Wer seine alte Heizung durch eine Luftwärmepumpe ersetzt, wird 2023 auch vom Land Vorarlberg finanziell unterstützt. Bislang gab’s Fördergelder nur vom Bund – und das auch nur, wenn ein fossiles System ersetzt wird.
Die Förderung beträgt im Einfamilienhaus
- 1.000,- Euro
- plus 1.000,- Euro, wenn eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung ersetzt wird.
Und im Mehrwohnungshaus
- 500,- Euro pro Gebäude und 200,- pro Wohnung
- plus 2.000,- Euro, wenn eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizung ersetzt wird.
Voraussetzung ist ein Schallleistungspegel (LWA) nicht über 55 dB. Luftwärmepumpen mit einem maximalen Schallleistungspegel (LWA) von 60 dB sind ebenfalls förderbar, wenn diese mit einer Schallschutzhaube kombiniert werden oder wenn es sich um eine Innenaufstellung handelt und an den Lufteintritts– bzw. Luftaustrittsstutzen der Anlage ein maximaler Schallleistungspegel von 55 dB nicht überschritten wird. Zudem muss eine baurechtliche Bewilligung vorliegen.
Die vollständige Förderrichtlinie des Landes für 2023/24 finden Sie hier.
Die Bundesförderungen für 2023 sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht. Abonnieren Sie am Ende dieser Seite unseren Newsletter, wir informieren Sie gern.
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Zuletzt aktualisiert am 21. November 2022