Zu zwei Ausschreibungsperioden können Förderungen beantragt werden

Kulturbetriebe (Unternehmen, Vereine, natürliche Personen)  können ihre CO2-senkenden Projekte in den folgenden Perioden einreichen:

  • 10.2022 bis 15.03.2023 um 24:00 Uhr.
  • 03.2023 bis 29.09.2023 um 12:00 Uhr.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen und zwar in oder an Gebäuden. Das können Produktionsstätten, Veranstaltungs-, Probe- oder Lagerräume sein.

Darunter fallen z.B. Projekte zu Heizungswechsel, Beleuchtungsoptimierung, Lüftung, Klimaanlage, Gebäudehülle, Fenster, Dach- oder Fassadenbegrünung, Solaranlagen, Photovoltaik, Sonnenschutz, u.a.

Einreichstelle

Die Fördereinreichungen werden von der KPC abgewickelt, von deren Homepage der Leitfaden und die FAQs herunter laden werden können.

Mehr Infos zur Fördereinreichung:

https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/klimafitte-kulturbetriebe/navigator/klimafitte-kulturbetriebe/klimafitte-kulturbetriebe.html

Foto: pixabay

 


Zuletzt aktualisiert am 17. November 2022