Im Rahmen der Wohnbauförderung unterstützt das Land Vorarlberg Gebäudesanierungen mit Barzuschüssen oder besonders zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Fünf wichtige Fragen dazu.
Was wird eigentlich gefördert?
Als förderbare Maßnahmen gelten thermische Verbesserungen in der Gebäudehülle, also zum Beispiel Dämmung oder Fenstertausch. Und sonstige Maßnahmen, unter anderem die Erneuerung von Elektro- oder Sanitärinstallationen, Wohnungsteilungen oder Kaminsanierungen. Im Zuge einer Gesamtsanierung kann auch zusätzlich geschaffener Wohnraum (Zubauten bis zu 100 m2 bzw. 150 m2 beim Ausbau bestehender Bausubstanz) über die Sanierungsförderung abgewickelt werden. Auch Planungsleistungen sind förderfähig.
Und was sind die Fördervoraussetzungen?
Ein Gebäude, das mindestens 20 Jahre alt ist (es gilt das Datum der Baugenehmigung) und ganzjährig genutzt wird. Zudem müssen bestimmte Energiekennwerte und Materialkriterien eingehalten werden. Die Förderwerber müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder „langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsbürger“ sein. Da die Wohnbauförderung auch eine soziale Maßnahme ist, gelten Einkommensgrenzen für den Haushalt zwischen 3.250,- (eine Person) und 6.300,- Euro netto monatlich (drei und mehr Personen). Je 50,- Euro Überschreitung wird die Förderung um 5% reduziert.
Wieviel Wohnbauförderung kann ich für eine Sanierung bekommen?
Die Förderung wird als zinsbegünstigter Kredit ausgeschüttet und ist mit 1.400,- Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche begrenzt. Handelt es sich um ein erhaltenswertes Gebäude, beträgt die Förderung bis zu 1.500,- Euro je Quadratmeter. Maximal 130 Quadratmeter werde gefördert (150 ab 6 Personen im Haushalt) – auch wenn die sanierte Fläche größer ist. Bei einem 4-Personen-Haushalt beträgt der zinsbegünstigte Kredit in Abhängigkeit der gesetzten Maßnahmen daher bis zu 182.000,- Euro. Die Förderung ist mit 90% der anerkannten Sanierungskosten gedeckelt.
Ich hätte lieber einen Barzuschuss statt des günstigen Darlehens. Geht das?
Ja, es können auch 40% des möglichen Kreditbetrags als Einmalzuschuss in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss ist allerdings mit 25.000,- Euro je Gebäude und Eigentümer gedeckelt.
Und wie komme ich zur Wohnbauförderung?
Der Antrag auf Wohnbauförderung muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Nach Abschluss der Sanierung (spätestens aber zwei Jahre nach der Förderzusage) muss die Abrechnung mit den erforderlichen Nachweisen vorliegen. Wenden Sie sich bei Unklarheiten direkt an die Förderprofis und verlassen Sie sich nicht aufs Hörensagen.
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Zuletzt aktualisiert am 16. April 2020