Ein paar Anpassungen und eine substantielle Änderung bringt die Wohnbauförderung 2016 mit sich. Das sozial gestaffelte Bonussystem mit einer Basisförderung und Zuschüssen für energetische und ökologische Maßnahmen bleibt im Wesen unverändert. Besser gefördert wird die Sanierung von Wohnhäusern mit mehr als sechs Eigentümern im Rahmen der Objektförderung.

2014 wurde das System der Wohnbauförderung grundlegend umgestellt auf eine Basisförderung, die um verschiedene Bonuszahlungen erhöht wird. Die Vergabe der Bonunszahlungen erfolgt nach sozialen, energetischen und ökologischen Kriterien. Das bedeutet: je besser beim Bauen auf Energieeffizienz und Ökologie geachtet wird, desto mehr Fördergeld wird ausbezahlt. Daran ändert sich auch 2016 nichts. Lediglich in Details wurden die Kriterien der Wohnbauförderung 2016 adaptiert, so wurden die Einkommensobergrenzen neu festgelegt (3.000,- Euro netto im Monat für Einpersonenhaushalte und 5.300,- Euro netto im Monat für Mehrpersonenhaushalte, wobei zur Berechnung das Jahresnettogehalt durch zwölf geteilt wird) und die Kreditkonditionen entsprechend der Marktentwicklung angepasst, sprich die Zinsen gesenkt.

Heuer neu: Bonus für Holzfassaden und nachwachsende Dämmstoffe

Neben der Erhöhung der Förderung für verdichtetes Bauen wurden zwei neue Ökoboni im Neubau eingeführt: Holzfassaden und nachwachsende Dämmstoffe werden ab heuer ebenfalls mit einer Bonuszahlung honoriert und sollen die Verwendung natürlicher Materialien in der Gebäudefassade unterstützen. Als Holzfassade gelten Fassaden, die (ohne Fensterflächen) zumindest zu 60% aus möglichst unbehandeltem Holz bestehen, wobei das Holz aus nachhaltiger Gewinnung stammen muss (die Kriterien dafür sind in den Wohnbauförderrichtlinien geregelt). Wird das Holz behandelt, gelten ebenfalls in den Richtlinien festgelegte Kriterien. Auch Holzwerkstoffe gelten als Holz, wenn der Volumenanteil des Holzes zumindest 80% beträgt. Auch bei Dämmstoffen wird nachhaltiger Materialeinsatz belohnt. Dämmung aus Hanf, Holz, Schafwolle, Stroh oder Zellulose (und weiteren nachwachsenden Rohstoffen) wird mit einem Zuschlag von 30,- Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche belohnt, wenn zumindest 90% der Fassade (ohne Fensterflächen) damit gedämmt werden.

Objektförderung soll Sanierung von Mehrwohnungshäusern fördern

In der Sanierungsförderung führen geringfügige Änderungen der Berechnung zu einer leichten Stärkung der Gesamtsanierung gegenüber der Sanierung einzelner Bauteile. Der Austausch von Stromdirektheizungen durch umweltfreundliche Heizsysteme wird in der Sanierungsförderung 2016 ebenfalls berücksichtigt.

Die wesentlichste Änderung in der Sanierungsförderung 2016 ist die neue Objektförderung: für die Sanierung von Mehrwohnungshäusern mit mehr als sechs MiteigentümerInnen gewährt das Land eine Objektförderung. So wird statt wie bisher die Gänze der Förderung personenbezogen nun eine Hälfte der Förderung objektbezogen an die Eigentümergemeinschaft ausgeschüttet. Dadurch entfällt die Prüfung der personenbezogenen Fördervoraussetzungen (z.B. Einkommensgrenzen). Voraussetzung ist eine Sanierung der Förderstufe 4. Die zweite Hälfte der Mittel wird wie bisher unter Einhaltung der personenbezogenen Fördervoraussetzungen an die förderwürdigen EigentümerInnen ausbezahlt.

Die Richtlinien zur neuen Wohnbauförderung finden Sie hier. Ihre Fragen zur Wohnbauförderung beantworten unsere Profis am Energietelefon werktags von 8:30 bis 12 Uhr unter 05572 / 31 202-112.

 

 

 


Zuletzt aktualisiert am 18. Januar 2016