Ein Gebäude wird oft 50 Jahre und länger genutzt. Was Sie heute richtig planen und bauen wird Ihnen über diese lange Lebensdauer Nutzen bringen. Sie sparen dauerhaft Betriebskosten und erhöhen das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden bzw. Gäste. Die Beratungskosten werden mit 50% durch Impuls3 gefördert.

Die Neubau-Beratung wird mit 50% gefördert!

Spannen Sie Ihre Architekt*in bereits in der Planungsphase mit dem Energieberaterprofi zusammen. Oft müssen nur kleine Änderungen (Thema Wärmebrücken) vorgenommen werden, um sich den Kostenvorteil für Jahrzehnte zu sichern. Zusätzlich sind auch Investitionsförderungen für Sie zu zugänglich, wenn es zur energieeffizienten Ausführung des Neubaus kommt.

 

Jetzt anmelden!

Maximale Beratungsstunden: 24h
Fördersatz: 50% der Beratungskosten, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen, jedoch nicht für
Große Unternehmen gemäß EEffG.
Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023