Um einen schnellen Ausstieg aus Benzin und Diesel zu ermöglichen, stellen Bund und Land eine breites Angebot an Förderungen für den Umstieg auf Fahrzeuge mit emissionsfreien bzw. emissionsarmen Antrieben zur Verfügung.

Landesförderungen

Im Rahmen der „Energieautonomie+“ fördert das Land Vorarlberg folgende Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Elektromobilität:

  • E-PKWs im öffentlichen Interesse
  • E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge (nur Betriebe, Gemeinden und Vereine)
  • E-Ladeinfrastruktur für bestehende Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen

Detaillierte Informationen finden sie unter diesen Link.

Bundesförderungen für die Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch Privatpersonen

Fahrzeug

Fahrzeugklasse

 Importeursanteil

Pauschalförderung

Batterieelektrische KFZ

M1, N1

2.000

3.000

Brennstoffzellenfahrzeuge

M1, N1

2.000

3.000

Plug-In Hybridfahrzeuge

M1, N1

1.250

1.250

Range Extender und Reichweitenverlängerer

M1, N1

1.250

1.250

(E-)Transporträder

 

150

850

E-Mopeds

L1e

350

450

E-Motorräder

L3e < 11 KW

500

700

E-Motorräder

L3e > 11 KW

500

1.400

Falträder

(bei Besitz einer ÖV-Jahreskarte)

150

450

E-Leichtfahrzeuge

L2e, L5e, L6e, L7e

1.300

 

Hinweise:

  • Die Anschaffung von E-Fahrräder durch Privatpersonen ist leider nicht förderfähig.
  • Für PKW gilt: Die vollelektrische Reichweite muss mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.
  • Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
  • Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung ist mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt – damit kann die Förderung auch geringer als die Förderungspauschale sein.
  • Zahlreiche Vorarberger Gemeinden fördern die Anschaffung von Fahrradanhängern sowie die Anschaffung von Transportfahrrädern – nähere Infos finden sie hier

Private E-Ladeinfrastruktur

Die private E-Ladeinfrastruktur ist weiterhin mit einem gemeinsamen Antrag zusammen mit einem privaten E-Fahrzeugkauf und erstmals auch unabhängig vom Fahrzeugkauf als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung förderbar.

  • Wallbox oder intelligentes 3-phasiges Ladekabel in einem Ein-oder Zweifamilienhaus
    Insgesamt 600 Euro pro Ladestation bzw. Ladekabel
  • Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage
    Insgesamt 900 Euro pro intelligenter Ladestation
  • Intelligente OCPP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
    Insgesamt 1.800 Euro pro intelligente Ladestation als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Weitere Informationen zum Förderprogramm der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur des Landes finden Sie hier.
Informationen zur Förderungsaktion E-Mobilität für Privatpersonen des Bundesministeriums für Klimaschutz gibt es hier.

Zuletzt aktualisiert am 27. März 2023