Seit der Errichtung der ersten Biomasseheizwerke und Nahwärmenetze in Österreich hat sich der Stand der Technik signifikant weiterentwickelt. Für Betreiber*innen gibt es nun hervorragende Möglichkeiten mithilfe geförderter Beratungen durch Dipl. Ing. Martin Staudinger ihren Betrieb zu optimieren und damit effizienter und wirtschaftlicher zu machen.
Technische, organisatorische und wirtschaftliche Verbesserung durch Beratung
Je nach Ihren Anforderungen widmet sich der Berater in maximal 80h Beratungsstunden der technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Betriebes: hinsichtlich der Modernisierung und Erneuerung von Anlagenteilen, der Weiterführung der Anlagen, dem Ausbau von Heizwerk und Netz, aber auch der Integration anderer erneuerbarer Wärmequellen wie Solarthermie, Abwärme, usw.
Förderungsberechtigt sind Betreiber*innen von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten mit zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern, wie Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), landwirtschaftliche Genossenschaften, Gemeinden sowie konfessionelle Einrichtungen.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden
- Installierte Biomasse-Kesselleistung >200 kW
- Anlagenalter >20 Jahre
- In den letzten 10 Jahren für die Anlagen keine Umweltförderungen (KPC) bezogen (bei reinem Netzausbau gilt 5 Jahre)
- Keine offenen Förderfälle oder QM Projekte
Der Fördersatz beträgt 50%, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde
Zuletzt aktualisiert am 14. Dezember 2021