Thematische Neuerung und zeitliche Erweiterung des Förderprogramms „Demoprojekte Solarhaus“ des Klima- und Energiefonds

In der diesjährigen Ausschreibung des Förderprogramms werden Ein- und Zweifamilienhäuser mit mindestens 70% thermischer solarer Deckung (am Gesamtwärmebedarf) gefördert. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Planungsleistungen sind  bis zu  15 % der gesamten Investitionskosten als Planungshonorar förderbar (statt bisher 10 %)
  • Erstmals sind Einreichungen über die Jahreswende, konkret bis 28. Februar 2019, 17 Uhr möglich (Online-Einreichung)
  • Ergänzende PV-Anlagen bis 5kWp werden mit 375 €/kWp gefördert – unabhängig vom Montageort

Der Fördersatz richtet sich nach dem Heizwärmebedarf des Gebäudes.
Bei Gebäuden mit einem HWBRK ≤35 kWh/m2 a werden 40% der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert.
Für Gebäude mit HWBRK ≤22 kWh/m2 a liegt der Fördersatz bei 45%, bei HWBRK ≤10 kWh/m2 a ist der Fördersatz 50%.

Die Förderung für die Solaranlage beträgt bis zu 50% der umweltrelevanten Investitionskosten und ist auf 12.000 Euro begrenzt. Für Projekte, welche für die Begleitforschung ausgewählt werden, erhöht sich die maximale Förderung für die Solarthermieanlage auf 17.000 Euro. Förderung von Zusatzheizsysteme nach Pauschalfördersätzen.

Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Einreichfrist: 28. Februar 2019, 17 Uhr (Online-Einreichung)
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH (ta.tiderklanummok@tlewmu, Tel. 01/316 31-723)
oder unter www.klimafonds.gv.at

Fördersätze:

Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend.

Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.

 


Zuletzt aktualisiert am 19. November 2018