Die neue Energieeffizienzrichtlinie (EED III) betrifft die Gemeinden insbesondere im Bereich öffentliche Gebäude. So gibt es konkrete und verschärfte Verpflichtungen für die Sanierung. Das e5-Landesprogramm bietet den e5-Gemeinden hierfür im Rahmen der Beratungstätigkeit kostenlose Unterstützung an.

Das Europäische Klimagesetz sieht vor, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Ein Zwischenziel auf dem Weg dorthin ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 %. Im Rahmen des sogenannten Pakets „Fit für 55“ werden eine Reihe von EU-Rechtsvorschriften entwickelt bzw. überarbeitet, um die Zielerreichung 2030 zu gewährleisten. Eine dieser Rechtsvorschriften ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III), welche überarbeitet wurde und im Oktober 2023 in Kraft getret­en ist. Diese muss nun bis Oktober 2025 in nationales Recht überführt werden.

Fokus auf öffentliche Gebäude

Für Gemeinden von besonderer Bedeutung ist Artikel 6 der EED III, Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen. Jeder Mitgliedsstaat hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass ab Oktober 2025 jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude >250m² Gesamtnutzfläche, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, mindestens zu Niedrigstenergiegebäuden saniert werden müssen. Sanierungsmaßnahmen ab dem 1.1.2024 kann sich eine Gemeinde auf die zukünftige Sanierungsrate anrechnen lassen.

Unterstützung für e5-Gemeinden

Bis zum Oktober 2025 müssen die Gemeinden nun gemäß Richtlinie ein Gebäudeinventar erstellen und öffentlich zugänglich machen. Das e5-Landesprogramm bietet den e5-Gemeinden hierfür im Rahmen der Beratungstätigkeit kostenlose Unterstützung an. Der erste notwendige Schritt ist die Vervollständigung der Gebäudedaten im ENERGIEBERICHT ONLINE (EBO). Das EIV stellt dafür auf Anfrage eine Übersicht der fehlenden Daten zur Verfügung. Der nächste Schritt ist die Verknüpfung der Gebäude im EBO mit den entsprechenden Energieausweisen (so vorhanden), welche ebenfalls durch das EIV durchgeführt werden kann. Dafür ist eine separate Ermächtigung des EIV durch die Gemeinde notwendig.

Auf Basis dieses Gebäudeinventars können danach weitere, fehlende Energieausweise durch die Gemeinde beauftragt werden und der für die Richtlinie relevante Einsparungsbedarf kalkuliert werden. Das Gebäudeinventar kann auch als Grundlage für einen energetischen Sanierungsfahrplan dienen, den viele e5-Gemeinden im Rahmen von MissionZero beschlossen haben.

Aufgrund der begrenzten Kapazitäten bitten wir euch bei Interesse an diesem Angebot zeitnah mit e5-Berater Thomas Blass in Kontakt zu treten.

 

Zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2023