Seit 2011 orientiert sich die Höhe der Landesfördermittel für Gemeindegebäude an deren Nachhaltigkeit. Je höher die Nachhaltigkeit in Prozess, Ausführung und Qualitätssicherung, desto höher die zugebilligten Fördermittel. Als Bewertungsgrundlage wird der Kommunalgebäudeausweis mitgeführt und ausgestellt.

Seit 2011 wird der Kommunalgebäudeausweis als Bewertungsgrundlage für die Höhe der Förderung von Neubauten beziehungsweise Generalsanierungen mitgeführt und ausgestellt. Die Gebäude werden nach vier verschiedenen Kriterien bewertet:

  • Prozess­ und Planungsqualität
  • Energie und Versorgung
  • Gesundheit und Komfort
  • Baustoffe und Konstruktion

Insgesamt kann eine Gesamtpunktezahl von 1.000 erreicht werden. Im Kriterium Prozess­ und Planungsqualität (maximale Punktezahl im KGA 2019 Neubau und Sanierung 230) wird die Erstellung eines ökologischen Programms im Vorfeld, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Lebenszyklus, naturnahes Bauen, die Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen und Ladestationen sowie der Einsatz regionaler, schadstoffarmer und emissionsarmer Bauprodukte und Konstruktionen bewertet.

Gut geplant ist halb gebaut - das gilt auch für öffentliche Gebäude wie hier in Höchst. Bild: Markus Gmeiner

Gut geplant ist halb gebaut – das gilt auch für öffentliche Gebäude wie hier in Höchst. Bild: Markus Gmeiner

Für das Kriterium Energie und Versorgung (maximale Punktezahl 450) sind die Energiekennwerte (Heizwärmebedarf, Kühlbedarf, Primärenergiebedarf und Kohlendioxidemissionen) nach OIB oder PHPP ausschlaggebend. Zudem werden die Nutzung erneuerbarer Energieträger und die Nutzerschulung beurteilt.

Für das Kriterium Gesundheit und Komfort (maximale Punktezahl 125) wird der thermische Komfort im Sommer, sowie die Raumluftqualität mit den gemessenen Werten von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Formaldehyd betrachtet.

Beim Kriterium Baustoffe und Konstruktion (maximale Punktezahl 195) gibt es Punkte für die Vermeidung von kritischen Stoffen wie PVC, sowie der Ökologie der verwendeten Baustoffe und Konstruktionen im Ökoindex und Entsorgungsindikator.

Die erreichte Punktezahl im KGA wird für die Förderung herangezogen. Bei einer hohen Punktezahl kann einerseits die Baukostenförderobergrenze um bis zu 10%, andererseits wird die Förderung selbst um 0,5% je 50 Punkte auf bis zu 4,5 Prozentpunkte erhöht werden.

Details zum Kommunalgebäudeausweis finden Sie hier.

Zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2019