EEG Beratung für Betriebe und Gemeinden

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG) eröffnen eine neue Methode sich im Bereich des erneuerbaren Stromes (zB. Photovoltaik) zu engagieren. Aber nicht alleine! Sie gründen eine Gemeinschaft mit anderen und erzeugen, verteilen und verbrauchen Strom untereinander.

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden und Betriebe wollen einen Beitrag zur Energieautonomie leisten. Durch das Erneuerbare Ausbaugesetz ist eine völlig neue Methode namens „Erneuerbare Energiegemeinschaft“ kurz EEG entstanden, dies zu tun.  

Die Mitglieder einer EEG können sowohl Energie erzeugen (zB. mit einer PV Anlage), als auch die erzeugte Energie konsumieren. Und sie dürfen untereinander vereinbaren, zu welchen Preisen dies geschehen soll.

Starten Sie Ihr Projekt mit einer gründlichen Recherche im Internet auf der Seite https://energiegemeinschaften.gv.at/

Beratung für KMUs und Gemeinden

Sind Sie nach Ihrer Einarbeitung ins Thema immer noch interessiert?

KMU-Betriebe und Gemeinden können die geförderte Beratung „EEG Beratung für Betriebe und Gemeinden“ bestellen und sich einen Experten ins Haus holen, um darüber nachzudenken, ob eine funktionierende Konstellation für eine EEG vorliegt.
In der Beratung werden die Möglichkeiten ihrer EEG abgesteckt, das weiteres Vorgehen wird entwickelt und Sie erfahren worauf Sie achten müssen.
Dabei wird das Angebot der EEG-Koordinierungsstelle genutzt: Infomaterial, FAQs, Musterverträge, usw. 

Jetzt anmelden!

 

Maximale Beratungsstunden: 5 h
Fördersatz: 50% der Netto-Beratungskosten, maximal 40.- Euro pro Beratungsstunde

Die Förderung steht nicht für Große Unternehmen gemäß EEffG zur Verfügung.
Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
  6. Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  7. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.
Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023