Geförderte Beratung für Biomasse-Nahwärme-Betreiber

Vor mehr als 30 Jahren wurden die ersten von inzwischen mehr als 2.400 Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen in Österreich errichtet. Seitdem hat sich der Stand der Technik signifikant weiterentwickelt.

Mit einer zielgerichteten Beratung durch Expertinnen und Experten hinsichtlich Modernisierung und Optimierung werden ältere Anlagen auf ihrem Weg in die Zukunft unterstützt und an den aktuellen Stand der Technik herangeführt. Die Beratung erfolgt durch qm Heizwerke-Berater DI Martin Staudinger.

Förderungsberechtigt sind Betreiber von Biomasseheizwerken und Nahwärmenetzen zur Wärmeversorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten mit zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern, wie

  • Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
  • landwirtschaftliche Genossenschaften
  • Gemeinden sowie
  • konfessionelle Einrichtungen

Nicht förderberechtigt sind Großunternehmen. Es gilt die Definition laut AGVO.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden:

  • Installierte Biomasse-Kesselleistung >200 kW
  • Anlagenalter >20 Jahre
  • In den letzten 10 Jahren für die Anlagen keine Umweltförderungen (KPC) bezogen (bei reinem Netzausbau gilt 5 Jahre)
  • Keine offenen Förderfälle oder QM Projekte

Zweistufige Beratung

1. Kostenlose Impulsberatung

Die Impulsberatung ist eine eintägige Vorort Beratung, um einen Überblick zu erhalten und auf Wunsch das weitere Vorgehen zu entwickeln. Sie wird in Kooperation mit qm-Heizwerke durchgeführt.
Kontaktieren Sie bei Interesse unverbindlich das Team von qm-Heizwerke und prüfen Sie die Teilnahmebedingungen:
https://www.klimaaktiv.at/erneuerbare/effiziente_heizwerke/beratungsoffensive/impulsberatung.html

2.   Vertiefende Detailanalyse

Die vertiefende Detailanalyse erlaubt es dem Berater ihren konkreten Anliegen und Fragen im Detail nachzugehen und praktische Antworten zur Optimierung des Heizwerks zu finden. Dabei geben Sie die Beratungsthemen vor.

Maximale Beratungsstunden: 80h
Fördersatz: 50% der Beratungskosten, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde

 

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Beratungsthemen

Je nach Ihren Anforderungen widmet sich der Berater technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Betriebes. Darin haben auch Beratungen hinsichtlich folgender Themen Platz:

  • Modernisierung und Erneuerung von Anlagenteilen
  • Weiterführung der Anlagen
  • Ausbau von Heizwerk und Netz
  • Integration anderer erneuerbarer Wärmequellen wie Solarthermie, Abwärme, usw.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023