Fahrradstraßen ermöglichen ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrende, ohne dabei den KFZ-Verkehr auszuschließen. Welche Regeln in einer Fahrradstraße gelten, erfahren Sie hier.

Fahrradstraßen haben das Ziel die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs zu steigern. Sie sind eine kostengünstige und wirksame Radverkehrsförderung, die speziell im dicht verbauten Siedlungsraum eine schnelle und kostengünstige Förderung des Alltags-Radverkehrs ermöglicht.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

  • Für alle Fahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, so dass Radfahrer nicht durch schnell fahrende Kraftfahrzeuge gefährdet werden.
  • Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen ganz offiziell nebeneinander fahren.
  • Auf einer Fahrradstraße können Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen unterwegs sein.
  • Anrainer von  Fahrradstraßen können mit dem PKW ganz normal zu- und abfahren.
  • Die Durchfahrt ist für PKWs und LKWs standardmäßig nicht vorgesehen, kann bei Bedarf aber von der Gemeinde ermöglicht werden.
  • Für die zu-Fuß-Gehenden, gelten die gleichen Regeln wie auf einer normalen Straße: am Gehsteig gehen, am äußeren Straßenrand oder auf dem Bankett

Unter dem Bereich Downloads finden Sie einen Überblick über weitere Instrumente zur Förderung des Aktiv-Verkehrs und der Siedlungsorientierten Gestaltung von Verkehrsräumen. Dazu gehören neben Fahrradstraßen auch Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen.

Zuletzt aktualisiert am 20. August 2015