Das Vorarlberger Landesrecht sieht eine Reihe von rechtlichen Instrumenten und Verfahren vor, die von den Planungs- und Baubehörden der Gemeinden für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung der Gemeinde eingesetzt werden können.

Aktive Bodenpolitik
Bauliche Dichte
Bebauungsplan
Energiemasterplan / Kommunales Energiekonzept
Energieerzeugergemeinschaft
Flächenwidmungsplan
Infrastrukturvereinbarungen
Innenentwicklung
Nachverdichtung
Quartier
Quartiersentwicklungsplanung
Räumlicher Entwicklungsplan
Straßen- und Wegekonzept
Überlassungsvereinbarung
Umlegungsverfahren
Vertragsraumordnung
Verwendungsvereinbarung
Zuletzt aktualisiert am 17. Mai 2023