Sowohl vom Bund als auch vom Land gibt es sehr interessante, unbürokratische und lukrative Förderungen für den Ersatz von Ölheizungen – auch für Mehrwohnungshäuser (ab drei Wohnungen).
So fördert das Land den Einbau einer Holzheizung, den Anschluss an eine Nah- oder Fernwärme sowie den Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe (Erdreich- oder Grundwasser).
So fördert das Land Vorarlberg den Heizungstausch im Mehrwohnungshaus 2021
Los geht es nach den neuen Förderrichtlinen des Landes für 2021 bei 1.000,– Euro pro Gebäude plus 400,– Euro je Wohnung. Die maximale Förderung ist mit 50 % der Investitionskosten gedeckelt. Für die Förderung muss der Altbau keinen bestimmten Grenzwert hinsichtlich des Heizwärmebedarfs einhalten.
Ist das Gebäude älter als 10 Jahre und wird im Zuge des Einbaus eines der oben genannten Heizsysteme auch eine alte Öl- oder Gas-Zentralheizung oder eine Elektrodirektheizung wie Infrarot-Paneele oder Nachtspeicheröfen entfernt, dann kommen 4.000,– Euro als Förderbonus dazu. Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um „einmalige verlorene Zuschüsse“, sprich: Es gibt geschenktes Geld. Insgesamt darf die Gesamtförderung inklusive dem „Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen“ 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Und wieviel Förderung für den Ölheizungstausch im Mehrwohnungshaus gibt’s vom Bund?
Neben dem Land fördert auch der Bund den Austausch von Ölheizungen gegen erneuerbare Heizsysteme. Der Bund fördert im Mehrwohungshaus in Abhängigkeit der Kesselleistung wie folgt:
- Kesselleistung unter 50 kW: 5.000,- Euro
- Kesselleistung unter 100 kW: 8.000,- Euro
- Kesselleistung darüber: 10.000,- Euro
Ansonsten sind die Förderbedingungen ähnlich, außer dass anders als beim Land auch Luftwärmepumpen gefördert werden.
Die Förderung des Bundes wird bei 35 % der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt.
Ein konkretes Beispiel durchgerechnet
Ein Mehrwohnungshaus aus dem Jahr 1973 hat eine Ölheizung mit einer Leistung von 72 kW. Im Gebäude gibt es 15 Eigentumswohnungen. Wie hoch ist die Förderung des Landes im Rahmen der Energieförderrichtlinie 2021, wenn die Ölheizung durch eine neue Pelletsheizung ersetzt wird und diese rund 53.000,– Euro inkl. Einbau, Lagerraum und Nebenarbeiten sowie Ausbau und Entsorgung der Ölheizung und Tanks kostet?
Für das Gebäude gibt es 1.000,- Euro plus 400,– Euro je Wohnung. Konkret also 1.000,– Euro + 15 x 400,– Euro = 7.000,– Euro. Hinzu kommen noch die 4.000,–Euro vom „Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme und Elektrodirektheizungen“, so dass vom Land in Summe 11.000,– Euro an Fördermittel ausgezahlt werden. Da 11.000,– Euro weniger als 50 % der Investitionskosten sind (dies wären 50 % von 53.000,– Euro = 26.500,– Euro), wird der Förderbetrag auch nicht gedeckelt.
Vom Bund gibt es die folgenden Fördermittel, die mit denen der Landesförderung kombiniert werden dürfen: Für den Austausch der Öl-Heizung mit einer Leistung zwischen 50 und 100 kW gibt es 8.000,- Euro. Gedeckelt ist dies mit 35 % der Investitionskosten. Da 35 % von 53.000,- Euro mit 18.550,- Euro deutlich mehr sind als die gezahlten 8.000,- Euro greif hier der Deckel nicht.
Neue Heizung für 93,- Euro pro Wohnung
Die Förderung des Landes liegt bei den genannten 11.000,– Euro. Vom Bund kommen noch 8.000,- Euro dazu. Da dies weniger als 35 % der Investitionskosten von rund 53.000,– Euro sind, greift auch hier die Begrenzung nicht. Da die Mittel der Bundesförderung mit den Mitteln der Landesförderung kombiniert werden dürfen, können für den Heizungsaustausch bei dem Mehrwohnungshaus aus dem Jahr 1973 in Summe 18.000,– Euro erzielt werden.
Das heißt, dass bei diesem mittelgroßen Mehrwohnungshaus rund 34 % der Kosten für den Heizungstausch durch Fördermittel abgedeckt werden können, so dass nach deren Abzug noch 35.000,– Euro für die Eigentümer*innen übrig bleiben.
Teilt man dies durch die zu erwartende Lebenserwartung der Heizungsanlage (25 Jahre) sowie die Anzahl der Wohnungen (15 TOPs) sind es noch jährliche Kosten von 93,– Euro pro Wohnung für ein neues und nachhaltiges Heizsystem!
Zur Unterstützung der Entscheidungsfindung bieten wir eine vom Land Vorarlberg finanzierte Heizungswahlberatung für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser an. Für beide Gebäudetypen sind sowohl noch Fördergelder als auch Beratungskapazitäten vorhanden. Ergänzend dazu bietet das Online-Tool „Heizrechner“ die Möglichkeit, verschiedene Heizsysteme finanziell miteinander zu vergleichen und hierbei auch die Förderungen zu berücksichtigen.