Hohe Barzuschüsse vom Bund, dauerhaft zinsgünstige Darlehen vom Land: Zumindest förderseitig sind die Voraussetzungen für eine Gebäudesanierung schon fast märchenhaft. Ein Überblick über die aktuelle Förderlandschaft.

Kennen Sie das Märchen „Tischlein deck dich“? Von einem Goldesel ist da die Rede, der nach erfolgtem Zauberspruch Bargeld ausgibt. Aber auch wenn heute statt des Zauberspruchs ein Online-Antrag erforderlich ist: Wer einen Blick auf die aktuellen Förderungen des Bundes wirft, dürfte sich in diesem Märchen wähnen. Gegenüber 2023 wurden die Zuschüsse zu Wohnhaussanierungen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes führen, nämlich massiv erhöht. Zusammen mit den ebenfalls erhöhten Sätzen, angepassten Einkommensgrenzen und dem nach wie vor niedrigen Zins der Vorarlberger Wohnbauförderung ergibt sich eine attraktive Ausgangssituation, wenn Sie Ihr Wohnhaus zukunftsfit machen möchten.

Der Bund fördert mit hohen Barzuschüssen

Der Bund fördert thermische Sanierungen von Wohngebäuden, die mindestens 15 Jahre alt sind. Dabei werden sowohl Sanierungen der gesamten Gebäudehülle (bzw. Teilsanierungen, die zu mindestens 40 % Energieeinsparung führen) als auch Einzelmaßnahmen gefördert.

Förderfähige Maßnahmen umfassen etwa

  • die Dämmung der Außenwände,
  • die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches,
  •  die Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens,
  • der Tausch oder die Sanierung der Fenster und Außentüren und
  • die Gebäudebegrünung und Entsiegelung von Stellplatzflächen.

Im Ein- und Zweifamilienhaus beträgt die maximale Förderhöhe für eine umfassende Sanierung 42.000 Euro bzw. 50 % der förderfähigen Kosten.

Werden Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verbaut, kann ein weiterer Zuschlag gewährt werden. Wird zusammen mit der Sanierung auch noch die alte Öl- oder Gasheizung getauscht, kann der Zuschuss vom Bund 70.000 Euro und mehr betragen.

Antragstellung beim Bund

Der Antrag für eine umfassende Sanierung wird sofort gestellt, die Abrechnung des Projekts mit der Förderstelle muss bis spätestens 30. September 2026 erfolgen. Für Bauteilsanierungen ist das Verfahren zweistufig: In einem ersten Schritt (Registrierung) werden Fördermittel reserviert, nach erfolgreicher Registrierung bleiben 12 Monate Zeit, um mit der Förderstelle abzurechnen. Es können auch rückwirkend Maßnahmen aus 2023 zur Förderung eingereicht werden. Beim Bund gilt: Die Förderung ist mit der Landesförderung kombinierbar und Förderung gibt es, solange Budget vorhanden ist.

Die Wohnbauförderung des Landes

Das Land unterstützt die Sanierung von Wohngebäuden, die mindestens 20 Jahre alt sind (es gilt das Datum der Baugenehmigung). Wahlweise stehen Barzuschüsse (bis 28.000 Euro im Einfamilienhaus) oder ein dauerhaft zinsgünstiges Darlehen (0 bis maximal 1,25 %) zur Auswahl.

Im Zentrum der Förderung stehen alle Maßnahmen, die zu einer thermischen Verbesserungen an der Gebäudehülle führen (Dach, Decken, Wände, Türen, Fenster).

Zusätzlich gefördert werden zahlreiche Maßnahmen, unter anderem

  • Sanierungsberatung und –begleitung, Planungs- und Beratungshonorare
  • Erneuerungen der Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Erneuerung des Heizungsverteilsystems

Die Förderhöhe errechnet sich aus der sanierten Gebäude- oder Bauteilfläche und den Fördersätzen je Quadratmeter.

Als Basisförderung sind das bei Dachsanierungen und Außenwänden bis zu 345,- Euro (inkl. Nawaro-Bonus und Bonus für regionales Holz) und bei Fenstern bis zu 995,- Euro (inkl. Sicherheitsbonus, Bonus für regionales Holz und zuzüglich 80,- Euro für außenliegenden Sonnenschutz), jeweils je Quadratmeter sanierter Bauteilfläche.

Die Kosten für weitere Maßnahmen werden als Bonus mit bis zu 240,- Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche angerechnet (bzw. bis zu 360,- bei gleichzeitiger thermischer Sanierung der Gebäudehülle).

Zusätzliche Boni können die Förderung erhöhen:

  • Gesamtsanierungs- oder Nachverdichtungsbonus: Wenn gleichzeitig drei oder mehr Maßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden oder es sich um eine Nachverdichtung oder Umnutzung handelt.
  • Materialressourcenbonus, wenn wenig graue Energie verbaut wird.
  • Revitalisierungsbonus, wenn ein gekauftes oder geerbtes Haus innerhalb von zwei Jahren ab Kauf oder Erbschaft saniert wird.
  • Bonus für thermische Verbesserungen des Gebäudes, die zu einem Heizwärmebedarf führen, der die gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich unterschreitet.
  • CO2-Bonus, wenn die CO2-Emissionen des Gebäudes bei maximal 12 kg je Quadratmeter und Jahr liegen
  • Einkommensbonus für Bauleute mit geringeren Einkommen.

Antragstellung beim Land

Der Antrag beim Land soll vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden. Das Land stellt ein paar Anforderungen in Bezug auf Einkommensgrenzen und an die energetische Qualität der Gebäudehülle und definiert ausgewählte ökologische Muss-Maßnahmen. Die einzuhalten ist aber kein Hexenwerk und sollte in einem zukunftsfähigen Gebäude sowieso außer Diskussion stehen. Für denkmalgeschützte und erhaltenswerte Gebäude gibt’s Ausnahmeregelungen.


Zuletzt aktualisiert am 19. Februar 2024