Der EU-weit eingeführte Energieausweis ist heuer zehn Jahre alt geworden. Drei Fragen an den Leiter der Vorarlberger Energieausweiszentrale Martin Brunn zu Entwicklung und aktuellem Stand des Energieausweises.

Der Energieausweis ist zehn Jahre alt. Was hat sich seit der Geburtsstunde Wesentliches getan?

In Vorarlberg wurde bereits in den 90er-Jahren im Rahmen des Vorarlberger Energiesparhauses ein ähnlicher Ausweis für geförderte Wohngebäude ausgestellt. Der EU-weit eingeführte Energieausweis ist in Österreich aber am 1. Jänner 2018 genau zehn Jahre alt geworden. Mit der rechtlichen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie wurde der Energieausweis nämlich im Jahr 2008 bundesweit harmonisiert. Dies betrifft die anzuwendenden Berechnungsmethoden wie auch das einheitliche Erscheinungsbild – Stichwort: „OIB Richtlinie 6“. Seit 2009 ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung entsprechend dem Energieausweisvorlage Gesetz unaufgefordert vorzulegen. Auch in Immobilien-Inseraten sind seit 2009 die Kernergebnisse des Energieausweises abzubilden.

Gegenüber der ersten Fassung hat sich der Energieausweis in den letzten Jahren mehrmals weiterentwickelt. Die wesentlichste Änderung wurde 2013 wirksam: Seit damals wird auch die haustechnische Ausstattung erfasst, der Endenergiebedarf berechnet und daraus der Primärenergiebedarf und die Kohlendioxidemissionen abgeleitet. Im Wohnbau werden zudem auch der Warmwasserwärmebedarf und der Haushaltsstrom berücksichtigt.

40% der Fläche aller Wohnbauten in Vorarlberg ist mittlerweile über Energieausweise abgebildet. Diese geben einen wertvollen Einblick in aktuelle Entwicklungen im Neubau, in der Sanierung und für den Bestand. Über die Landesplattform für Energieausweise (www.eawz.at) werden dazu die wesentlichen Entwicklungen ausgewertet und veröffentlicht (in der Suche „Jahresbericht“ eingeben).

Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Verlieren die ersten EAW jetzt ihre Gültigkeit? Muss man sie neu machen?

Entsprechend der EU Gebäuderichtlinie (EU 2010/31) ist die Gültigkeit eines Energieausweises auf maximal zehn Jahre beschränkt. Danach verlieren sie jedenfalls ihre Gültigkeit und können weder im Rahmen von Verkauf und Vermietung, noch für andere Zwecke verwendet werden. Wichtig: Ergänzend zum Gültigkeitsdatum erkennt man rechtsgültige Energieausweise in Vorarlberg an folgenden Merkmalen:

  • Energieausweise sind in Vlbg. ausnahmslos über die Landesplattform zum Energieausweis auszustellen. Solche sind leicht erkennbar durch das Landeslogo und die EAW-Nummer im Kopfbereich auf der ersten Seite.
  • firmenmäßige Zeichnung durch den befugten Energieausweis-Ersteller

 Tipp: im Zuge von Verkauf und Vermietung nur Energieausweise weitergeben, bei denen klar ist, dass sie mit dem aktuellen Gebäudezustand übereinstimmen!

Ein Energieausweis ist entsprechend der aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erstellen bzw. zu erneuern, wenn er tatsächlich benötigt wird (z.B.: Bauverfahren, Verkauf, Vermietung, Fördervorgaben, etc.). In Mehrwohnungsgebäuden ist entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz ein aktueller Energieausweis durch die Hausverwaltung vorzuhalten, sofern von der Eigentümergemeinschaft kein gegenteiliger Beschluss vorliegt.

Wo steht der Energieausweis denn zu seinem Zwanziger?

Als wirksames Instrument bei Kauf und/oder Vermietung von Gebäuden hat der Energieausweis vielfach noch eine geringe Bedeutung. Zum einen kommt er aktuell in Vorarlberg kaum gegen den überhitzten Wohnungsmarkt an – es dominieren meist die Lage, nochmals die Lage und natürlich die Anschaffungskosten. Zum anderen unterstützen die aktuell moderaten Energiepreise das Bewusstsein hin zu kostenoptimalen Gebäuden über den gesamten Lebenszyklus gerade im Bereich der Mehrwohnungsgebäude oft nur in einem geringen Ausmaß.

Gerade darum erachte ich es für wichtig, dass der Energieausweis seine Kernaussagen kurz, klar und leicht verständlich für Bürger bereitstellt. Hier gilt es in den nächsten Jahren weitere Optimierungen vorzunehmen.

Positiv möchte ich hervorheben, dass im aktuellen Entwurf der geplanten OIB Richtlinie 6 (2019) auf den ersten beiden Seiten zukünftig Angaben zum eingesetzten Heizsystem und zu wesentliche haustechnischen Komponenten dargestellt werden sollen.

Zwei Wünsche möchte ich für den zwanzigsten Geburtstag an den Energieausweis aber formulieren: Nämlich eine Reduktion der dargestellten Ergebnisse auf jene, welche für das Gebäude an seinem realen Standort passen. Und besonders im Falle von Sanierungen wünsche ich mir ergänzende Ergebnisse unter Berücksichtigung des tatsächlichen Nutzverhaltens. Diese Ergebnisse sollen damit den realen Verbrauch annähern bzw. eine vernünftige Abschätzung für den zu erwartenden Verbrauch nach der Sanierung liefern.


Zuletzt aktualisiert am 20. August 2018