Das e5-Themenforum Klimafit und leistbar Bauen wurde zum ersten Mal live aus dem e5-Studio gesendet und bot einen kompakten Überblick über Fakten, Forschungsergebnisse und Vorschläge zum besseren Bauen in unseren e5-Gemeinden.

Martin Ploss, Bereichsleiter Energieeffizientes Bauen am Energieinstitut Vorarlberg, hielt fest, dass die aktuellen Baustandards weder kompatibel zum Paris-Ziel, noch kostenoptimal sind. Anhand des Forschungsprojekts „Klimagerechter Nachhaltiger Wohnbau“ (KliNaWo) zeigt er, dass energiesparendes Bauen die Wohnkosten inkl. Energie keinesfalls erhöht und dass höchste Effizienzstandards sogar kostenoptimal sind.

Energieeffiziente Neubauten sind also nicht Kostentreiber, sondern ermöglichen leistbares Wohnen. So wurde denn auch die Miete in den KliNaWo-Wohnblocks aufgrund niedriger Investitions- und Energiekosten zweimal gesenkt. Die wahren Kostentreiber im Wohnbau, so Ploss´ Fazit, sind also nicht die Energiepreise, sondern vor allem die stark steigenden Grundstückspreise.

Weitere wichtige Botschaften von Ploss: Paris-Ziel-kompatible Neubauten werden über Wärmepumpen, erneuerbare Nah- und Fernwärme und – in geringem Umfang – mit Biomasseheizungen beheizt. Die Reduktion des winterlichen Wärmebedarfs ist daher von prioritärer Bedeutung, da im Winter weniger erneuerbarer Strom zur Verfügung steht.

Leistbares Wohnen und eine energieeffiziente, ökologische Bauweise schließen sich nicht aus (Foto: Markus Gmeiner).

Ein weiteres interessantes Ergebnis war, dass Holz- und Massivbau fast kostengleich abschnitten, wobei Holzbauten eine deutlich bessere CO2-Bilanz bei der Errichtung haben. Genauere Infos dazu gibt es in unserem e5-Leitfaden zum Holzbau.

Entsprechende gesetzliche Grundlagen notwendig

Einen großen Einfluss auf das Energieniveau von Gebäuden hat die Bautechnikverordnung (BTV). Sie legt unter anderem den Energiebedarf und die zulässigen CO2-Emissionen für Neubauten und Sanierungen fest und wurde Anfang 2022 novelliert. Christina Connert, Leiterin der Umweltabteilung der e5-Stadt Feldkirch, organisierte 2021 eine Stellungnahme von e5-Gemeinden zur BTV-Novelle, die sie im Rahmen des e5-Themenforums vorstellte.

In besagter Stellungnahme forderten die unterzeichnenden e5-Gemeinden unter anderem den zulässigen Energieverbrauch und die zulässigen CO2-Emissionen von Neubauten niedriger anzusetzen. Zudem wünschten sich die e5-Petenten mehr Anreize auf Gas zu verzichten und klare Maßnahmen, um die Produktion von PV-Strom auszubauen. 

Ergebnis: Die neue BTV fordert zwar etwas minimal strengere CO2-Grenzwerte. Das Anforderungsniveau ist allerdings wenig ambitioniert, da Gasheizungen weiterhin möglich sind und Bauten erlaubt sind, die unwirtschaftlich und energetisch zu schlecht sind.

Wie zahlreiche Projekte zeigen, besteht im Neubau keine Notwendigkeit, mit Gasheizungen hohe Emissionen zu hohen Gesamtkosten zu verursachen und gleichzeitig die Energieimportabhängigkeit von autokratischen Staaten weiter zu vergrößern.

Damit gilt auch für die nun beschlossene Novelle das Fazit der Stellungnahme: „Für uns als Gemeinden ist es schwierig Klimaziele des Bundes und Landes zu erreichen und zu unterstützen, wenn uns hierfür keine gesetzliche Grundlage geliefert wird.“

Offensichtlich war, dass es aufgrund der Komplexität des Themas, der kurzen Frist zur Organisation sowie Information der erforderlichen Personen und auch wegen der politischen Vorsicht, nicht einfach ist, viele Gemeinden zum Mitmachen zu bewegen. Das Ergebnis von 18 unterschreibenden Gemeinden konnte sich dennoch sehen lassen.

„Maß der baulichen Nutzung“ als Lenkungstool

Umso wichtiger ist es daher, dass Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich aktiv werden, um bessere Energiestandards bei Bauvorhaben zu setzen. Hierzu präsentierte Martin Reis, Wolfurts Gemeinderat für Raum- und Verkehrsplanung, ein in der e5-Gemeinde Wolfurt erfolgreich eingesetztes Instrument, die „Leitlinie für die Genehmigung von Überschreitungen der Baunutzungsobergrenze“ – auch Baunutzungs-Bonus genannt.

In Wolfurt ist für das ganze Gemeindegebiet in der Verordnung über das „Maß der baulichen Nutzung“ eine Baunutzungszahl von 45 festgelegt. Diese kann mit Zustimmung von Gemeindevorstand bzw. der Gemeindevertretung überschritten werden, wenn ein Projekt überdurchschnittliche energetische, ökologische oder soziale Standards aufweist. Beispielsweise Passivhausstandard, Fassaden- und Dachbegrünung, zentrale Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, sehr gute Radabstellanlagen oder gemeinnütziger Wohnbau.

Musskriterien, um in den Genuss des Bonus zu kommen sind der Bau einer PV- oder thermischen Solaranlage und der Verzicht auf Ölheizungen. Gasheizungen sind nur erlaubt, wenn nachweislich keine andere Alternative (Pellets, Wärmepumpe, Nahwärme ,…) möglich ist. In Wolfurt wird der Baunutzungsbonus erfolgreich zur energetischen Verbesserung von Bauprojekten benutzt.

Weitere Instrumente zur kommunalen Energieplanung bietet unser e5-Leitfaden zu ausgewählten energieraumplanerischen Instrumenten. 


Zuletzt aktualisiert am 2. März 2022