Der Bund hat die Details zur Raus aus Öl-Förderung 2020 bekannt gegeben. Der Ersatz von Ölheizungen (und auch von Gasheizungen) wird mit 5.000,- Euro gefördert. Voraussetzung sind:
- Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt.
- Es liegt ein gültiger Energieausweis oder ein Protokoll der Energieberatung vor.
- Die bestehende Heizung wird komplett demontiert.
Heuer zweistufiges Antragsverfahren
Neu ist das zweistufige Antragsverfahren. In einem ersten Schritt wird ein Förderkontingent reserviert. Der eigentliche Antrag wird dann nach dem erfolgten Heizungstausch gestellt, spätestens aber 20 Wochen nach dem ersten Schritt.
Details dazu haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Die Profis unserer Energieberatung sind immer am aktuellsten Stand, was Förderungen anbelangt. Sie stehen Ihnen am Energietelefon mit Rat und Tat zur Seite: 05572 31 202-112 oder ta.tutitsnieigrene@gnutarebeigrene.
Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020