Die Österreichische Klima- und Energiestrategie liegt vor und ist bereits ausgiebig eingeschätzt worden. Aber wie hilft sie uns in Vorarlberg konkret? Eine Analyse von Geschäftsführer Josef Burtscher.
Einschlägige Institutionen und Umweltorganisationen haben sich bereits über sie geäußert. Es gibt zwei Lager: diejenigen die sagen: „Endlich gibt es (wenigstens) eine.“ Die anderen meinen: „Viel zu wenig ambitioniert für die Paris- Ziele, zu vage, keine konkreten Maßnahmen, zu viele Ausstiegsklauseln.“
Vorweg: Wir schlagen uns in dieser Betrachtung weder auf die eine noch auf die andere Seite. Wir fragen uns, wo und wie die Klima- und Energiestrategie, die eben nur eine Strategie ist, Vorarlberg bzw. dem Energieinstitut Vorarlberg helfen wird.
Eine ist besser als keine
Endlich! Eine passable Strategie ist besser als keine. Je durchgängiger und ähnlicher (besser wäre kongruenter) Strategien auf unterschiedlichen Hierarchieebenen für ein Vorgehen sind, umso besser und leichter für alle Ebenen, konkrete Schritte zu setzen. Das gilt vor allem für die „unteren“ in der Hierarchie, die Gemeinden und das Land. Bis dato haben konkrete Leitlinien im Bundeskompetenzbereich gefehlt.
Denn, je einheitlicher die Leitplanken (= Strategien) gesetzt sind, umso leichter ist ein Umsetzen. Es gibt keinen Zweifel: Das, was der Bund im Kapitel 4 will, will die Energieautonomie Vorarlberg 2050 seit zehn Jahren und tut es teilweise schon.
Was wir tun werden
Das wäre wohl die etwas verbindlichere Überschrift des Kapitels 5 der #mission2030 zum Ziel gewesen. Viele der genannten Willensbekundungen in diesem Abschnitt – sofern in Landeskompetenz – sind in Vorarlberg in irgendeiner Form in Umsetzung. Die #mission 2030 wird sie somit erleichtern und im Idealfall beschleunigen.
Wir im Energieinstitut Vorarlberg verstehen uns als Begleiter hin zur Energieautonomie Vorarlberg. Was kann uns somit Besseres passieren, als dass die Schwerpunkte auch in der Bundesstrategie vorzufinden sind, verbunden mit der Hoffnung, dass nun endlich auch Unterstützung „von oben“ kommt. Das können finanzielle Anreize für Umsetzungen, notwendig geänderte Rahmenbedingungen oder eben nur eine Form der Bestärkung des eingeschlagenen Weges sein.
Beleuchten wir auf Grund von Platzmangel nur ein paar für uns wichtige Aspekte von fünf der acht formulierten Aufgaben, die der Bund tun will. Gehen wir als Optimisten davon aus, dass er es tun wird und verknüpfen wir damit konkrete Erwartungen.
Aspekt 1: Infrastruktur ausbauen
In diesem Kapitel ist der notwendige Schritt zur verstärkten Abwärmenutzung angeführt. Wir werden nicht umhinkommen, die Rahmenbedingungen so attraktiv für beide Seiten zu machen, dass dieses Potenzial erschlossen wird.
Erwartungen:
- Es wird bundesweite Regelungen für Nutzer und Bereitsteller von Abwärme auf verschiedenen Temperaturniveaus geben und damit Einschränkungen zur Nutzung anderer (fossiler) Energieträger. Vorarlberg ist, den Öffentlichen Verkehr betreffend, eines der Musterländer in Osterreich.
- Rasche Fertigstellung des Ausbaus der intermodalen Verkehrsknoten und Unterstützung der Kommunen, die diese Aufrüstung umsetzen. Der Rad- und Fußgängerverkehr hat in den letzten Jahren im „Ländle“ zugenommen.
- Es muss durch Bau- und Strukturprojekte noch schneller gehen, um die angesagte Steigerung um 6 % bis 2025 einzuhalten, wahrscheinlich auf Kosten der Reduktion anderer fossil geprägter Verkehrswege, wenn es nicht mehr kosten darf. Und dann sind noch in diesem Arbeitspaket die versteckten Energiequellen der bestehenden schlecht gedämmten Gebäude angeführt.
- Signifikante Reduktion der Verbrauchskennwerte durch die OIB-Richtlinien mit verpflichtendem hohen Anteil an erneuerbarer Energie und einem klaren Bekenntnis, für das niederschwellige Temperaturniveau keine fossilen Energieträger mehr zu verwenden.
Aspekt 2: Rahmenbedingungen schaffen
Rahmenbedingungen außerhalb des Bauwesens zu schaffen, liegt fast ausschließlich in der Kompetenz des Bundes. Das Potential im Gebäudebereich zu heben, obliegt hingegen den Bundesländern.
Die Erwartungen sind klar:
- Definierter (über die Jahre steigender) CO2-Verschmutzungspreis in einer Größenordnung, dass er merkbar steuernd ein Abwenden von fossilen Energieträgern hervorruft. Bei entsprechender Justierung (sinnvollerweise europaweit) kann auf ein Verbot fossiler Energiesysteme verzichtet werden.
- Aufbauend auf einen natürlichen Sanierungszyklus nur mehr die besten Techniken gesetzlich zulassen bzw. fordern und einen, mit den Jahren wachsenden Prozentsatz an erneuerbarer Energie vorschreiben.
Aspekt 3: Anpassung Förder- und Abgabensystem
Die wahrscheinlich beste und effizienteste Maßnahme ist die „gezielte Anpassung des Förder- und Abgabensystems“, wenn das „System“ so eingestellt ist, dass eine wirtschaftliche Betrachtung eindeutig für einen Wechsel zu erneuerbarer Energie bzw. zu Effizienzmaßnahmen fuhrt.
Erwartungen:
- Umgehend beginnen umzusetzen, am besten mit klar kommuniziertem Zeit- und Zielpfad. Selbstredend sind die derzeit direkten und indirekten Forderungen in Milliardenhohe für fossil betriebener Anwendungen umgehend zu stoppen.
Aspekt 4: Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit Bestehen des Energieinstitut Vorarlberg fordern wir höchste (leistbare) Gebäudequalität beim Neubau.
Erwartungen:
- Tatsächliche Vorgabe an die Länder, dass ab 2020 errichtete Gebäude fossilfrei sind und höchsten Effizienzstandard aufweisen. Und der endet nicht beim Niedrigenergiegebäude.
Aspekt 5: Bildung, Beratung und Bewusstsein
Dieser als „Aufgabe sechs“ definierter Wirkungskreis der #mission2030 ist essentieller Bestandteil unserer Arbeit seit der Gründung. Und wenn hier von Verstärkung der Kommunikation und Verpflichtung bei der Energieberatung und forcierter Verankerung in der gesamten Bildungskette die Schreibe ist, dann verknüpfen wird damit folgende
Erwartungen,
wissend, dass die Verstärkung viel Geld kosten wird und ein zeitnaher Erfolg nur eingeschränkt gegeben ist:
- Bauen wir in Osterreich die Kommunikationsaktivitäten rund um eine „nachhaltige Zukunft“ in den nächsten zehn Jahren beispielsweise auf ein Niveau (finanziell und kommunikativ) des Lebensmittelhandels und der Autoindustrie aus. Der Umfang liegt dann für Vorarlberg jährlich im unteren zweistelligen Millionenbereich.
- Adaptieren wir kurzfristig das Coachingprogramm der Gemeinden (e5-Programm) für alle Schultypen anstatt auf das trage Bildungs( ausbildungs)system in Form von Lehrplanen einzuwirken. In fünf bis zehn Jahren haben wir ein mit den Schulen entwickeltes Programm und 70 % aller Schulen damit versorgt.
- Und zur Vorbildwirkung der Öffentlichen Hand: Da machen wir so weiter und empfangen vorrangig Delegationen aus den östlich von Vorarlberg liegenden Bundesländern, um zu zeigen, was ohne #mission2030 möglich war und ist.
Die Hilfe der #mission2030
Somit ist die derzeitige Hilfe der # mission2030 die Motivation zum Weiterarbeiten, Bekräftigung von Erwartungen und die Durchgängigkeit in einer Gesamtstrategie. Gemeinden – Land – Bund – EU. Und wenn dann auch noch der Bund sich an der #mission2030 ernsthaft und vorbildhaft orientiert, dann gibt es zukünftig keine kontraproduktiven Maßnahmen mehr, wie die soeben testweise beschlossenen 140 km/h auf Autobahnabschnitten.
Zuletzt aktualisiert am 15. November 2018