Antwort: Ja, die Raus aus Öl-Förderungen von Bund und Land gelten für alle fossilen Heizsysteme – und auch für den Ersatz von Stromdirektheizungen.

Neben Ölheizungen ist somit ist auch der Ersatz von Gasheizungen, Nachspeicheröfen und Infrarotheizungen miteingeschlossen.

Als Voraussetzung für die Förderung gilt der Umstieg auf eines der folgenden Heizsysteme:

  • Nah-/Fernwärme
  • Holzzentralheizung
  • Wärmepumpe

Das bedeutet, der Umstieg von Öl auf Gas ist nicht förderfähig. Ebenfalls zu beachten ist, dass Luftwärmepumpen vom Land Vorarlberg nicht gefördert werden durch den Bund aber schon.

Es gibt also zwei Förderungen?

Ganz genau. Sowohl das Land Vorarlberg als auch der Bund fördern den Ersatz von fossilen Heizungen und Elektroheizungen. Das Tolle daran: Eine Doppelförderung ist möglich. Es können also beide Förderungen zugleich beantragt werden. Da kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen. Wie viel das ausmacht, steht hier.

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Zuletzt aktualisiert am 11. November 2020