Viele Vorarlberger Gemeinden unterstützen das Engagement ihrer Bürger*innen, in dem sie den Einsatz von erneuerbarer Energie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder alternative Mobilitätsformen finanziell unterstützen. Hier finden Sie heraus, ob und in welcher Form Ihre Wohnsitzgemeinde energierelevante Förderungen ausschüttet.
Obwohl wir die Liste mit großer Sorgfalt pflegen, haben Sie bitte Verständnis, dass wir für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können – insbesondere, da wir bei der laufenden Aktualisierung der Förderungen auch auf Mitteilungen aus den Gemeinden angewiesen sind. Fragen Sie im Zweifelsfall vor Umsetzung der Maßnahme in Ihrer Gemeinde nach. Die Ansprechpersonen sind bei den jeweiligen Förderungen ersichtlich.
Fällt Ihnen auf, dass eine Förderung fehlt oder nicht mehr aktuell ist, dann melden Sie uns das bitte per E-Mail oder über das Kontaktformular! So können wir die Liste jeweils auf dem neuesten Stand halten.
Keine Förderungen gefunden!
Alberschwende Car-Sharing
Beim Gemeindeamt steht ein Carsharing Auto bereit, welches über die Plattform Caruso gebucht werden kann.
Die Gemeinde Altach fördert die Errichtung von Biomasseanlagen im Ausmaß von 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg (jedoch höchstens € 1.100,-).
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Kindertransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 150,- gefördert.
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers zum Lastentransport wird von der Gemeinde Altach in der Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger muss in einem Fachbetrieb der Region amKumma bzw. Hohenems (Gemeindeblattbezirk) gekauft werden.
Eine Originalrechnung muss vorgelegt werden.
Hauptwohnsitz in Altach
Kleinkinder in der Familie
Pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger oder ein KIKI-Anhänger gefördert.
Werden 8 Jahre nach der ersten KIKI-Förderung erneut alle Voraussetzungen erfüllt, kann um eine neuerliche Förderung angesucht werden.
Die Gemeinde Altach fördert Privatpersonen bei der Errichtung von Dachbegrünungen. Die Mindestfläche muß min. 10 m² betragen. Die Höhe der Förderung beträgt 10 Euro pro m², jedoch max. 1.400 Euro.
Beim Infoschalter der Gemeinde liegen zwei Verbundkarten „maximo“ für die Einwohner der Gemeinde Altach zum Ausleihen bereit. Die Jahreskarten gelten innerhalb des Verbundraumes „Vorarlberg“ zur uneingeschränkten Benutzung von Bahn und Bus. Die Fahrradmitnahmekarten gelten in den Regionalzügen. Sie ermöglichen eine kombinierte Mobilität mit Zug und Fahrrad. Die beiden Karten können von allen Altacherinnen und Altachern ausgeliehen werden. Ausleihbedingungen:
Die Karte kann an Werktagen während der Öffnungszeiten des Infoschalters für jeweils bis zu drei aufeinander folgende Tage ausgeliehen werden.
Die Karte muss vorab beim Infoschalter im Gemeindeamt telefonisch oder per e-Mail reserviert werden. Beim Abholen der Karte werden durch die Unterschrift die Übernahme und die Ausleihbedingungen bestätigt.
Die Karte ist nach Ablauf der Ausleihfrist umgehend beim Infoschalter abzugeben.
Der Ausleihende haftet für die Karte, das bedeutet, dass bei Verlust der Restwert der Karte an die Gemeinde Altach zu ersetzen ist. Der Restwert der Karte beträgt bis Ende Februar den vollen Kartenwert. Ab dem 1. März beträgt der Restwert die Anzahl der Restmonate multipliziert mit dem jeweils gültigen Monatskartentarif.
Für Brauchwasseranlagen im Zuge einer Bestandssanierung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 950,-.
Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung beträgt die Förderung der Gemeinde Altach 50 % der Landesförderung – maximal € 1.750,-
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).
Die Gemeinde fördert die Neuanschaffung von Kinder-Fahrradanhängern. Die Förderung beträgt je Anhänger 25 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch € 150,- und kann von Andelsbucher Familien, welche Kinder bis zu acht Jahren haben nach Vorlage der bezahlten Rechnung beim Gemeindeamt beantragt werden.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Kostenlose Energieberatung in Form einer Sprechstunde jeden ersten Mittwoch im Monat im Gemeindeamt Bludesch von 17.00 bis 18.00 Uhr.
Anmeldungen beim Bürgerservice Bludesch unter 05550/2218 oder per E-Mail unter ta.hcsedulb@edniemeg.
Personen, die eine Energieberatung brauchen, können sich auch direkt bei Ökoberatung Gebhard Bertsch melden und, sofern gewünscht, gleich einen Termin vor Ort vereinbaren.
Bludescher Bürger können das E-Auto der Gemeinde Bludesch ausleihen. Es wird dabei eine Ausleihgebühr in der Höhe von Euro 30,00/Tag in Rechnung gestellt. Weitere Informationen und Anmeldungen im Gemeindeamt Bludesch.
Biomasseheizanlagen für Wohngebäude werden mit einem einmaligen Zuschuss von € 500,- pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) in Verbindung mit einem Pufferspeicher als Zentralheizung
Automatische Hackgut- und Pelletsanlagen als Zentralheizungen
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung
Der Ersatz von Einzelöfen durch Pelletseinzelöfen als alleiniges Heizsystem für Wohnungen wird mit 300,- Euro gefördert.
Fahrradanhängers zum Kindertransport (Kiki) in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 220,-.
Fahrradanhängers zum Lastentransport in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 160,-.
Fahrradtrolleys mit Anhängerkupplung am Rad in Höhe von 25 % des Kaufpreises, max. € 100,-.
Voraussetzungen:
Der Kauf des Anhängers bei einer Firma im planB-Gebiet (Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) erfolgen, die auch einen Service anbietet (Nachweis durch Vorlage der Orginalrechnung).
AntragstellerInnen müssen in Bregenz wohnhaft sein.
Pro Haushalt wird im Bedarfsfall maximal ein Fahrradanhänger gefördert.
Die Stadt Bregenz fördert das KlimaTicket Ö Jugend mit 50% der Kosten.
Voraussetzungen:
Berechtigt zum Antrag sind Studierende bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
Der Hauptwohnsitz ist während der Bezugsdauer des „KlimaTicket Ö Jugend“ (nicht VVV oder Tirol) in Bregenz zu belassen. Der:die Förderungsnehmer:in erklärt sich einverstanden, dass die Stadt jederzeit Einsicht auf die Meldedaten hat.
Keine vorzeitige Stornierung des Tickets
Das Bankkonto muss auf den Namen der:des Antragsstellenden lauten.
Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie hier.
Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage wird mit einem Investitionszuschuss von € 150,- je kWp installierter Leistung gefördert. Mit Ausnahme von Bürgerbeteiligungsanlagen wird die Förderung nur für die ersten 20 kWp ausbezahlt
Das Fördervolumen ist somit mit maximal € 3.000,- gedeckelt. Für andere Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen nach § 2 Abs. 4 wird mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 % der Landesförderung gefördert.
Die Förderhöhe ist für neu errichtete Wohngebäude jedoch mit maximal € 1.500,- je Anlage im Fall reiner Warmwasserbereitung, bzw. € 2.000,- je Anlage im Fall einer Heizungsunterstützung begrenzt.
Für Anlagen auf Nichtwohngebäuden, z.B. auf Gewerbebetrieben oder Vereinsgebäuden wird gesondert in den städtischen Gremien entschieden.
Gefördert wird der Kauf eines Fahrradanhängers zum Personentransport („Kiki“), eines Fahrradanhängers zum Lastentransport sowie eines (Fahrrad-)Trolleys mit 25% des Kaufpreises, maximal jedoch 150,- Euro.
Lastenfahrräder werden pauschal mit 400,- Euro und Elektrolastenfahrräder pauschal mit 600,- Euro gefördert.
Voraussetzungen (u.a.): Wohnsitz in Dornbirn und Neukauf bei einem Unternehmen in Vorarlberg, das auch Reparaturen durchführt. Weitere Voraussetzungen hier.
Klaudia Thaler oder Martin Machnik +43 5572 306 5500 bzw. 5503 umwelt@dornbirn.at
Düns Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung (jedoch höchstens € 250,- für Neubau bzw. max. € 500,- für Althaussanierung)
Die Gemeinde Egg fördert die Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten. Es werden 30% vom Kaufpreis, höchstens aber 150,- Euro rückerstattet.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Egg
Kauf bei einem Bregenzerwälder Fahrradhändler
Die Förderung ist gegen Vorlage der Originalrechnung in der Bürgerservicestelle der Gemeinde zu beantragen. Pro Haushalt wird ein Anhänger gefördert.
Energieregion Vorderwald: „KlimaTicket Österreich Jugend“ für Studierende
Die Gemeinden fördern den Kauf des „KlimaTickets Österreich Jugend mit“ 50 % des Kaufpreises.
Beantragen können die Förderung Studierende einer ordentlichen Fachhochschule, Hochschule (inkl. Pädagogischen Hochschule) oder Universität im In- und Ausland sowie von weiterführenden mehrsemestrigen Bildungseinrichtungen aus dem tertiären Bildungsbereich (Akademie, Kolleg, u.ä.).
Alle Förderbedingungen und den Ablauf zur Antragsstellung finden Sie hier.
Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.
Energieregion Vorderwald: Fahrradanhänger und Lastenräder
Gefördert werden 50% der Anschaffungskosten eines Fahrradanhängers/Lastenfahrrads
Kinderanhänger/Lastenfahrrad mit max. 150,- Euro
Lastenanhänger mit max. 80,- Euro
Die Förderung kann pro Haushalt nur einmalig Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen:
Kauf bei einem lokalen Händler in der Region
Anhänger muss den gültigen Richtlinien der StVO entsprechen
Auszahlung in Form von Einkaufsgutscheinen der Gemeinde nach Rechnungsvorlage im Gemeindeamt.
Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson in Ihrer Gemeinde, finden Sie hier.
Energiesprechstunde der Gemeinde
Die Gemeinde übernimmt die Kosten für eine kurze Energieberatung bei Ihnen zuhause (Dauer ca. eine Stunde). Anmeldung über das Energietelefon am Energieinstitut Vorarlberg (05572 31 202-112) oder per Mail an ta.tutitsnieigrene@gnutarebeigrene.
Feldkirch Baumpflanzung/Naturgartenberatung
Baumpflanzungen
Gefördert wird die Pflanzung von heimischen hochstämmigen Laubbäumen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten, max. jedoch 200 Euro.
Der Stammumfang des Baumes beträgt bei Pflanzung mindestens 16 Zentimeter, bei Obstgehölzen mindestens 10 Zentimeter
Die Pflanzung erfolgt bodengebunden (keine Tröge oder Kübel).
Die Pflanzung erfolgt im Siedlungsgebiet.
Naturgartenberatungen
Gefördert werden Beratungen zur naturnahen Gartengestaltung ab dem 1.9.2020 in der Höhe von 75% der Beratungskosten, maximal 300 Euro.
Die Beratung hat durch eine fachlich geeignete Person bzw. einen fachlich geeigneten Verein oder Unternehmen zu erfolgen.
Weitere Förderkriterien finden Sie unter „Baumpflanzungen“ und „Naturgartenberatungen“ hier.
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Automatische Pellet-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemein-schaftsanlagen
Anschluss von Wohngebäuden/Wohneinheiten an Biomasse-Nahwärmenetze
Gefördert wird die dauerhafte Anlage von extensiven und intensiven Dachbegrünungen auf neu errichteten und bestehenden Wohnhäusern ab dem 1.9.2023.
Förderausmaß
Förderbar sind die Kosten der Gründacherrichtung ab der Oberkante der Dachabdichtung. Bei Selbsterrichtung sind nur die Materialkosten förderfähig.
Errichtungskosten werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten, maximal jedoch mit 2.000 Euro gefördert.
Wird bei extensiver Dachbegrünung zusätzlich eine Solaranlage errichtet, beträgt die maximale Förderhöhe 2.500 Euro. Die Kosten der Errichtung der Solaranlage werden nicht nach diesen Förderrichtlinien gefördert.
Ausführliche Förderbedingungen finden Sie unter „Dachbegrünungen“ hier.
Spezialfahrrad für Therapie- und Rehazwecke (in Ausnahmefällen)
Je nach Art des Gefährts kommen unterschiedliche Fördersätze zur Anwendung (von max. EUR 100,00 für Fahrrad-Trolleys bis zu EUR 300,00 für Lastenfahrräder).
Alle Voraussetzungen für die Förderung finden sie unter dem Punkt Fahrradförderungen hier.
Die Stadt Feldkirch unterstützt die Anlage von Fassadenbegrünungen mit einem Kostenzuschuss in Höhe von 25 Prozent der Errichtungskosten (max. mit €1.500,00 bzw. € 2.000,00 je nach Standort).
Weitere Infos zur Förderung und den Bedingungen finden Sie unter „Fassadenbegrünung“ hier.
Die Förderhöhe beträgt pauschal 20% der Landesförderung, jedoch max. 1.500€ bei Warmwasserunterstützung und max. € 2.000,– bei Heizungsunterstützung. Das Gebäude muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Fontanella Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Gefördert wird der Kauf Fahrradanhängers zum Personentransport (Kiki) und zum Lastentransport sowie eines Fahrrad-Trolleys mit 25% des Kaufpreises – max. jedoch mit 150 Euro.
Voraussetzung für eine Unterstützung:
Hauptwohnsitz in Frastanz
Neu)-Kauf bei einem lokalen Händler aus dem Gebiet der Regio im Walgau
Anhänger, Lastenfahrrad, etc. muss den gültigen Richtlinien der StvO entsprechen
Für Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kWp gibt es künftig zusätzlich zu Bundes- und Landesförderungen einen Beitrag der Gemeinde in Höhe von maximal 400 Euro.
Die Begrünung von Dächern wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert, wenn diese mindestens 20 Quadratmeter groß sind. Diese Förderung wird rückwirkend für alle seit Jahresbeginn 2022 errichteten Dachbegrünungen ausbezahlt.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200.- durch die Gemeinde abgedeckt.
Fußach Fahrradanhänger, Trolleyanhänger und Lastenfahrräder
Kinderfahrradanhänger 50% des Rechnungspreises (jedoch maximal € 150,-)
Lasten- bzw. Trolley-Anhänger für das Fahrrad: 100 Euro
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
– Stückholzkessel
– automatische Hackgut-Heizanlagen
– Pelletsheizsystem
– Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
– Kachel- und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-
Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- je angeschlossene
Wohneinheit gefördert.
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Göfis Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.
Göfis Sanierung
Auf Wunsch des Förderungswerbers engagiert die Gemeinde für die Zeit der Erstellung des Sanierungskonzeptes einen „Kümmerer“ der als Ansprechperson und Bindeglied zwischen Sanierungsberater und Förderungswerber dient.
Die Nachrüstung von Altbauten mit thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert (jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung).
Bei Neubauten wird ein Pauschalbetrag in Höhe von € 400,– pro Anlage bei der Errichtung von thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung gewährt.
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein VVV Maximo-Ticket mit zwei Wochen Gültigkeit. Das Ticket gilt wahlweise für 1 oder 2 Personen.
Die Ausgabe erfolgt direkt im Bürgerservice der Gemeinde
Götzis Biomasseanlagen
+ 50 % der Landesförderung (jedoch maximal € 1.100,-)
Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung und Überweisungsbeleg der Landesförderung, per Mail an ta.sizteog@rehcerb.esined
Zuschuss zur Anschaffung eines Fahrradanhängers zum Kindertransport in Höhe von 50 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-. Fahrradanhänger zum Lastentransport werden ebenfalls mit 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit € 80,- gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder Hohenems gekauft worden.
Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Götzis.
Antragstellung: Formlos in der Bürgerservicestelle Götzis unter Beibringung der Originalrechnung oder per Mail an ta.sizteog@avatak.nirak
+ 50 % der Landesförderung
Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik). Der maximale Förderbeitrag für Brauchwasseranlagen beträgt € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung, bei Brauchwasseranlagen mit Heizungsunterstützung maximal € 1.750,-.
Antragstellung: Vorlage der schriftlichen Zusage der Vorarlberger Landesregierung, Überweisungsbeleg der Landesförderung und Serviceprotokoll (vom Installateur unterschrieben), bitte per Mail an: ta.sizteog@rehcerb.esined
Förderung von 25 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 100,-
Voraussetzungen:
Einkauf von Stoffwindeln in Vorarlberg
Wohnsitz in Götzis
Auszahlung der Förderung einmalig pro Kind
Die Förderung ist gegen Vorlage einer Kopie der Originalrechnung sowie Kopie des Mutter-Kind-Passes in der Bürgerservicestelle Götzis oder per Mail an ta.sizteog@avatak erhältlich.
Bürgerservice im Gemeindeamt +43 5574 697-0 hard@hard.at
Hard Fahrradanhänger und Transportfahrräder
Die Gemeinde fördert den Kauf von Fahrradanhängern und Trolleys, die bei einem Händler in den planB-Gemeinden (Hard, Bregenz, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt) gekauft werden, mit 25% des Einkaufspreises, maximal jedoch
Fahrradanhänger zum Kindertransport: max. 220 Euro
Fahrradanhänger zum Lastentransport (min. 40 kg Transportkapazität): max. 160 Euro
Fahrradtrolley: max. 100 Euro
Transportfahrrad (min. 80 kg Transportkapazität): max. 400 Euro
Transportfahrrad mit E-Antrieb (min. 80 kg Transportkapazität: max. 600 Euro
Gefördert werden Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen in der Gemeinde Höchst mit 10 Euro je m² begrünter Dachfläche. Max. jedoch 1.400 Euro.
Voraussetzungen:
Zuschuss wird nur Privatvpersonen gewährt
Begrünte Fläche hat min. 10 m²
Substrathöhe durchschnittlich 12cm (Ausnahme bei Sanierung: mit statischem Nachweis Reduktion auf 8cm)
Kauf eines Lasten- oder Spezialrades (Dreirad/Therapierad) mit 50 % der Anschaffungskosten, max. 440,- Euro bzw. für eine Ausführung mit E-Antrieb max. 660,- Euro.
Förderbeitrag zu den Anschaffungskosten von Dauerfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel und der ÖBB Vorteilscard für Senioren.
Zur Antragstellung genügt die Rechnungsvorlage bei der Amtskasse (Erdgeschoss Zi. 10).
Antragstellerin oder der Antragsteller hat ihren Wohnsitz in Höchst
Antragsstellung:
Einfach Förderantrag ausfüllen und mit der Originalrechnung im Gemeindeamt ZiNr. 13 vorlegen.
Nach Überprüfung erfolgt die Auszahlung über die Amtskassa.
Hohenems Beratungsgutschein für Gründächer und Fassaden
Hohenems fördert die Beratung für Gründächer und –fassaden.
Die Stadt stellt interessierten Bürger*innen mit einem Bauprojekt in Hohenems dazu einen „Beratungsgutschein“ zur Verfügung. Dieser hat einen Wert von 150 Euro und kann beim Experten in Sachen Begrünungen – Conrad Amber – eingelöst werden.
Melden Sie sich bei Izabel Nizic von der Abteilung Stadtplanung der Stadt Hohenems und erhalten Sie Ihren kostenlosen Beratungsgutschein im Wert von 150 Euro. Vereinbaren Sie anschließend direkt einen Beratungstermin.
Die Anschaffung eines neuen Fahrradanhängers (Kindertransport oder Lastentransport) wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch bei Kindertransportanhänger mit 150 Euro und bei Lastentransportanhänger mit 80 Euro gefördert.
Voraussetzungen:
Der Fahrradanhänger ist in einem Fachbetrieb der Region amKumma oder in Hohenems gekauft worden.
Der/Die AntragstellerIn hat den Hauptwohnsitz in Hohenems
Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung. Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.
Hohenems Klimaticket – Studierende/Schüler*innen mit Ausbildungsstätte außerhalb von Vlbg.
Die Stadt Hohenems fördert den Erwerb des Klimatickets Österreich Jugend (€ 821) mit 50% der anfallenden Kosten für Studierende oder Schüler*innen mit Hauptwohnsitz in Hohenems und Ausbildungsstätte außerhalb von Vorarlberg. Weitere Informationen unter www.hohenems.at/klimaticket
Die Anschaffung eines in einem in Vorarlberg ansässigen Fachbetrieb gekauften Lastenrades mit oder ohne Elektroantrieb wird von der Stadt Hohenems mit höchstens 50% des Kaufpreises, maximal jedoch mit 250 Euro gefördert.
Abzugeben sind der ausgefüllte Förderantrag und eine Kopie der Rechnung. Es gelten die Richtlinien des Förderantrags. Dieser ist unter e5-Förderungen – Stadt Hohenems verfügbar.
Die Gemeinde fördert die Neuanschaffung eines Fahrradanhängers mit
max. 150 Euro für Anhänger zum Kindertransport
max. 100 Euro für Cargo-Fahrradanhänger
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hohenweiler
Das Förderansuchen muss bis spätestens 12 Monate nach Kauf formlos unter Vorlage der Rechnung, ausgestellt auf den/die Förderwerber*in, in der Gemeinde Hohenweiler gestellt werden.
Pro Haushalt wird maximal ein Cargo-Fahrradanhänger/Kinderanhänger gefördert.
Gefördert wird sowohl die Neuerrichtung einer Heizanlage als auch die Erneuerung von bestehenden Heizsystemen:
Stückholzheizungen als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung (80% Deckung)
Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Alle angeführten Heizanlagen werden mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 730,- gefördert.
Voraussetzung ist die Förderzusage des Landes
Hörbranz Fahrradanhänger
50 % der Investitionskosten eines Fahrradanhängers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 150,-) bei nachweislichem Kauf in der Region Leiblachtal
25 % der Investitionskosten eines Fahrradanhägers zum Kindertransport oder Lastentransport (jedoch höchstens € 75,-) bei nachweislichem Kauf außerhalb der Region Leiblachtal
Der Kauf von Dreirädern wird mit 30 % des Kaufpreises, maximal aber mit € 400,- pro Dreirad gefördert.
Die Gemeinde Kennelbach bezweckt hiermit, ältere sowie in ihrer Bewegungsfähigkeit (Gehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel o.ä.) beeinträchtigte Personen aus Kennelbach in ihrer Mobilität zu unterstützen. Details dazu hier.
Anhänger zum Kindertransport (Kiki): 25 % des Kaufpreises, max. jedoch 220,- Euro
Fahrradtrolley mit Anhängerkuppelung am Rad: 25 % des Kaufpreises, max. jedoch 100,- Euro
Der Anhänger/Trolley muss bei einem plan b-Händler erworben werden. Förderungen für gebrauchte Anhänger / Trolley unterliegen nicht diesem Förderungsbeschluss, sondern sind jeweils gesondert zu prüfen, damit es zu keiner Doppelförderung kommt.
Die Förderung ist bei der Gemeindekasse im Gemeindeamt gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.
Die Gemeinde Kennelbach fördert die Errichtung und Installation von umweltfreundlichen Heizanlagen bei Wohnhäusern durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kostenzuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 1/3 der Landesförderung. Nähere Auskünfte erteilt das Gemeindeamt.
Die Gemeinde Kennelbach fördert die Erstellung von Solaranlagen mit einem nicht rückzahlbaren Direktzuschuss, sofern der Förderungswerber einen Landeszuschuss für die Solaranlage erhält. Nähere Auskünfte über die Förderungsmodalitäten erhalten Sie im Gemeindeamt.
Bitte beachten Sie, dass die Errichtung einer Solaranlage baupolizeilich genehmigt werden muss.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Klaus Biomasseanlagen
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
Stückholzkessel
automatische Hackgut-Heizanlagen
Pelletsheizsystem
Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Klaus Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport wird mit einem einmaligen Zuschuss von € 50,- je Anhänger gefördert.
Klaus Solaranlagen
+ 20 % der Landesförderung (nur bei Nachrüstung von Altbauten)
Issa Zacharia +43 (0) 5523 / 62 536-220
Klösterle Elektro-Fahrräder
Die Gemeinde Klösterle am Arlberg gewährt für die Erstanschaffung von E-Bikes, Elektroscootern und Elektromopeds einen Kostenzuschuss von 10 % des Kaufpreises, maximal jedoch € 150,-.
Der/die FörderwerberIn muss seinen Hauptwohnsitz in Klösterle haben und dem Fördergeber ist die Originalrechnung vorzuweisen und dem Antrag in Kopie beizulegen. Der Kostenzuschuss wird in KlosterTalern ausbezahlt.
Die Höhe der Solarförderung beträgt im Förderfall generell 50 % der Landesförderung nach Vorlage der Zusage des Landes Vorarlberg + Wartungsprotokoll des Installateurs (1 Jahr nach Inbetriebnahme).
Für Brauchwasseranlagen max. € 950,- im Zuge einer Bestandssanierung. Für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung max. € 1.750,-
Im Neubau werden reine Brauchwassersolaranlagen nicht mehr gefördert (Stand der Technik).
Für den Ersatz einer bestehenden Heizanlage durch eine Biomasse-Anlage wird ein einmaliger Zuschuss von € 400,- gewährt, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommt:
Stückholzkessel
automatische Hackgut-Heizanlagen
Pelletsheizsystem
Kachel- und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Zusätzlich wird eine kostenlose Vorortberatung durch den Kümmerer angeboten.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,-gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Personentransport, der der Fahrradverordnung BGBl. Nr. 136/2001 entspricht, wird mit 1/3 des Anschaffungspreises, maximal jedoch mit € 150,- gefördert.
Die Gemeinde übernimmt pro Gebäude einmalig die Kosten eine Energie- bzw. Sanierungsberatung bis max. € 100,00, welche durch ein zertifiziertes Energieberatungsunternehmen durchgeführt werden kann.
Als Nachweis muss eine Rechnung über die durchgeführte Energieberatung vorgewiesen werden.
Förderung von Einbau bzw. Umbau auf Biomasseheizanlagen für Wohngebäude als Zentralheizung.
Einmaliger Zuschuss in der Höhe von € 400,00 für Stückholzheizungen (inkl. Vergaserkessel) in Verbindung mit einem Pufferspeicher, aut. Hackgut- und Pelletsanlagen, Kachel- und Kaminöfen.
Alternativ kann die Förderung als Sachleistung in Form von 9 fm (Festmeter) Stückholz von der Gemeinde bezogen werden.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf Stückholzheizung
Förderung von ökologischen Energiegewinnungssystemen, wie Einbau von Photovoltaik-Anlagen. Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 100,00 pro kWp (Kilowatt Peak) bis max. € 500,00
Nachweis: Rechnung über Einbau der PV Anlage und Leistungsnachweis (kWp)
Förderung von ökologischer Warmwasseraufbereitung für Heizungs– und Brauchwasseranlagen.
Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage, wobei mind. 60% des Warmwasserbedarfs oder 30% des Heizwärmebedarfs durch die Solaranlage abgedeckt werden muss.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf eine Solaranlage
Förderung von Ein- bzw. Umbau auf ökologische Heizsysteme wie Grundwasser-, Sole- oder Luftwärmepumpen für Zentralheizanlagen.
Einmaliger Zuschuss in Höhe von € 400,00 pro Anlage.
Nachweis: Rechnung über Ein- bzw. Umbau auf ein Wärmepumpensystem
Für einen Kinder-Radanhänger, Lastenanhänger oder Trolley, der bei einem regionalen Händler gekauft wird, sponsert die Gemeinde 25 % des Kaufpreises (maximal bis zu 150,- Euro).
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz in Lustenau
Bei Kinder-Transportanhängern müssen ein Kind oder mehrere Kinder im Alter bis zu vier Jahren im Haushalt leben.
Fahrrad-Trolley müssen über eine Belastbarkeit von 50 kg verfügen und mit einer Schnellkupplung für den Gepäcksträger ausgestattet sein.
Kauf bei einem regionalen Fahrradhändler
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Lastenfahrräder (Transportfahrräder) werden mit 400,- Euro und Elektro-Lastenfahrräder (Transportfahrräder) mit 600,- Euro gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Voraussetzungen:
Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
Die Räder müssen mit einem Pedalantrieb, fixer Transportfläche und einer möglichen Zusatzlast von mindestens 40 kg ausgestattet sein.
Kauf des Lastenrades bei einem regionalen Händler.
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Lustenau Spezialräder (Dreiräder- und Therapieräder)
Dreiräder und Therapieräder werden mit 400,- Euro bzw. 600,- Euro (mit E-Antrieb) gefördert. Die Förderung gilt für Privatpersonen, Betriebe und Vereine.
Voraussetzungen:
Hauptwohn- bzw. Firmensitz in Lustenau
Kauf des Senioren 3-Rads bei einem regionalen Händler
Die Förderung kann einfach und bequem per Online-Formular beantragt werden.
Die Gemeinde fördert 25 % des Kaufpreises, bis maximal 100 Euro, beim Kauf eines Stoffwindelpakets.
Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren Wohnsitz in Lustenau hat.
Die Gemeinde Mäder erhöht die Förderung des Landes Vorarlberg um nochmals 50% des gewährten Beitrages. Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein.
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Förderung von Biomasse – Kleinanlagen. Der maximale Förderbetrag beträgt 1.100,– Euro.
50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Kindertransport, maximal € 150,- (bei Vorlage der Händlerrechnung; für Eltern von Kindern bis zum 6. Geburtstag)
50 % der Anschaffungskosten für einen Fahrradanhänger zum Lastentransport, maximal € 80,- (bei Vorlage der Händlerrechnung), pro Haushalt wird nur ein Fahrradanhänger zum Lastentransport gefördert, zudem müssen seit der letzten Förderung mind. fünf Jahre vergangen sein.
Voraussetzung ist, dass der Fahrradanhänger in einem Fachbetrieb der Region amKumma gekauft wird.
Die Höhe der Förderung beträgt € 250,00. Antragsteller:innen mit Hauptwohnsitz in Mäder können die Förderung durch Vorlage der Originalrechnung eines in Vorarlberg ansässigen Händlers im Bürgerservice beantragen.
Die Auszahlung erfolgt in Form von amKumma-Gutscheinen. Pro Haushalt wird nur 1 Lastenfahrrad gefördert.
Mäder Solaranlagen
Die Gemeinde Mäder erhöht den Zuschuss des Landes Vorarlberg um nochmals 50 % des gewährten Beitrages. Der max. Förderbetrag für Brauchwasseranlagen beträgt 950,– Euro im Zuge einer Bestandssanierung, für Solaranlagen mit Heizungsunterstützung maximal 1.750,– Euro.
Der Förderungswerber muss Eigentümer oder Bestandnehmer einer Wohnung im Gemeindegebiet von Mäder sein.
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die von der Vorarlberger Landesregierung beschlossenen Richtlinien für die Direktförderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung.
Mehr Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen bei Altbauten (älter als 10 Jahre) wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung gefördert.
Im Fall einer reiner Warmwasserbereitung jedoch mit maximal 1.500,- Euro je Anlage und im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung mit maximal 2.000 Euro je Anlage.
Meiningen VVV Willkommenstickets für Neuzugezogene
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV Maximo-Ticket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt. Weitere Bestimmungen siehe Vereinbarung mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg (VVV) vom Mai 2016.
Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400,- Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) mit Puffer- Speicher als Zentralheizung für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser
Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude und
Kachelöfen und Kaminöfen als Einzelöfen und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude.
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von 100,- Euro je angeschlossene Wohneinheit gefördert.
Das Energieinstitut Vorarlberg bietet eine Beratung für Hotel- und Gastronomiebetriebe zum Preis von € 75,00 an. Weitere Informationen samt Anmeldeformular hier. Die Gemeinde leistet einen Zuschuss in Höhe von € 40,00. Nach Vorlage der Rechnung mit Zahlungsbeleg wird der Zuschuss bei der Finanzabteilung zur Auszahlung gebracht.
Holzheizungen (Stückholz-, Hackgut-, Pellets-Heizungen), Wärmepumpen sowie den Anschlüsse an Nahwärmeversorgungsanlagen (Bioenergie) durch Aufstockung der Landesförderung um 20%.
Der Kauf eines Fahrradanhängers für den Kinder- oder Lastentransport wird mit einem Unterstützungsbeitrag von 15 Prozent gefördert (maximal jedoch 500 Euro).
Eltern, die ihre Kinder mit Stoffwindeln wickeln, erhalten für den Kauf der Erstausstattung einen Förderbeitrag in Höhe von 25 Prozent des Einkaufspreises (maximal jedoch 150 Euro).
Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Kachelofens als Ganzhausheizung wird pauschal mit 400,- Euro gefördert. Beim Umstieg von einem fossilen Energieträger auf Biomasse wird zusätzlich ein Bonus von 400,- Euro ausbezahlt.
Einmalzuschuss in Höhe von 25% (max. 100,- Euro) des Anschaffungspreises. Voraussetzung: min. ein Kind im Alter von bis zu vier Jahren lebt im HH der Antragstellerin/des Antragstellers.
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Die Errichtungskosten für die Anlage einer Dachbegrünung werden mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten gefördert
maximal jedochmit 2.000 Euroohne Solar–/PV–Anlage bzw. 2.500 Euro, wenn zusätzlich eine Solar–/PV–Anlage errichtet wird
Bei Selbsterrichtung werden die Materialkosten in Höhe von 20 %, maximal jedoch mit 1.000 Euro ohne Solar–/ PV–Anlage bzw. 1.500 Euro, wenn zusätzlich eine Solar–/PV–Anlage errichtet wird, gefördert.
Neue Förderungen
Fassadenbegrünung
Baumpflanzungen
Die detaillierten Förderbedingungen und Informationen dazu finden Sie hier.
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Kinder- oder Lastentransport sowie Lastenräder werden gefördert, wenn der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Rankweil hat und dieser bei einer Firma in Vorarlberg gekauft wird:
Kinderanhänger und Lastenanhänger: 50 % des Kaufpreises, max. € 150,-
Lastenanhänger: 50 % des Kaufpreises,max. € 150,-
Fahrrad–Trolley: 50 % des Kaufpreises, max. € 100,-
Der Ersatz einer bestehenden Heizanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von 400,–Euro pro Anlage gefördert, wenn eines der nachstehenden Heizsysteme zum Einsatz kommt:
Stückholzheizungen(VergaserkesselmitGebläseunterstützung)mitPufferspeicherals Zentralheizung für Ein–und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Automatische Hackgut–Heizanlagen für Ein–und Mehrfamilienhäuser
Automatische Pellets–Heizanlagen für Ein–und Mehrfamilienhäuser und für Gemeinschaftsanlagen
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem für Wohnungen und Wohngebäude
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärme- oder -Mikronetze wird mit 200,- Euro je angeschlossener Wohneinheit gefördert (max. jedoch 1.000 Euro).
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss inder Höhe von 20 %derLandesförderung,jedochmaximalmit400,–EurojeAnlageimFalleinerreinen Warmwasserbereitungbzw.maximal800,–EurojeAnlageimFalleinerzusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Die Errichtung einer Photovoltaik–Anlagewird mit einem Investitionszuschuss von 50,–Euro je kWp installierter Leistung gefördert, maximal 500,–Euro (10 kWp).
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten einmalig auf Wunsch ein VVV Maximo–Ticket für eine Woche. Der VVV finanziert eine zweite Woche dazu. Maximal werden 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt.Allerdings spätestens drei Monate nach Anmeldung beim Meldeamt.
Die Gemeinde Röns fördert Photovoltaikanlagen mit 100,- € pro Kw bis max 5 kW.
Röns Solaranlagen
+ 25 % der Landesförderung
Röthis Fahrradanhänger
Der Erwerb eines Fahrradanhängers zum Transport von Kindern oder Lasten wird ab dem 1. Jänner 2019 mit einem einmaligen Zuschuss von € 100,- Euro je Anhänger gefördert. Voraussetzung ist der Kauf bei einem regional ansässigen Händler.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen auf Gebäuden älter als 10 Jahre wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20% der Landesförderung gefördert, jedoch maximal mit € 1.500,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal € 2.000,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung.
Die Gemeinde übernimmt 600,- Euro der Kosten für eine Sanierungs-VOR-Beratung durch die Sanierungslots*innen vom Energieinstitut Vorarlberg.
Damit reduziert sich der Selbstbehalt für eine Sanierungs-VOR-Beratung auf 600,- Euro. Die restlichen Kosten werden vom Energieinstitut getragen. Details zur Sanierungs-VOR-Beratung finden Sie hier.
Solaranlagen: + 30 % der Landesförderung, maximal jedoch 750 Euro für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie maximal 1200 Euro für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten.
PV-Anlagen: + 30 % der Bundesförderung, maximal jedoch 750 Euro für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie maximal 1200 Euro für Mehrfamilienhäuser ab 4 Wohneinheiten.
Die Gemeinde Schwarzach gewährt einen einmaligen Zuschuss von € 500,- für Biomasseheizungen, wenn eines der nachfolgenden Heizsysteme als Zentralheizung zum Einsatz kommt:
Stückholzheizung
Holzhackschnitzelanlage
Pellets-Heizung
Kachelofen
Grundvoraussetzung für die Gewährung dieses Zuschusses ist der Erhalt der entsprechenden Landesförderung.
Förderungsabwicklung:
Das Schreiben der genehmigten Landesförderung entweder als Original oder in Kopie bei der Gemeinde (Bürgerservice) einreichen.
Die Gemeinde Schwarzach unterstützt die Anschaffung eines Lastenfahrrades/Transportrades mit und ohne E-Antrieb in der Höhe von 25 % des Anschaffungswertes, ohne E-Antrieb mit max. 400,- Euro und mit E-Antrieb mit max. 600,- Euro.
Bedingungen:
Es werden nur neue Lastenfahrräder gefördert
die Förderung ist an einen Hauptwohnsitz des/der AntragstellerIn in Schwarzach gebunden
pro Haushalt wird nur ein Lastenfahrrad gefördert
das Lastenfahrrad muss eine Ladekapazität von mindestens 80 kg aufweisen
es hat der Fahrradverordnung zu entsprechen und muss bei einem Fachhändler in Vorarlberg erworben werden, der Wartung und Ersatzteilversorgung sicherstellt;
Die Gemeinde Schwarzach fördert, befristet bis 31.12.2023, Photovoltaikanlagen bis max. 5 kWpeak, mit 50 % der „Klima- und Energiefonds-Förderung“, auch wenn die Anlage insgesamt größer ist.
Voraussetzung:
Erhalt der Klima- und Energiefonds-Förderung! Diese Förderung gilt nur für Privatpersonen.
Die Gemeinde Schwarzach fördert thermische Solaranlagen bei Nachrüstung auf bestehenden Wohngebäuden, welche vor 2005 errichtet wurden, mit 25 % der Landesförderung, € 500,-. Voraussetzung ist der Erhalt der Landesförderung.
Der Zuschuss für Neubauten beträgt bei einem Heizwärmebedarf von:
25 – 20 KWh/m2/Jahr: 2.000 Euro
20 – 15 KWh/m2/Jahr: 2.500 Euro
kleiner als 15 KWh/m2/Jahr: 3.000 Euro
Bei Wohnhaussanierungen sind die Grenzwerte pro Stufe jeweils um 10 kWh/(m2/Jahr) höher. Grundlage für die Festellung des Heizwärembedarf ist ein gültiger Energieausweis.
Folgende Kriterien müssen erfüllt werden:
es handelt sich um einen Neubau oder die Sanierung eines bestehenden Gebäudes
das zu fördernde Gebäude befindet sich im Gemeindegebiet Schwarzenberg
das Gebäude oder der zu fördernde Teil dient Wohnzwecken
Erhalt der Landesförderung
Sonntag Biomasse
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Sonntag Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
St. Gerold Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Bei der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage werden € 100,- pro KWP gefördert, maximal jedoch 10 KWP. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls mit € 100,- pro KWP, maximal jedoch 10 KWP gefördert. Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.
Stallehr Solaranlagen
Bei der Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung (ausgenommen Beheizung von Poolanlagen) bzw. zur Heizungsunterstützung werden 10% der Investitionskosten gefördert, maximal jedoch € 1000,-. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 1.000,- gefördert.
Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein. Die Förderung wird jährlich mit dem Lebenshaltungskostenindex 2000 indexiert und gilt rückwirkend mit 1.1.2023.
Sulz Fahrradanhänger und Lastenfahrräder
Die Kosten für im Vorarlberger Fachhandel erworbene Fahrradanhänger und Lastenfahrräder/E-Lastenfahrräder werden wie nachstehend angeführt einmaligen gefördert:
Fahrradanhänger: 50 % des Kaufpreises, maximal EUR 150,-
Der Ersatz von bestehenden, veralteten Heizanlagen in Wohngebäuden wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 400,- je Anlage für nachstehende Heizsysteme gefördert:
Stückholzheizungen (Vergaserkessel mit Gebläse-Unterstützung) mit Pufferspeicher als Zentralheizung
Automatische Hackgut-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
Automatische Pellets-Heizanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen (Heizungspuffer zu empfehlen)
Kachelöfen und Kaminöfen als Zentralheizung und alleiniges Heizsystem
Wärmepumpe für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrwohnungsgebäude sowie Gemeinschaftsanlagen
Der Anschluss von Wohngebäuden an Biomasse-Nahwärmenetze bzw. Biomasse-Mikronetze wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je angeschlossene Wohneinheit, maximal jedoch EUR 1.000,- je Vorhaben gefördert.
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen wird mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von 20 % der Landesförderung, maximal jedoch EUR 400,- je Anlage im Fall einer reinen Warmwasserbereitung bzw. maximal EUR 800,- je Anlage im Fall einer zusätzlichen Heizungsunterstützung gefördert.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage wird mit einem einmaligen Zuschuss von EUR 100,- je kWp installierter Leistung, maximal jedoch EUR 1.000,- (10 kWp) gefördert.
Förderbedingungen
Kopie des Auszahlungsbeleges der Landes- oder Bundesförderung für thermische Solar-anlagen und/oder Photovoltaikanlagen
Kopie der Rechnung, aus der das Datum des Einbaus sowie das Objekt hervorgeht
Neu zugezogene Personen erhalten auf Wunsch einmalig und gratis ein zweiwöchiges Willkommens-Ticket. Hierbei handelt es sich um ein „Erlebnis Ticket maximo“ des Vorarlberger Verkehrsverbundes für 1 bis 2 Personen.
Förderbedingungen:
Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes in Sulz
Beantragung spätestens drei Monate nach Anmeldung
maximal 2 Ticket je neuem Hauptwohnsitz
Thüringen Energieberatung (Sprechstunde)
Kurzfristige, jederzeitige und kostenlose Energieberatung nach vorheriger Terminabstimmung mit unserem Regio-Energieberater:
Stückholzzentralheizung, Kachel- oder Kaminofen als Zentral- oder Einzelheizung als alleiniges Heizsystem, automatische Hackgut- und Pelletsheizanlagen, Anschluss Fern- oder Nahwärme
Thüringerberg Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft
Energieeffizienzmaßnahmen oder Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger in Landwirtschaftsbetrieben (z.B. Nachrüstung solare Dachabsaugung, Wärmerückgewinnung aus der Milchkühlung, Biomasse bei der Heutrocknung…)
Förderung von 20% der Kosten, max. jedoch 1.000 Euro
Thermische Solaranlage im Neubau (EFH und MFH) in Abhängigkeit des solaren Deckungsgrades:
Abdeckung Warmwasser (WW) min. 60%: € 150
Abdeckung WW & Heizung min. 30%: € 200
Abdeckung WW & Heizung min. 50%: € 300
Thermische Solaranlage im Altbau (EFH und MFH):
€ 25 pro m2, max. jedoch € 500 pro Anlage
Gefördert werden Anlagenchecks und/oder direkte Verbesserungsmaßnahmen zur Ertragsoptimierung (z.B. Leitungsdämmung, Wärmeträger erneuern,..):
35% der Kosten, max. jedoch € 300 pro Anlage
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.200,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Stückgutholzheizung (Vergaserkessel mit Gebläseunterstützung) als Zentralheizung für Ein- und Zweifamilienhäuser in Verbindung mit einem Pufferspeicher
Kachelöfen für Einfamilienhäuser als Zentralheizung
Automatische Hackschnitzel-Heizanlagen für Ein- und Mehrfmilienhäuser bzw. Gemeinschaftsanlagen mit einer Kesselnennleistung bis 100kW
Hausanschluß an Biomasse-Nahwärmeversorgung
Förderungsart und –ausmaß:
Förderung mit einem einmaligen Zuschuß in Höhe von 25% der Landesförderung, maximal jedoch € 727.-. Der Maximalfördersatz wird je weiterer mitversorgter Wohneinheit um € 218.- erhöht.
Maßnahmen aus 3. werden mit bis zu 25% der Landesförderung, maximal jedoch im Ausmaß von € 36.- pro kW installierter Leistung gefördert.
Die Erstellung eines energetischen Althaussanierungskonzeptes wird mit einem einmaligen Zuschuss des Landes von € 1.600,- gefördert. Die Beratungskosten, die nach Abzug von € 100,- Selbstbehalt verbleiben, werden mit max. € 200,- durch die Gemeinde abgedeckt.
Fahrradanhänger die zum Kinder- und Lastentransport dienen, sowie Lastenräder die bei einem Vorarlberger Händler gekauft werden, werden von der Gemeinde mit € 100,– gefördert.
Gefördert wird die dauerhafte Begrünung von Flachdächern bzw. flach geneigten Dächern (bis 10°) mit bodendeckenden Pflanzen mit € 10 je m2 begrünter Fläche, jedoch max. € 1.400,-.
Voraussetzungen:
Die Förderung wird nur Privatpersonen gewährt.
Gefördert werden können Dachbegrünungen bei Neu-, Um-, Zubauten oder Flachdachsanierungen von Objekten in der Marktgemeinde Wolfurt, die nach dem 1.2.2020 erstellt wurden.
Die begrünte Fläche muss mindestens 10m² betragen, die Substrathöhe muss mindestens 12 cm betragen.
Um die Kanalisation zu entlasten und den Grundwasserhaushalt zu stabilisieren gewährt die Marktgemeinde Wolfurt Beiträge für die Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten für bisher in die Kanalisation eingeleitete Dachwässer.
Wolfurt Förderung der Kombination einer aufgeständerten Photovoltaikanlage mit einem Gründach auf Flachdächern
Die Förderung soll zur Abdeckung der erhöhten Errichtungs- und Wartungskosten dienen und ein Anreiz schaffen beides, Gründach und aufgeständerte Photovoltaikanlagen, zu verbinden. Diese Förderung gilt für Neubauten, Gründach und Photovoltaikanlage, als auch für bestehende Gründächer die schon die Förderung für das Gründach der Marktgemeinde Wolfurt genutzt haben und eine aufgeständerte Photovoltaikanlage darauf setzten wollen. Gewerbliche Objekte sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Wolfurt Förderung erhaltenswerter Gebäude / Althaussanierung
Zur Erhaltung von ortsbild-prägender Bausubstanz fördert Wolfurt die Generalsanierung von Gebäuden, die vom Architektenbeirat als erhaltenswert eingestuft werden.
Wolfurt Förderung für die Nachrüstung von E-Ladestationen in bestehenden Mehrwohnungsanlagen
In einer bestehenden Mehrwohnungsanlage ist das Nachrüsten bzw. die Installationen von E-Ladestationen mit hohen Kosten verbunden. Die Förderung soll zur Abdeckung der Mehrkosten dienen. Diese Förderung gilt nur für bestehende Gebäude bzw. Mehrwohnungsanlagen ab 3 Einheiten.
Der Erwerb eines Lastenfahrrads mit oder ohne Elektromotor wird mit 200,- Euro (bzw. maximal 10% des Kaufpreises) unterstützt, wenn das Rad bei einem Vorarlberger Händler erstanden wird.
Neu zugezogene Personen (Hauptwohnsitz) erhalten in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsverbund einmalig auf Wunsch bei der Gemeinde ein kostenloses Maximo-Ticket für zwei Wochen. Es werden maximal 2 Tickets pro Haushalt ausgestellt.