Im Jahr 2013 wurde die Begegnungszone im Zuge der 25. Novelle als neues Element in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Die Begegnungszone ist eine Verkehrsfläche, bei der die Bedürfnisse des motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrs im innerörtlichen Straßenverkehr gleichwertig behandelt werden.
Warum eine Begegnungszone?
Hergebrachte Instrumente wie Fußgängerzonen oder Wohnstraßen schränken den Kfz-Verkehr stark ein und räumen den Fußgängern einen klaren Vorrang ein. Tempo 30 Zonen hingegen zielen zwar auf eine Angleichung der Geschwindigkeiten zwischen motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden, enthalten darüber hinaus jedoch keine Elemente einer gleichberechtigten Nutzung und Attraktivierung des öffentlichen Raums.
Welche Charakteristika zeichnen eine Begegnungszone aus?
In der Begegnungszone ist es allen Verkehrsteilnehmenden gleichermaßen erlaubt, die gesamte Verkehrsfläche zu benützen. Kein Verkehrsteilnehmer ist in der Nutzung gegenüber dem anderen Verkehrsteilnehmer bevorrangt. Die gemischte Nutzung der gesamten Verkehrsfläche baut vielmehr auf die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden auf – eine Rücksichtnahme, die erst bei einem niedrigen Geschwindigkeitsniveau der Verkehrsteilnehmenden möglich wird. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h, die nur in begründeten Ausnahmefällen auf 30 km/h erhöht werden kann.
Das Parken von Fahrzeugen ist – bis auf wenigen Ausnahmen – nur auf dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, sodass wichtige Sichtbeziehungen im Straßenverkehrsraum nicht gestört werden.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht zudem, dass die rechtliche Verordnung einer Begegnungszone durch eine ortsbauliche (Neu-)Gestaltung des Straßenraumes flankiert wird. Eine zwingende Vorschrift für solche gestalterischen Begleitmaßnahmen existiert aber nicht.
Wichtig ist, dass bei der Umsetzung von Begegnungszonen die von den Änderungen betroffen Bevölkerungsgruppen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden. Außerdem sollte bei Umgestaltung des Straßenraumes darauf geachtet wird, dass die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Menschen Berücksichtigung finden.
Wann ist die Einrichtung einer Begegnungszone sinnvoll?
Die Einsatzmöglichkeiten für Begegnungszonen sind vielfältig: Belebte Geschäftsstraßen, Wohnquartiere, Umgebungen von Schulen und Plätzen mit besonderem Öffentlichkeitsanspruch sind dafür genauso geeignet, wie beispielsweise kurze Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen in Ortszentren oder Straßen mit schmalem Querschnitt und hoher Nutzungsmischung, bei denen ein flächiges Querungsbedürfnis besteht.
Weitere Quellen und vertiefende Informationen zu Begegnungszonen:
VCÖ Factsheet Informationen vom Kuratorium für Verkehrssicherheit Walk-space.at – Begegnungszonen in Österreich Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung
Ziel sollte es sein, dass die Verkehrsteilnehmenden schon durch die optische (Neu-)Gestaltung der Begegnungszone das Konzept des „guten Miteinanders“ vermittelt bekommen. Ein Konzept, das in der Planungsphilosophie von „Shared Space“ verfolgt wird.