Bund, Land und Gemeinden unterstützen Ihre Schritte zur Energieautonomie mit teils großzügigen Förderungen. Was sich 2022 Wesentliches ändert, das haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Sanierungsförderung: neuer CO2-Bonus und kleinere Anpassungen

Die Richtlinie zur Sanierungsförderung des Landes wurde für 2022 geringfügig angepasst. So wurden z.B. die Einkommensgrenzen auf zwischen 3.400,- (Einpersonenhaushalt) und 7.000,- (drei und mehr Personen im Haushalt) Euro erhöht. Gleichzeitig wurden die Zinsen für das Darlehen um 0,25 % gesenkt.

Die Fördersätze wurden an manchen Stellen leicht erhöht, der Bonus für regionales Holz wurde verdoppelt. Neu ist ein CO2-Bonus für Gebäude, die CO2-Emissionen von maximal 14 kg pro Quadratmeter und Jahr verursachen. Eine systematische Änderung gibt es beim HWB-Bonus (der belohnt besonders energieeffizientes Bauen), der sich künftig an der Kompaktheit des Gebäudes orientiert. Die Grundlage für den HWB- und den CO2-Bonus liefert ab heuer nicht mehr das Standortklima laut Energieausweis, sondern das Referenzklima, was vor allem Bauherrschaften in kälteren Lagen freuen wird. Details zur Sanierungsförderung finden Sie hier.

Beim Bund bleiben die Förderungen für Sanierungsmaßnahmen unverändert. Neu hingegen ist, dass sie steuerlich geltend gemacht werden können. Details dazu finden Sie hier.

Neubauförderung: Verschärfungen bei fossilen Heizsystemen und Entschlankung wegen neuen Baurechts

Auch die Förderrichtlinie für den privaten Wohnbau wurde gegenüber 2021 vor allem in Details angepasst: Erhöhung der Einkommensgrenzen, Zinssenkung um 0,25 %, Anhebung der Obergrenzen bei Errichtungskosten und Mieten. Die Anforderungen an Heizsysteme wurden deutlich reduziert, weil viele davon in der neuen Bautechnikverordnung grundsätzlich verankert sind.

Die Einsatzmöglichkeiten von Gas- und Stromdirektheizungen im Neubau wurden etwas eingeschränkt. Die Mindestleistungen von PV-Anlagen (im Zuge der Kombinationspflicht) wurde verdoppelt (im Einfamilienhaus auf 4 kWp, im Mehrwohnungshaus auf 18). Die Anforderungen für Energiespar- bzw. CO2-Bonus wurden leicht verschärft. Wie bei der Sanierungsförderung bildet nicht mehr das Standort- sondern das Referenzklima laut Energieausweis die Grundlage für den HWB- und den CO2-Bonus. Details zur aktuellen Wohnbauförderung finden Sie hier.

Einsatz von erneuerbaren Heizsystemen: alles beim Alten, aber bis zu 100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte

Wer beim Heizen auf erneuerbare Energieträger setzt, wird auch 2022 vom Land mit 2.000,- Euro gefördert. Wird eine Öl-, Gas- oder Stromdirektheizung ersetzt, verdoppelt sich die Förderung auf 4.000,- Euro. Der Bund stockt diesen Betrag mit bis zu 7.500,- Euro auf. Details dazu finden Sie hier.

Neu allerdings ist, dass einkommensschwache Haushalte den Ersatz von Öl-, Gas- oder Stromdirektheizungen mit bis zu 100 % gefördert bekommen. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Einen kleinen Kurswechsel gibt es allerdings im Neubau, denn die Förderung des Landes von Biomasseheizungen oder Wärmepumpen ist seit dem 1. Jänner 2022 auf Bestandsgebäude beschränkt. Im Neubau gefördert werden nur noch thermische Solaranlagen und Komfortlüftungen.

Zahlreiche Vorarlberger Gemeinden fördern den Einsatz erneuerbarer Energieträger beim Heizen, den Überblick finden Sie hier.

Zukunftsfähige Mobilität

167 Millionen Euro stellt der Bund 2022 zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung: 5.000,- Euro Förderung gibt’s für den Kauf eines Elektroautos, für die Installateion einer Wallbox 600,- Euro (1.800,- für Gemeinschaftsanlagen in Mehrwohnungshäusern). Nutzfahrzeuge werden je nach Gewichtsklasse mit 2.000,- bis 12.500,- Euro gefördert. Alle Mobilitätsförderungen finden Sie auf der Website der KPC.

Zahlreiche Gemeinden fördern die Anschaffung von Lastenfahrrädern oder Fahrradanhängern. Den Überblick gibt’s hier.

Unsere Förderprofis am Energietelefon sind immer am aktuellen Stand und beantworten Ihre Förderfragen kostenlos unter 05572 / 31 202-112 oder per E-Mail an ta.tutitsnieigrene@gnutarebeigrene.


Zuletzt aktualisiert am 25. Januar 2022