
    05577 8181-5004
    carina.niedermair@lustenau.at

  • Lustenau Spezialräder (Dreiräder- und Therapieräder)

    Dreiräder und Therapieräder werden mit 400,- Euro bzw. 600,- Euro (mit E-Antrieb) gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.

     

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
    • Kauf des Senioren 3-Rads bei einem regionalen Händler
    • Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden. 


    Carina Niedermair
    05577 8181-5004
    carina.niedermair@lustenau.at

  • Lustenau Stoffwindelpakete

    Die Gemeinde fördert 25 % des Kaufpreises, bis maximal 100 Euro, beim Kauf eines Stoffwindelpakets.
    Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren Wohnsitz in Lustenau hat.

     

    Mehr Infos zur Förderung finden Sie hier. 

     

  • Mäder Biomasseanlagen

    Die Gemeinde Mäder erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein.

     

    Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.

     

    Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen per Mail an ta.redeam@relleum.saerdna einzubringen:

     

    • Die schriftliche Förderzusage vom Land Vorarlberg
    • Der Überweisungsbeleg über die vom Land Vorarlberg gewährten Landesförderung.


    Andreas Müller
    +43 / 5523 / 52 860-16
    andreas.mueller@maeder.at

  • Mäder Fahrradanhänger

    50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Kindertransport, maximal € 150,- (bei Vorlage der Händlerrechnung; für Eltern von Kindern bis zum 6. Geburtstag)

     

    50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport, maximal € 80,- (bei Vorlage der Händlerrechnung), pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger zum Lastentransport gefördert, zudem müssen seit der letzten Förderung mind. fünf Jahre vergangen sein.

     

    Voraussetzung ist, dass der Fahrradanhänger in einem Fachbetrieb der Region amKumma gekauft wird.


    Sabine Auer
    +43 / 5523 / 52 860-17
    sabine.auer@maeder.at

  • Mäder Lastenfahrräder

    Die Höhe der Förderung beträgt € 250,00. Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz in Mäder können die Förderung durch Vorlage der Originalrechnung eines in Vorarlberg ansässigen Händlers im Bürgerservice beantragen.

     

    Die Auszahlung erfolgt in Form von amKumma-Gutscheinen. Pro Haushalt wird nur 1 Lastenfahrrad gefördert.

  • Mäder Solaranlagen

    Die Gemeinde Mäder erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages. Der max. Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro.

     

    Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein.

     

    Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.

     

    Mehr Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.  


    Andreas Müller
    +43 / 5523 / 52 860-16
    andreas.mueller@maeder.at

  • Mäder Stoffwindelförderung

    Wer sich in Mäder entscheidet, sein Kind mit Stoffwindeln zu wickeln, erhält von der Gemeinde Mäder eine Förderung:

     

    • Die Stoffwindeln müssen in Vorarlberg gekauft werden.
    • Der Wohnsitz muss in Mäder sein.
    • Die Förderung wird pro Kind einmalig ausbezahlt.
    • Die Höhe der Förderung ist mit 25 % des Kaufpreises festgelegt und beträgt max. € 100,-.
    • Die Förderung wird gegen Vorlage der Originalrechnung im Bürgerservice der Gemeinde Mäder ausbezahlt.
    • Die Auszahlung erfolgt in Form von amKumma-Gutscheinen.

    Mehr Informationen finden Sie hier

  • Meiningen Fahrradanhänger und Fahrrad-Trolley

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert. 

     

    Der Erwerb eines Fahrrad-Trolleys mit Anhängekupplung wird befristet im Jahr 2023 mit 50% des Kaufpreises, max. jedoch 100 Euro Euro gefördert. 


    Simone Burghard
    +43 / 5522 / 71 370-13
    simone.burghard@meiningen.at

  • Meiningen Solaranlagen

    Die Errichtung von thermischen Solaranlagen bei Altbauten (älter als 10 Jahre) wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert.

     

    Im Fall einer reiner Warmwasserbereitung jedoch mit maximal 1.500,- Euro je Anlage und im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung mit maximal 2.000 Euro je Anlage.


    Simone Burghard
    +43 / 5522 / 71 370-13
    simone.burghard@meiningen.at

  • Meiningen VVV Willkommenstickets für Neuzugezogene

    Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV Maximo-Ticket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt. Weitere Bestimmungen siehe Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) vom Mai 2016.


    Simone Burghard
    +43 / 5522 / 71 370-13
    simone.burghard@meiningen.at

  • Meiningen: Heizungstausch

    Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400,- Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:

     

    • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Puffer­- Speicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
    • Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
    • Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude und
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude.

    Der Anschluss    von   Wohngebäuden  an Biomasse-Nahwärmenetze    bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100,- Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.


    Simone Burghard
    +43 / 5522 / 71 370-13
    simone.burghard@meiningen.at

  • Mittelberg Energie-Check für Tourismusbetriebe

    Das Energieinstitut Vorarlberg bietet eine Beratung für Hotel- und Gastronomiebetriebe zum Preis von € 75,00 an. Weitere Informationen samt Anmeldeformular hier. Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. Nach Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbeleg wird der Zuschuss bei der Finanzabteilung zur Auszahlung gebracht.


    Bernd Drechsel
    +43 5517 5315-216
    bernd.drechsel@gde-mittelberg.at

  • Mittelberg Heizsysteme

    Holzheizungen (Stückholz-, Hackgut-, Pellets-Heizungen), Wärmepumpen sowie den Anschlüsse an Nahwärmeversorgungsanlagen (Bioenergie) durch Aufstockung der Landesförderung um 20%.

     

    Voraussetzung: Zusage der Landesförderung


    Bernd Drechsel
    +43 5517 5315-216
    bernd.drechsel@gde-mittelberg.at

  • Mittelberg Photovoltaikanlagen

    Beim Bau von Photovoltaikanlagen leistet die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von € 100,- je kWp, je Objekt jedoch max. € 1.000,-.


    Bernd Drechsel
    +43 5517 5315-216
    bernd.drechsel@gde-mittelberg.at

  • Mittelberg Solaranlagen

    Aufstockung der Landesförderung um 20%
    Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung


    Bernd Drechsel
    +43 5517 5315-216
    bernd.drechsel@gde-mittelberg.at

  • Möggers Solaranlagen

    + 12,5 % der Landesförderung


    Josef Eienbach
    +43 / 676 / 93 13 899
    josef.eienbach@moeggers.at

  • Nenzing Caruso Carsharing Registrierung

    Nutzer*innen von Caruso Carsharing können sich die Registrierungsgebühr in Höhe von 19,90 Euro im Rathaus zurückholen.


    Laura Scherer
    +43 5525 / 62215-102
    laura.scherer@nenzing.at

  • Nenzing Fahrradanhänger

    Der Kauf eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wird mit einem Unterstützungsbeitrag von 15 Prozent gefördert (maximal jedoch 500 Euro).


    Laura Scherer
    +43 5525 / 62215-102
    laura.scherer@nenzing.at

  • Nenzing Holzheizungen

    Die Gemeinde stockt bei der Anschaffung von Holzheizungen die Landesförderung um 50% (Stückholz) bzw. 30% (Hackschnitzel) auf.


    Edwin Gassner
    +43 5525 62215-120
    edwin.gassner@nenzing.at

  • Nenzing Lastenfahrräder

    Die Anschaffung eines (Elektro-) Lastenfahrrades wird mit einem Förderbeitrag von 10 Prozent des Kaufpreises unterstützt (maximal jedoch 500 Euro).


    Laura Scherer
    +43 5525 / 62215-102
    laura.scherer@nenzing.at

  • Nenzing Solaranlagen

    Bei der Errichtung von Solaranlagen wird die Landesförderung um 30% aufgestockt.


    Edwin Gassner
    +43 5525 62215-120
    edwin.gassner@nenzing.at

  • Nenzing Stoffwindeln

    Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 Prozent des Einkaufspreises (maximal jedoch 150 Euro).


    Heidi Buttazoni
    +43 664 / 780 799 46
    familienzentrum@nenzing.at

  • Nüziders Biomasseheizungen

    Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Kachelofens als Ganzhausheizung wird pauschal mit 400,- Euro gefördert. Beim Umstieg von einem fossilen Energieträger auf Biomasse wird zusätzlich ein Bonus von 400,- Euro ausbezahlt.


    Wolfgang Ulbricht
    +43 5552 62 241-83
    wolfgang.ulbricht@nueziders.at

  • Nüziders Kinderfahrradanhänger

    Einmalzuschuss in Höhe von 25% (max. 100,- Euro) des Anschaffungspreises. Voraussetzung: min. ein Kind im Alter von bis zu vier Jahren lebt im HH der Antragstellerin/des Antragstellers.


    Wolfgang Ulbricht
    +43 5552 62 241-83
    wolfgang.ulbricht@nueziders.at

  • Nüziders Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 1.000,- pro Anlage
    + ausschließlich Ersterrichtung im Bestand (nicht im Neubau)


    Wolfgang Ulbricht
    +43 55552 62 241-83
    wolfgang.ulbricht@nueziders.at

  • Raggal Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Raggal E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Raggal Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

     

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Raggal Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Raggal Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Rankweil Caruso Carsharing für Neuzugezogene

    Bei neu zugezogenen Personen wird der erste Monat Mitgliedsbeitrag bei Caruso gefördert.

     

    Förderbedingungen:

    • In den letzten 6 Monaten zugezogenen Person mit Hauptwohnsitz in Rankweil
    • Vorlage Bestätigung einer neuen Caruso Mitgliedschaft

    Mehr Informationen finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Dachbegrünung

    Dachbegrünung

    • Gefördert wird die Anlage einer Dachbegrünung.
    • Die Errichtungskosten für die Anlage einer Dachbegrünung werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten gefördert
    • maximal jedoch mit 2.000 Euro ohne Solar/PVAnlage bzw. 2.500 Euro, wenn zusätzlich eine Solar/PVAnlage errichtet wird
    • Bei Selbsterrichtung werden die Materialkosten in Höhe von 20 %, maximal jedoch mit 1.000 Euro ohne Solar/ PVAnlage bzw. 1.500 Euro, wenn zusätzlich eine Solar/PVAnlage errichtet wird, gefördert.

    Neue Förderungen

    • Fassadenbegrünung
    • Baumpflanzungen

    Die detaillierten Förderbedingungen und Informationen dazu finden Sie hier.

    Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Fahrradanhänger und Lastenfahrrad

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport sowie Lastenräder werden gefördert, wenn der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rankweil hat und dieser bei einer Firma in Vorarlberg gekauft wird:

     

    • Kinderanhänger und Lastenanhänger: 50 % des Kaufpreises, max. € 150,-
    • Lastenanhänger: 50 % des Kaufpreises, max. € 150,-
    • FahrradTrolley: 50 % des Kaufpreises, max. € 100,-
    • Lastenfahrrad / ELastenfahrrad: € 250,-
    • Spezialräder (Therapierad/Dreirad): € 250,-

    Alle Förderbedingungen und mehr Informationen finden Sie hier.

    Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Heizungstausch

    Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400, Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:

     

    • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung für Ein und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
    • Automatische HackgutHeizanlagen für Ein und Mehrfamilienhäuser
    • Automatische PelletsHeizanlagen für Ein und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude
    • Wärmepumpe für Ein und Mehrfamilienhäuser

    Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärme- oder -Mikronetze wird mit 200,- Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert (max. jedoch 1.000 Euro). 

     

    Die genauen Förderbedingungen finden Sie hier.
    Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Solar- und Photovoltaikanlagen

    Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, jedoch maximal mit 400, Euro je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal 800, Euro je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.

    Die Errichtung einer PhotovoltaikAnlage wird mit einem Investitionszuschuss von 50, Euro je kWp installierter Leistung gefördert, maximal 500, Euro (10 kWp).

     

    Mehr Informationen finden Sie hier.

    Das Onlineformular zur Einreichung finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Stoffwindeln

    Pro Kind wird die Anschaffung von Stoffwindeln in Höhe von 25% des Kaufpreises maximal mit 100,Euro gefördert.

     

    Voraussetzungen:

    • Hauptwohnsitz in Rankweil
    • Kauf der Stoffwindeln bei einer Vorarlberger Firma
    • Beilage der Rechnung zum Förderantrag

    Mehr Informationen finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Rankweil Willkommensticket

    Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV MaximoTicket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt. Allerdings spätestens drei Monate nach Anmeldung beim Meldeamt.

     

    Mehr Informationen finden Sie hier.


    DI Katrin Ehrenbrandtner
    +43 5522 405-1313
    katrin.ehrenbrandtner@rankweil.at

  • Reuthe Solaranlagen

    + 1/3 der Landesförderung


    Gemeindesekretärin Christine Fetz
    +43 / 5514 / 24 59-0
    gemeindeamt@reuthe.cnv.at

  • Röns Photovoltaikanlagen

    Die Gemeinde Röns fördert Photovoltaikanlagen mit 100,- € pro Kw bis max 5 kW.

  • Röns Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung

  • Röthis Fahrradanhänger

    Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten wird ab dem 1. Jänner 2019 mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- Euro je Anhänger gefördert. Voraussetzung ist der Kauf bei einem regional ansässigen Händler.


    Bürgerservice der Gemeinde Röthis
    +43 / 5522 / 45 325-0
    buergerservice@roethis.at

  • Röthis Thermische Solaranlagen

    Die Errichtung von thermischen Solaranlagen auf Gebäuden älter als 10 Jahre wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20% der Landesförderung gefördert, jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung.


    Gemeinde Röthis
    +43 / 5522 / 45 325-77
    finanzwesen@roethis.at

  • Sanierungs-VOR-Beratung

    Die Gemeinde übernimmt 600,- Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung durch die Sanierungslots*innen vom Energieinstitut Vorarlberg.

     

    Damit reduziert sich der Selbstbehalt für eine Sanierungs-VOR-Beratung auf 600,- Euro. Die restlichen Kosten werden vom Energieinstitut getragen. Details zur Sanierungs-VOR-Beratung finden Sie hier.


    Energietelefon im Energieinstitut Vorarlberg
    05572 / 31 202-112
    energieberatung@energieinstitut.at

  • Satteins Fahrradanhänger zum Kindertransport

    Die Gemeinde fördert die Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport mit 50,00 Euro.

    Bedingungen:

    • Hauptwohnsitz in Satteins
    • Kauf bei einem Händler in Vorarlberg
    • TÜV-überprüft – Verkehrszulassung
    • Vorlage Rechnung bei der Gemeinde

     


    Gemeinde Satteins
    +43 / 5524 8208
    gemeinde@satteins.net

  • Satteins Solaranlagen

    + 15 % der Landesförderung


    Christiane Christidis
    +43 / 5524 / 82 08-16

  • Schlins Fahrradanhänger und Lastenfahrräder

    Förderung von Fahrradanhängern und Lastenfahrrädern mit pauschal 200 Euro.


    Bertram Kalb
    +43 / 5524 / 83 17-219
    bertram.kalb@schlins.at

  • Schlins Solaranlagen und PV-Anlagen

    Solaranlagen: + 30 % der Landesförderung, maximal jedoch 750 Euro für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie maximal 1200 Euro für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten.

     

    PV-Anlagen: + 30 % der Bundesförderung, maximal jedoch 750 Euro für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie maximal 1200 Euro für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten.


    Bertram Kalb
    +43 / 5524 / 83 17-219
    bertram.kalb@schlins.at

  • Schnifis Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 350,-)


    Gemeindesekretär Peter Füchsl
    +43 / 5524 / 8515
    gemeinde@schnifis.at

  • Schoppernau Energieberatung

    Zuschuß für Energieberatungskosten bei Neu- u. Umbauten: + 50 % der Beratungskosten, (max. € 180,-)

  • Schoppernau Solaranlagen

    + 15 % der Landesförderung


    Helmut Simma
    +43 / 5515 / 21 13-15

  • Schröcken Biomasseanlagen

    + € 200,- einmalig

  • Schröcken Erdwärme

    Erdwärme: € 200,-  einmalig

  • Schröcken Solaranlagen

    + € 200,- einmalig


    Stefan Schwarzmann
    +43 / 5519 / 267-11

  • Schwarzach Fahrradanhänger, Fahrradtrolleys, Lastenanhänger

    Fahrradanhänger zum Personentransport: 25% des Anschaffungswertes, max. 220,- Euro

     

    Fahrradtrolley mit Anhängerkupplung am Rad: 25% des Anschaffungswertes, max. 100,- Euro

     

    Lastenanhänger zum Lastentransport: 25% des Anschaffungswertes, max. € 160,-

     

    Voraussetzungen:

    • Es werden nur neue Anhänger gefördert
    • Kauf über einen Händler in einer plan b Gemeinde
    • Die Förderung ist an einen Hauptwohnsitz der AntragstellerIn sowie des Kindes in Schwarzach gebunden
    • Pro Haushalt wird jeweils nur ein Kinderanhänger / Fahrradtrolley / Lastenanhänger gefördert
    • Die Fahrradanhänger haben der Fahrradverordnung zu entsprechen, was mittels entsprechender Bestätigung des Händlers nachgewiesen werden muss. 


    Dietmar Wagner
    +43 / 5572 / 58 115-201
    dietmar.wagner@schwarzach.at

  • Schwarzach Förderung neuer Heizanlagen

    Die Gemeinde Schwarzach gewährt einen einmaligen Zuschuss von € 500,- für Biomasseheizungen, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als Zentralheizung zum Einsatz kommt:

    • Stückholzheizung
    • Holzhackschnitzelanlage
    • Pellets-Heizung
    • Kachelofen

    Grundvoraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist der Erhalt der entsprechenden Landesförderung.

     

    Förderungsabwicklung:

    Das Schreiben der genehmigten Landesförderung entweder als Original oder in Kopie bei der Gemeinde (Bürgerservice) einreichen.


    Dietmar Wagner
    +43 / 5572 / 58 115-201
    dietmar.wagner@schwarzach.at

  • Schwarzach Lastenfahrräder

    Die Gemeinde Schwarzach unterstützt die Anschaffung eines Lastenfahrrades/Transportrades mit und ohne E-Antrieb in der Höhe von 25 % des Anschaffungswertes, ohne E-Antrieb mit max. 400,- Euro und mit E-Antrieb mit max. 600,- Euro. 

     

    Bedingungen: 

     

    • Es werden nur neue Lastenfahrräder gefördert
    • die Förderung ist an einen Hauptwohnsitz des/der AntragstellerIn in Schwarzach gebunden
    • pro Haushalt wird nur ein Lastenfahrrad gefördert
    • das Lastenfahrrad muss eine Ladekapazität von mindestens 80 kg aufweisen
    • es hat der Fahrradverordnung zu entsprechen und muss bei einem Fachhändler in Vorarlberg erworben werden, der Wartung und Ersatzteilversorgung sicherstellt;


    Dietmar Wagner
    +43 / 5572 / 58 115-201
    dietmar.wagner@schwarzach.at

  • Schwarzach Photovoltaikanlagen

    Die Gemeinde Schwarzach fördert, befristet bis 31.12.2023, Photovoltaikanlagen bis max. 5 kWpeak, mit 50 % der „Klima- und Energiefonds-Förderung“, auch wenn die Anlage insgesamt größer ist.

     

    Voraussetzung:

    Erhalt der Klima- und Energiefonds-Förderung! Diese Förderung gilt nur für Privatpersonen.


    Dietmar Wagner
    +43 / 5572 / 58 115-201
    dietmar.wagner@schwarzach.at

  • Schwarzach Solaranlagen

    Die Gemeinde Schwarzach fördert thermische Solaranlagen bei Nachrüstung auf bestehenden Wohngebäuden, welche vor 2005 errichtet wurden, mit 25 % der Landesförderung, € 500,-. Voraussetzung ist der Erhalt der Landesförderung.


    Dietmar Wagner
    +43 / 5572 / 58 115-201
    dietmar.wagner@schwarzach.at

  • Schwarzenberg Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung
    Voraussetzung: Erhalt der Landesförderung
    Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

     

    • es handelt sich um einen Einbau in ein bereits bestehendes Gebäude
    • das zu fördernde Gebäude befindet sich im Gemeindegebiet Schwarzenberg
    • das Gebäude oder der zu fördernde Teil dient Wohnzwecken


    Franz Zengerle
    +43 / 5512 / 29 48-13
    franz.zengerle@schwarzenberg.cnv.at

  • Schwarzenberg Wohnbauförderung

    Der Zuschuss für Neubauten beträgt bei einem Heizwärmebedarf von:

     

    •  25 – 20 KWh/m2/Jahr: 2.000 Euro
    •  20 – 15 KWh/m2/Jahr: 2.500 Euro
    •  kleiner als 15 KWh/m2/Jahr: 3.000 Euro

    Bei Wohnhaussanierungen sind die Grenzwerte pro Stufe jeweils um 10 kWh/(m2/Jahr) höher. Grundlage für die Festellung des Heizwärembedarf ist ein gültiger Energieausweis.

     

    Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:

     

    • es handelt sich um einen Neubau oder die Sanierung eines bestehenden Gebäudes
    • das zu fördernde Gebäude befindet sich im Gemeindegebiet Schwarzenberg
    • das Gebäude oder der zu fördernde Teil dient Wohnzwecken
    • Erhalt der Landesförderung

  • Sonntag Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Sonntag E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Sonntag Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

     

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Sonntag Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Sonntag Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • St. Anton im Montafon Photovoltaikanlagen

     + 25 % der gewährten Bundesförderung, max. jedoch 1.500 Euro pro Anlage.


    Bürgermeister Helmut Pechhacker
    +43 / 5552 / 67 191-13
    gemeinde@st.anton.i.m.cnv.at

  • St. Anton im Montafon Solaranlagen

    + 25 % der gewährten Landesförderung, max. jedoch 1.500 Euro pro Anlage


    Bürgermeister Helmut Pechhacker
    +43 / 5552 / 67 191-13
    gemeinde@st.anton.i.m.cnv.at

  • St. Gerold Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • St. Gerold E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • St. Gerold Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

     

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • St. Gerold Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • St. Gerold Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Stallehr Photovoltaikanlagen

    Bei der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage werden € 100,- pro KWP gefördert, maximal jedoch 10 KWP. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls mit € 100,- pro KWP, maximal jedoch 10 KWP gefördert. Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.

  • Stallehr Solaranlagen

    Bei der Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung (ausgenommen Beheizung von Poolanlagen) bzw. zur Heizungsunterstützung werden 10% der Investitionskosten gefördert, maximal jedoch € 1000,-. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 1.000,- gefördert.
    Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.

  • Sulz Fahrradanhänger und Lastenfahrräder

    Die Kosten für im Vorarlberger Fachhandel erworbene Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder werden wie nachstehend angeführt einmaligen gefördert:

     

    • Fahrradanhänger: 50 % des Kaufpreises, maximal EUR 150,-
    • Lastenfahrrad/E-Lastenfahrrad: EUR 200,-

    Die Förderbedingungen finden Sie hier


    Gemeindesekretär Ing. Daniel Novak
    +43 / 5522 / 44 309-12
    daniel.novak@gemeinde-sulz.at

  • Sulz Heizungstausch

    Der Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 400,- je Anlage für nachstehende Heizsysteme gefördert:

     

    • Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläse-Unterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung 
    • Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
    • Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
    • Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
    • Wärmepumpe für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen

    Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je angeschlossene Wohneinheit, maximal jedoch EUR 1.000,- je Vorhaben gefördert.


    Gemeindesekretär Ing. Daniel Novak
    +43 / 5522 / 44 309-12
    daniel.novak@gemeinde-sulz.at

  • Sulz Photovoltaik- und Solaranlagen

    Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, maximal jedoch EUR 400,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal EUR 800,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.

     

    Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je kWp installierter Leistung, maximal jedoch EUR 1.000,- (10 kWp) gefördert.

     

    Förderbedingungen

    • Kopie des Auszahlungsbeleges der Landes- oder Bundesförderung für thermische Solar-anlagen und/oder Photovoltaikanlagen
    • Kopie der Rechnung, aus der das Datum des Einbaus sowie das Objekt hervorgeht


    Gemeindesekretär Ing. Daniel Novak
    +43 / 5522 / 44 309-12
    daniel.novak@gemeinde-sulz.at

  • Sulz Willkommensticket

    Neu zugezogene Personen erhalten auf Wunsch einmalig und gratis ein zweiwöchiges Willkommens-Ticket. Hierbei handelt es sich um ein „Erlebnis Ticket maximo“ des Vorarlberger Verkehrsverbundes für 1 bis 2 Personen. 

     

    Förderbedingungen:

    • Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes in Sulz
    • Beantragung spätestens drei Monate nach Anmeldung
    • maximal 2 Ticket je neuem Hauptwohnsitz

  • Thüringen Energieberatung (Sprechstunde)

    Kurzfristige, jederzeitige und kostenlose Energieberatung nach vorheriger Terminabstimmung mit unserem Regio-Energieberater:

    Bertsch Gebhard,
    Raiffeisenstraße 54, 6713 Ludesch
    Voranmeldung: 05550 / 23666
    E-Mail: ta.gnutarebokeo@hcstreb.g

  • Thüringerberg Biomasse

    Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme

    Förderung: 500 Euro pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Thüringerberg E-Mobilität

    Elektroroller, Elektromopeds mit einer Bauartgeschwindigkeit bis max. 45 km/h, neu und auch gebraucht.

    Förderung von 10% der Kosten, max. jedoch 300 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Thüringerberg Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft

    Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)

     

    Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Thüringerberg Leih-Elektroauto

    Ein Elektroauto steht mittels Car-Sharing der Bevölkerung zur Verfügung.

     

    Alle Thüringer Bürger*innen können das E-Auto einen Halbtag gratis benutzen – jeder weitere Halbtag kostet € 15,-.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Thüringerberg Öl raus Bonus

    Bei Umstieg von Öl- oder Gasheizanlagen auf Biomasseanlagen wird zusätzlich ein „Öl raus Bonus“ in der Höhe von € 250,- ausbezahlt.


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Thüringerberg Thermische Solaranlagen

    • Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
      • Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
      • Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
      • Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
    • Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
      € 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
    • Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
      35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage


    Andreas Bertel
    +43 699 131 202 98
    energie@grosseswalsertal.at

  • Tschagguns Solaranlagen

    + 20 % der Landesförderung


    Gemeinde Tschagguns
    +43 / 5556 / 72 239
    gemeinde@tschagguns.at

  • Übersaxen Althaussanierungskonzept

    Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.


    Bürgermeister Rainer Duelli
    +43 / 5522 / 41 311
    gemeinde@uebersaxen.at

  • Übersaxen Biomasseanlagen

    Förderbare Maßnahmen:

    1. Stückgutholzheizung (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
    2. Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung
    3. Automatische Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfmilienhäuser bzw. Gemeinschaftsanlagen mit einer Kesselnennleistung bis 100kW
    4. Hausanschluß an Biomasse-Nahwärmeversorgung

    Förderungsart und –ausmaß:

    1. Förderung mit einem einmaligen Zuschuß in Höhe von 25% der Landesförderung, maximal jedoch € 727.-. Der Maximalfördersatz wird je weiterer mitversorgter Wohneinheit um € 218.- erhöht.
    2. Maßnahmen aus 3. werden mit bis zu 25% der Landesförderung, maximal jedoch im Ausmaß von € 36.- pro kW installierter Leistung gefördert.


    Bürgermeister Rainer Duelli
    +43 / 5522 / 41 311
    gemeinde@uebersaxen.at

  • Übersaxen Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Bürgermeister Rainer Duelli
    +43 / 5522 / 41 311
    gemeinde@uebersaxen.at

  • Vandans Biomasseanlagen

    + 25 % der Landesförderung (bis auf Widerruf)


    Eveline Breuß
    +43 / 5556 / 72 720-11
    gemeinde@vandans.at

  • Vandans Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (bis auf Widerruf)


    Eveline Breuß
    +43 / 5556 / 72 720-11
    gemeinde@vandans.at

  • Viktorsberg Biomasseanlagen

     + 25 % der Landesförderung – max. € 600,-

    Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.


    Burger Martina

  • Viktorsberg Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 600,-)


    Burger Martina
    +43 / 5523 / 64 712
    gemeinde@viktorsberg.at

  • Weiler Althaussanierungskonzept

    Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.600,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.


    Gemeindesekretär Mag. Thomas Gabriel
    +43 / 5523 / 51 100-12
    sekretaer@gemeinde-weiler.at

  • Weiler Fahrradanhänger und Lastenräder

    Fahrradanhänger die zum Kinder-  und Lastentransport dienen, sowie Lastenräder die bei einem Vorarlberger Händler gekauft werden, werden von der Gemeinde mit € 100,– gefördert.


    Gemeindesekretär Mag. Thomas Gabriel
    +43 / 5523 / 51 100-12
    sekretaer@gemeinde-weiler.at

  • Weiler Solaranlagen

    + 25 % der Landesförderung


    Gemeindesekretär Mag. Thomas Gabriel
    +43 / 5523 / 51 100-12
    sekretaer@gemeinde-weiler.at

  • Wolfurt Dachbegrünung / Gründach

    Gefördert wird die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen mit € 10 je m2 begrünter Fläche, jedoch max. € 1.400,-.

    Voraussetzungen:

    • Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
    • Gefördert werden können Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen von Objekten in der Marktgemeinde Wolfurt, die nach dem 1.2.2020 erstellt wurden.
    • Die begrünte Fläche muss mindestens 10m² betragen, die Substrathöhe muss mindestens 12 cm betragen.

     

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier. 


    Wolfgang Dittrich
    05574 / 6840-22
    wolfgang.dittrich@wolfurt.at

  • Wolfurt Dachwasserversickerung

    Um die Kanalisation zu entlasten und den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren gewährt die Marktgemeinde Wolfurt Beiträge für die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten für bisher in die Kanalisation eingeleitete Dachwässer.

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

  • Wolfurt Fahrradanhänger / Lastenrad

    • Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 220,-.
    • Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 160,-.
    • Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrrad-Trolleys mit Anhängekupplung in Höhe von € 100,-.
    • Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades in Höhe von 50 % des Kaufpreises, max. € 400,- bzw. für Lastenrad mit E-Antrieb maximal € 600,-.

     

    Voraussetzungen:

    • Kauf bei einer Firma in der plan-b-Region
    • Fahrradanhänger zum Kindertransport: Hauptwohnsitz des Kindes und zumindest eines Elternteils in Wolfurt.
    • Lastenanhänger, Trolleys: Hauptwohnsitz des Antragstellers in Wolfurt.
    • Lastenrad: Hauptwohnsitz des Antragstellers in Wolfurt, max. 1 Lastenrad/Haushalt, Ladegewicht größer 80 kg
    • Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen.
    •  

     

    Der Förderungsbetrag wird nach Vorlage der Originalrechnung und Unterfertigung des Förderungsantrages an der Amtskassa bar ausbezahlt. 

     

    Die Förderrichtlinie für Fahrradanhänger finden Sie hier. 

     

    Die Förderrichtlinie für Kiki / Lastenräder finden Sie hier.


    Selina Huter
    05574 / 6840-10
    selina.huter@wolfurt.at

  • Wolfurt Förderung der Kombination einer aufgeständerten Photovoltaikanlage mit einem Gründach auf Flachdächern

    Die Förderung soll zur Abdeckung der erhöhten Errichtungs- und Wartungskosten dienen und ein Anreiz schaffen beides, Gründach und aufgeständerte Photovoltaikanlagen, zu verbinden. Diese Förderung gilt für Neubauten, Gründach und Photovoltaikanlage, als auch für bestehende Gründächer die schon die Förderung für das Gründach der Marktgemeinde Wolfurt genutzt haben und eine aufgeständerte Photovoltaikanlage darauf setzten wollen. Gewerbliche Objekte sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier. 

  • Wolfurt Förderung erhaltenswerter Gebäude / Althaussanierung

    Zur Erhaltung von ortsbild-prägender Bausubstanz fördert Wolfurt die Generalsanierung von Gebäuden, die vom Architektenbeirat als erhaltenswert eingestuft werden.

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

  • Wolfurt Förderung für die Nachrüstung von E-Ladestationen in bestehenden Mehrwohnungsanlagen

    In einer bestehenden Mehrwohnungsanlage ist das Nachrüsten bzw. die Installationen von E-Ladestationen mit hohen Kosten verbunden. Die Förderung soll zur Abdeckung der Mehrkosten dienen. Diese Förderung gilt nur für bestehende Gebäude bzw. Mehrwohnungsanlagen ab 3 Einheiten.

     

    Die Förderrichtlinie finden Sie hier. 

  • Zwischenwasser Elektro-Mopeds

    Die Gemeinde unterstützt den Kauf eines Elektromopeds mit 200,- Euro.


    Gemeinde Zwischenwasser
    +43 05522 4915-0
    gemeinde@zwischenwasser.at

  • Zwischenwasser Lastenfahrräder

    Der Erwerb eines Lastenfahrrads mit oder ohne Elektromotor wird mit 200,- Euro (bzw. maximal 10% des Kaufpreises) unterstützt, wenn das Rad bei einem Vorarlberger Händler erstanden wird.


    Gemeinde Zwischenwasser
    +43 05522 4915-0
    gemeinde@zwischenwasser.at

  • Zwischenwasser Öffiticket für Zugezogene

    Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein kostenloses Maximo-Ticket für zwei Wochen. Es werden maximal 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt.


    Gemeinde Zwischenwasser
    +43 05522 4915-0
    gemeinde@zwischenwasser.at