Die Vorarlberger Gemeinden sind derzeit mitten in der Erstellung ihrer Räumlichen Entwicklungspläne (REP). Welche Punkte aus energiepolitischer Sicht dabei besonders zu beachten sind und im REP aufgenommen werden sollten, haben wir nochmal zusammengefasst.

Wärmenetze bitte im Räumlichen Entwicklungsplan berücksichtigen!

Unser Energiesystem wird sich in den nächsten Jahren stark verändern. Die Anforderungen der Energieautonomie+ sowie der Klimaschutz erfordern eine vorausschauende Energieraumplanung. Diese muss im Räumlichen Entwicklungsplan verankert werden. Vor allem Wärmenetze sollten im REP berücksichtig werden, da ihnen eine herausragende Bedeutung zukommen wird.

Im REP sollten sich grundsätzliche Ziele bezüglich Energieeffizienz, Erneuerbarer Energieversorgung und Klimawandelanpassung finden, also:

  • Forcierung von energieeffizienter Siedlungsstruktur
  • Deutlicher Ausbau und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Verbesserung der Bedingungen für ökologischen Verkehr
  • Klimawandelangepasstes Bauen sowie Erhalt und Erweiterung von Naturflächen

Weitere Infos findet ihr dazu in unserem e5-Leitfaden Ausgewählte Instrumente der Energieraumplanung und der e5-Checkliste zum REP.

Erneuerbare Wärmenetze sind GROSS im Kommen!

Im Besonderen soll eine zukünftige Nahwärmeversorgung bzw. eine Analyse potentieller Zonen mit leitungsgebundener Wärme im REP fixiert werden. Denn Wärmenetzen wird im Energiesystem der Zukunft eine herausragende Bedeutung zur Erreichung der Klimaziele und zur Kopplung der Sektoren zukommen. So ist in der Strategie Energieautonomie+ das Ziel „Verdoppelung der Fernwärmeversorgung bis 2030“ bereits verankert.

Die wirtschaftlich sinnvolle Realisierung erfordert allerdings einen aktiven Planungsprozess auf kommunaler Ebene. Der REP sollte daher im Sinne einer Zielformulierung zum Beispiel den folgenden Passus enthalten:

„Die Gemeinde weist in einem dem REP nachgelagerten Projekt Eignungszonen für erneuerbare Energieträger, differenziert nach zentraler und dezentraler Wärmeversorgung, für das gesamte Gemeindegebiet aus. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Definition von Eignungs- und Vorrangzonen für Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energieträger (Biomasse, Umgebungswärme wie Erdwärme, Wärme aus Gewässern und Abwärme aus Betrieben, etc) zu. In Gebieten die mit Fernwärme erschlossen sind, sollen möglichst keine individuellen Heizanlagen und jedenfalls keine Systeme mit fossilen Energieträgern errichtet werden.“

Wärmeversorgung im Rahmen von Quartiersentwicklungen

Quartiersentwicklungen sind ein wichtiges und effektives Planungsinstrument der Gemeinden, weil sie eine vorausschauende Planung über einzelne Gebäude hinaus ermöglichen. Wo immer Quartiersentwicklungen geplant sind, sollte der REP folgende Aspekte enthalten:

 „Im Zug von Quartiersentwicklungen werden Möglichkeiten der Realisierung von gemeinschaftlichen Wärmeversorgungen auf Basis erneuerbarer Energieträger geprüft und entsprechend verankert. Dabei soll insbesondere auch die Option von Anergienetzen zur Wärme- und Kälteversorgung analysiert werden.“

Interessensbekundungen von Bürger*innen für den Anschluss an Nahwärmenetzen

Das Energieinstitut sammelt seit kurzem Interessensbekundungen von Bürger*innen für den Anschluss an ein Nahwärmenetz. Diese Infos geben wir an einen Betreiber in der Nähe weiter oder wenn noch kein Netz vorhanden ist direkt an die Heimatgemeinde. Diese Daten können von der Gemeinde gegebenfalls ebenfalls zur Planung neuer Wärmenetze herangezogen werden.

Das Formular zur Sammlung dieser Interessensbekundungen finden Sie hier.

 


Zuletzt aktualisiert am 1. April 2022