Räumliche Strukturen und raumplanerische Vorgaben haben einen großen Einfluss auf den Energiehaushalt einer Gemeinde. Kurze Wege, kompakte Siedlungsgebiete, Nutzung von erneuerbaren Energiequellen und ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden tragen zu einer effizienten und klimafreundlichen Energienutzung bei. Vor diesem Hintergrund konnten wir am 12. März knapp 40 Teilnehmer und TeilnehmerInnen zum e5-Themenforum in der FH Vorarlberg begrüßen.

Das neue RPG: sparsamer Umgang mit Boden als Hauptziel

Zum Auftakt desThemenforums stellte Frau DI Sabina Danczul, Leiterin der Abteilung Raumplanung beim Land Vorarlberg, das neue Raumplanungsgesetz (RPG) und dessen Zielsetzungen vor.

Zukünftig soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, was unter anderem durch den Erhalt von Freiräumen für die Landwirtschaft, Haltung der Siedlungsränder und der Ausweisung von Verdichtungszonen erreicht wird. Ebenso ist eine Widmung auf Vorrat in Zukunft nicht mehr möglich: Bauflächen werden befristet für 7 Jahre gewidmet – erfolgt keine bauliche Nutzung wird das Grundstück zurückgewidmet. Der Gemeinde ist es nun zudem möglich, Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau auszuweisen oder Vereinbarungen mit Grundeigentümern über Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erschließung und Verwendung von Bauflächen zu treffen.

Der sparsame Umgang mit Grund und Boden führt zu kürzeren Wegen, mehr Potenzial für den öffentlichen Personennahverkehr sowie zu kompakteren Gebäuden und Siedlungen – dadurch wird auch ein effizienterer Umgang mit Energie angestoßen.  

Vorstellung neuer e5-Leitfaden und e5-Checkliste zum Thema Energieraumplanung

Im Anschluss stellten Martin Reis und Andreas Beier vom Energieinstitut Vorarlberg einen neuen e5-Leitfaden sowie eine neue e5-Checkliste aus dem Bereich Energieraumplanung vor:

Der Leitfaden „Ausgewählte Instrumente der Energieraumplanung“ bietet eine praktische Übersicht mit konkreten Praxisbeispielen aus Vorarlberger Gemeinden. So wurden unter anderem Beispiele zu Quartiersentwicklungsplanung, Bausperren, Baulandumlegung, Bebauungsplan und Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung vorgestellt und besprochen. Auch beim Verkauf und bei der Verpachtung kommunaler Grundstücke können Energie und Klimaschutz berücksichtigt werden.

Die neue e5-Checkliste widmet sich dem Räumlichen Entwicklungsplan (REP), welcher seit der Novelle 2018 nun von jeder Gemeinde bis spätestens 2022 verpflichtend zu erstellen ist. Der REP kann als Werkzeug dienen, um auch die Themen Klimawandel und Energie verstärkt in die Raumplanung miteinzubeziehen. Die Checkliste hilft energetische und ökologische Aspekte für das REP zu definieren und dadurch sanfte Mobilität, erneuerbare Energieträger sowie effizientes und ressourcenschonendes Verhalten im Gemeindegebiet zu fördern. Nutzt die Chance, die in diesem strategischen Instrument steckt!

Den neuen e5-Leitfaden und die neue e5-Checkliste findet ihr rechts im Downloadbereich

 

 


Zuletzt aktualisiert am 26. März 2019