Es ist ein ambitioniertes Ziel, bis 2030 den benötigten Strom aus regionalen, erneuerbaren Quellen bereitzustellen. Welche Förderungen Bund, Land und illwerke vkw 2023 für den Ausbau von Photovoltaik bereitstellen, verraten wir Ihnen hier.

Neue PV-Förderungen vom Land zur Erschließung großer Flächen

Der Ausbau der Photovoltaik in Vorarlberg soll gemäß Strategie der Landesregierung vor allem auf Gebäuden und Sonderflächen stattfinden. Auf Grün- und Ackerflächen sollen keine Photovoltaik-Anlagen errichtet werden. Konkret wurde in der Strategie Energieautonomie+ 2030 beschlossen, dass die Unterstützung der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Sonderflächen wie z.B. Parkflächen, der Ausbau der Photovoltaik bei bäuerlichen Betrieben sowie die bestmögliche Nutzung großer Dachflächen in Industrie und Gewerbe für die Photovoltaikproduktion vorangetrieben werden soll.

2023 fördert das Land Vorarlberg deshalb

  1. Die Errichtung von PV-Anlagen auf versiegelten Flächen
  2. Die Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und
  3. die Durchführung eines „Eignungs-Checks“ von großen Dachflächen für die Errichtung einer PV-Anlage in Bezug u. a. auf Statik und Elektrik.

Die Förderungen richten sich an Unternehmen oder unternehmerisch tätige Organisationen und an Landwirtschaften. Details dazu auf der Landeswebsite.

illwerke vkw passt die Einspeisevergütungen an

Angesichts der veränderten Marktlage wird die illwerke vkw die Einspeisetarife im Lauf des Jahres 2023 anpassen. Einstweilen werden die bestehenden Tarife um einen „Sonderbonus“ in der Höhe von 15 Cent je eingespeister Kilowattstunde aufgestockt. Der Sonderbonus ist vorerst von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 befristet. Somit ergibt sich eine Einspeisevergütung von bis zu 24 Cent je kWh. Die Tarife sind für Anlagen in Vorarlberg verfügbar (ausgenommen ist das Kleine Walsertal). Details dazu finden Sie hier.

Kosmetik bei der Bundesförderung – Details noch offen

Der Bund hat im November das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz EAG novelliert. Es stellt die Grundlage für die PV-Förderung auf Bundesebene dar. Die Novelle bringt zwei praktische Änderungen:

  1. Es wird möglich, die Umsetzungfrist der PV-Anlage nach der Förderzusage und dem Ablauf der ersten Umsetzungsfrist zweimal um je 9 Monate zu verlängern.
  2. Das „First come – first serve“-Prinzip wird ab 2023 auf Anlagen bis 20 kWp ausgedehnt. Bis dato musste für Anlagen über 10 kWp der Fördersatz quasi „ersteigert“ werden.

Die Tarife und die Fördercalls für 2023 sind noch nicht bekannt. Ob sich an der heurigen Misere mit Windhundprinzip und nach wenigen Minuten geleerten Fördertöpfen etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Abonnieren Sie unseren Newsletter am Ende dieser Seite, wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Details finden Sie jeweils aktuell auf unserer PV-Förderseite.


Zuletzt aktualisiert am 6. März 2023