Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt neue Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden
Die 33. StVO Novelle tritt mit 1. Oktober in Kraft und bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich: Mehr Sicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen sowie mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Land und Gemeinden.