Werden Ölheizungen, Gasheizungen oder Stromdirektheizungen durch Wärmepumpen ersetzt, gibt’s dafür Unterstützung von Bund und Land. Ein paar Dinge gilt es aber, zu beachten. Ein Überblick:
Erstens: Nur heuer Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen durch das Land Vorarlberg
Wird ein fossiles Heizsystem durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt, gibt’s dafür Geld vom Bund: und zwar bis zu 9.500,- Euro (mehr dazu in Punkt 3). Das Land Vorarlberg fördert den Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen nur heuer (2023) und mit reduzierten Fördersätzen. Dazu müssen sie aber bestimmte Schallschutzvorgaben erfüllen – Ihr Fachbetrieb informiert Sie darüber. Eine Liste der förderfähigen Geräte finden Sie hier (Achtung: genau auf die Typenbezeichnung achten!). Voll gefördert werden Luftwärmepumpen im Rahmen der Förderaktion „Sauber heizen für alle“ für einkommensschwache Haushalte.
Zweitens: keine Bundesförderung für Wärmepumpen bei einer Vorlauftemperatur von über 40 Grad
Liegt die Vorlauftemperatur im Wärmeabgabesystem über 40 Grad, werden Wärmepumpen vom Bund nicht gefördert. Ohne Luft-Wasser-Wärmepumpen werden vom Land mit bis zu 2.000,- Euro, Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpen werden vom Land mit bis zu 4.000,- Euro gefördert. Details dazu siehe das Infoblatt zur Raus aus Öl-Förderung des Bundes und die Energieförderrichtlinie 2022 des Landes.
Drittens: keine oder reduzierte Bundesförderung bei klimaschädlichem Kältemittel
In Wärmepumpen ist ein Kältemittel verbaut, das bei Austreten klimaschädigend wirkt. Der Bund formuliert daher spezielle Anforderungen an das Kältemittel: Es muss ein GWP (Global Warming Potential) von 1.500 unterschreiten, sonst wird die Förderung um 20 % gekürzt. Liegt das GWP über 2.000, ist die Wärmepumpe nicht mehr förderfähig. Eine Liste mit vollständig förderfähigen Anlagen gibt es ganz am Ende dieser KPC-Seite.
Viertens: bei „Sauber heizen für alle“ strengere Anforderungen an das Kältemittel
Im Rahmen der Förderaktion „Sauber heizen für alle“ werden die Kosten für ein neues Heizsystem mit bis zu 100 % gefördert. Im Gegensatz zur normalen „Raus aus Öl“-Förderung des Bundes, bei der Wärmepumpen mit einem GWP des Kältemittels von über 1.500 lediglich mit einem Förderabschlag von 20 % bedacht werden, fallen diese Wärmepumpen hier komplett aus der Förderung. Details dazu auf Seite 2 im Infoblatt zu „Sauber heizen für alle“.
Zuletzt aktualisiert am 17. Mai 2023