Diese Beratung ist für alle interessant, die ihr Gebäude sanieren wollen. Sei es um den Komfort für Mitarbeitende und Gäste zu heben. Oder einfach nur, weil Dach oder Fenster in die Jahre gekommen sind und es sich abzeichnet, dass bald einmal eine Sanierung anstehen wird. Die Beratungskosten werden mit 50% durch Impuls3 gefördert.

Das Beratungsergebnis ist ihre Grundlage für eine Anfrage bei einem ausführenden Unternehmen oder für eine Ausschreibung hin zu einem energiesparenden Gebäude mit hohem Komfort für Mitarbeitende bzw. Gäste.

 

Die Beratung wird mit 50% gefördert!

Nach der Analyse der Schwachstellen ihres Gebäudes erhalten Sie Sanierungsvorschläge für jeden Gebäudeteil. Der dabei entstehende Energieausweis ermöglicht auch gleichzeitig eine Prognose der Förderung ihrer Investition, falls die Sanierung durchgeführt wird.

Diese Beratung ist für alle interessant, die ihr Gebäude sanieren wollen. Sei es um den Komfort für Mitarbeiter und Gäste zu heben. Oder einfach nur, weil Dach oder Fenster in die Jahre gekommen sind.

Das ist Ihre energieeffiziente – und damit kostensparende –  Grundlage für eine Anfrage bei einem Ausführenden oder für eine Ausschreibung.

Jetzt anmelden!

Maximale Beratungsstunden: 24 h
Fördersatz: 50% der Beratungskosten, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen, jedoch nicht für
Große Unternehmen gemäß EEffG.
Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023