Insgesamt werden vom Bund 1 Milliarde Euro für Städte und Kommunen zur Verfügung gestellt, auf Vorarlbergs Gemeinden entfallen davon rund 43,5 Millionen.
Zusätzlich zu diesem Zuschuss können Gemeinden auch Mittel der Länder (z.B. Bedarfszuweisungen) und weitere Bundesmittel, wie z.B. über Umweltförderung Inland und Klima- und Energiefonds, für ein und dasselbe Projekt abgreifen.
Das Programm zur Förderung von Investitionen in österreichischen Gemeinden wurde von der Bundesregierung gemeinsam mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund entwickelt.
Die Zweckzuschüsse haben unter anderem das Ziel, ökologische Maßnahmen voranzutreiben. Gemeinden werden deshalb dazu eingeladen insbesondere für derartige Projekte einen Förderantrag zu stellen.
Zuschussfähige Projekte sind unter anderem:
- Neubauten und Sanierungen kommunaler Gebäude und Anlagen
- Ausbau von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen
- Ausbau von Radverkehrs- und Fußwegen
- Hocheffiziente Straßenbeleuchtung
- Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- Maßnahmen zur Förderung von öffentlichem Verkehr (Haltestelleninfrastruktur, etc.) und kombinierter Mobilität (Abstellanlagen, Park & Ride, etc.)
- Maßnahmen zur Ortskern-Attraktivierung
- Bewahrung von Gemeindegrenzen durch Siedlungsentwicklung nach Innen
Eine detaillierte Auflistung sowie Umsetzungskriterien der zuschussfähigen Projekte finden Sie in den Durchführungsbestimmungen des KIP 2020. Förderanträge können im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes gestellt werden.
Für eingereichte Projekte können zusätzlich zu dem Zuschuss aus dem KIP 2020 weitere Landes- oder Bundesförderungen bezogen werden.
Für ökologische Maßnahmen bieten zum Beispiel die Umweltförderung im Inland, der Klima- und Energiefonds, oder auch die OeMAG attraktive Fördermöglichkeiten. Über das Land Vorarlberg können zusätzlich zum KIP 2020 noch Landesmittel oder Bedarfszuweisungen für die jeweiligen Projekte bezogen werden.
Short Facts
- Förderhöhe: max. 50% der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt
- maximale Beträge pro Vorarlberger Gemeinde:
zu finden auf der Seite des BMF – hier- Einreichungen: möglich bis 31.12.2022
- Bedingungen: Der Zweckzuschuss wird nur für Investitionsprojekte gewährt, mit denen im Zeitraum vom 1. Juni 2020 – 31. Dezember 2022 begonnen wurde bzw. wird ODER mit denen ab 1. Juni 2019 begonnen wurde, deren Finanzierung aber als Folge der COVID-19 Krise nicht mehr möglich ist.
- Berechtigte Antragssteller: Gemeinden oder ein Zusammenschluss von Gemeinden im Falle eines Kooperationsprojektes
- Endabrechnung: bis spätestens 31. Jänner 2025