Anfang Dezember 2016 setzten sich VertreterInnen von nahezu allen Vorarlberger Gemeinden im Montforthaus Feldkirch mit dem Thema Straßenbeleuchtung auseinander. Eingeladen hatte das Energieinstitut Vorarlberg – im Auftrag vom Land Vorarlberg. Bei mehreren Vorträgen und einer ExpertInnenrunde am Schluss konnten sich die TeilnehmerInnen ein umfassendes Bild vom Thema machen. In folgendem Beitrag haben wir die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst.
Straßenbeleuchtung – Kür oder Pflicht einer Gemeinde
Ing. Bruno Wintersteller ist seit 1990 mit der Leitung der „Öffentliche Beleuchtung“ in der Stadt Salzburg beauftragt und für die LTG, ÖVE und Austria Standardas tätig. In seinem Einführungsvortrag „Straßenbeleuchtung, Kür oder Pflicht einer Gemeinde – Gedanken und Erfahrung aus Betreibersicht“ ging er sowohl auf Theorie als auch gelebte Praxis in der Straßenbeleuchtung ein. Im Speziellen erlätuerte er vor allem die Rolle sogenannter „Konfliktzonen“. Der Vortrag ermöglichte dem Zuhörer, einen Blick hinter die Kulissen einer sehr komplexen Welt aus Licht und Technik zu werfen.
Über Straßenbeleuchtung wird durchaus sehr kontrovers diskutiert. Zum einen, weil sie Geld kostet und permanent betreut werden muss, zum anderen weil sie gerade in unsicheren Zeiten die Sicherheit im dunklen kommunalen Umfeld massiv erhöht. Es wird über LED gesprochen, über Energiesparen und neuerdings auch über Smart City und Mehrfachnutzung der Lichtpunkte (Ladestationen für Elektrofahrzeuge, …). Wenn Unfälle in den Dunkelstunden passieren, wenn Schulkinder auf schlecht beleuchteten Schutzwegen verletzt oder getötet werden und die Kriminalitätszahlen stark steigen, ruft man nach mehr Licht. Wenn die Sterne hinter dem vom Streulicht erhellten Schmutz in der Luft über den Ballungszentren verschwinden, oder die Straßenbeleuchtung für helle Schlafzimmer sorgt, spricht man von Lichtverschmutzung und will weniger, oder gar kein Licht.
„Eine moderne Straßenbeleuchtung bewegt sich in der Mitte, sie ist hocheffizient, orientiert sich am Bedarf der Nutzer, dem der Anlieger (Nachtabsenkung), dem der Umwelt und den normativen Vorgaben. Jede Straßenbeleuchtung ist aber auch eine elektrische Anlage und unterliegt als solche den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Normen. Die Tragwerke für die Leuchten unterliegen einer genau definierten Statik. Diese Vorgaben sind einzuhalten (Haftung des Anlagenbetreibers).“ Bruno Wintersteller
Rechte und Pflichten einer Gemeinde
Mag. Dr. Alfred Popper, ist Richter i.R sowie Lehrbeauftragter an der TU Wien, Fachbuchautor, Sachverständiger sowie für die LTG und Austrian Standards tätig. Dr. Popper sprach in seinem Vortrag über die Bedeutung von Normen und die Verpflichtungen eines Straßenbeleuchtungsbetreibers. Dabei nimmt die Haftungsfrage eine wesentliche Rolle ein.
Dr. Alfred Popper schaffte es gekonnt dieses komplexe Thema verständlich und humorvoll zu präsentieren. Die Schwerpunkte legte er auf die Darstellung der Verpflichtungen von Gemeinden für Außenbeleuchtungen, dem Aufzeigen von Haftungsmöglichkeiten und der Darstellung der Bedeutung von Normen. Er stellte gleich zu Beginn klar, dass es für Beleuchtung nur sehr wenige ausdrückliche gesetzliche Regelungen gibt aber die Beleuchtungspflicht aus einigen gesetzlichen Normen und aus der Rechtsprechung abgeleitet werden kann. Dennoch kann und darf die Straßenbeleuchtung auch abgeschalten werden.
„Das Abschalten kann dann funktionieren, wenn eine durchgeführte Risikoanalyse dies zulässt und zusammen mit den betroffenen Bürgern dies umgesetzt wird. In der Risikobetrachtung werden nicht nur mögliche Konfliktzonen beleuchtet (angrenzende Gräben, Zebrastreifen, Kreuzungsbereiche, Parkplätze, etc.) sondern auch mögliche höhere Nutzungsfrequenzen berücksichtigt (Schichtverkehr, Feste, Gasthäuser, etc.).“ Mag. Dr. Alfred Popper
Lichtverschmutzung gekonnt vermeiden
DI (FH) Stefanie Suchy weist in ihren Ausführungen daraufhin, dass die „Lichtverschmutzung“ jährlich 6 % zunimmt und diese Entwicklung sowohl für die Menschen aber auch für Flora und Fauna sehr schädlich ist.
Es gilt nicht notwendige Beleuchtung zu vermeiden, „notwendige“ Beleuchtung optimieren und vor allem darauf zu achten, dass bedarfsgerecht beleuchtet wird. Gerade bei Objektbeleuchtung sollte darauf geachtet werden, dass von oben nach unten und nicht umgekehrt beleuchtet wird – nach dem Motto: „Gewusst wie“ und „Gewusst wo“. BürgerInnen im Vorfeld sachlich zu informieren und in Entscheidungen mit einzubeziehen sind sowie das touristisches Potenzial vom „Schutz des Nachthimmels und der Nachtlandschaft“ zu erkennen und zu nutzen.
ExpertInnenrunde und neuer Leitfaden
Bei der ExpertInnenrunde (mit DI. Christian Vögel, Land Vorarlberg, DI. Dietmar Lenz, Umweltverband, Ing. Hans-Jörg Mathis, Stadtwerke Feldkirch, Ing. Martin Schönach, VKW Illwerke, Dipl. Ing. (HTL) Max Hartmann, Energy C. , Akad. FDL Patrick Domig, AEEV, Thomas Pieber B.Sc., Energieinstitut Vlbg) hatten die BesucherInnen die Möglichkeit sich mit verschiedensten FachexpertInnen auszutauschen beziehungsweise sich selbst Einzubringen: Die TeilnehmerInnen diskutierten über eigene Erfahrungen und Erfolgsfaktoren und brachten Ideen und Anregungen zum weiteren Vorantreiben des Themas in Vorarlberg ein.
Geplante Sanierungen auf Vorarlbergs Landesstraßen
Ing. Lothar Beck informierte die Gemeinden über die geplanten Sanierungen auf Landestraßen. Dabei wurden zu Beginn Grundlegendes und Zuständigkeiten lt Landestraßengesetz geklärt. Ausführlich wurde die aktuell laufenden Ist-Standaufnahmen aller Daten für das zukünftige Anlagenbuch erläutert und die zukünftige GIS-Datenbank, auf welche die Gemeinden zugreifen können, gezeigt. Vor allem die Sanierungsmaßnahmen der in die Jahre gekommenen Elektrotechnik wurde dabei erläutert. Als letzten Punkt strich Herr Beck die Zusammenarbeit und die möglichen Kooperationen mit dem Land Vorarlberg heraus. In diesem Zusammenhang wurde der Wunsch geäußert bei Umbauarbeiten auf Landesstraßen immer informiert zu werden.
Leitfaden für Gemeinden
Außerdem stellte Thomas Pieber vom Energieinstitut Vorarlberg den neuen e5-Leitfaden „Ökologische Beschaffung: Straßenbeleuchtung“ vor. Schritt für Schritt zeigt der Leitfaden auf, wie Gemeinden das Thema Straßenbeleuchtung von Grund auf angehen können. Sie können diesen im Downloadbereich auf der rechten Seite herunterladen.
Abgerundet wurde die Veranstaltung mit einer Ausstellung, in der namhafte Leuchtenhersteller ihre aktuellen Produkte vorstellten und den BesucherInnen für Informationen und Fragen zur Verfügung standen.
Zuletzt aktualisiert am 22. Dezember 2016