Zu zwei Ausschreibungsperioden können Förderungen beantragt werden
Kulturbetriebe (Unternehmen, Vereine, natürliche Personen) können ihre CO2-senkenden Projekte in den folgenden Perioden einreichen:
- 10.2022 bis 15.03.2023 um 24:00 Uhr.
- 03.2023 bis 29.09.2023 um 12:00 Uhr.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen und zwar in oder an Gebäuden. Das können Produktionsstätten, Veranstaltungs-, Probe- oder Lagerräume sein.
Darunter fallen z.B. Projekte zu Heizungswechsel, Beleuchtungsoptimierung, Lüftung, Klimaanlage, Gebäudehülle, Fenster, Dach- oder Fassadenbegrünung, Solaranlagen, Photovoltaik, Sonnenschutz, u.a.
Einreichstelle
Die Fördereinreichungen werden von der KPC abgewickelt, von deren Homepage der Leitfaden und die FAQs herunter laden werden können.
Mehr Infos zur Fördereinreichung:
Zuletzt aktualisiert am 17. November 2022