Wie groß ist das Potential in Ihrem Unternehmen, durch eine Photovoltaik-Anlage Energiekosten zu senken? Und mit welchem Aufwand wäre es zu heben? Die Photovoltaik-Beratung für Betriebe hilft effizient, konkret und produktneutral bei der Entscheidungsfindung und ist mit 70% besonders attraktiv gefördert.

Diese Beratung richtet sich an Unternehmen, Vereine und Einrichtungen. Zur PV-Beratung für Privatpersonen gelangen Sie hier.

Beratung wird mit 70% gefördert!

Die geförderte Beratung liefert konkrete Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu Ihrer Photovoltaik-Anlage. Angepasst an den Betrieb und optimiert auf schnelle Amortisation. Außerdem sind Sie bestens vorbereitet für die zu erwartenden Photovoltaik-Förderkontingente.

Bildnachweis: Ralf Hämmerle, Stadt Dornbirn


Die PV-Beratung in Anspruch nehmen können:

  • KMU´s (gemäß Energieeffizienzgesetz < 250 Mitarbeiter),
  • kommunale Gebäude,
  • Landwirte mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer,
  • aber auch Vereine und kirchliche Einrichtungen.


Die PV Beratung ist geeignet, wenn folgendes auf Ihren Betrieb zutrifft:

  • Ihr Betrieb hat tagsüber einen möglichst gleichmäßigen Stromverbrauch.
  • Und dies auch während des Sommerhalbjahres.
  • In den nächsten 15 Jahren ist keine Dachsanierung zu erwarten oder eine Dachsanierung steht unmittelbar bevor.


Die PV Beratung beinhaltet unter anderem:

  • Prüfung Vorort der wichtigsten bauseitigen Voraussetzungen
  • Analyse des Lastgangs der wichtigsten Stromverbraucher
  • Abschätzung der Wirtschaftlichkeit samt allfälliger Zusatzkosten und Förderungen
  • Optimierung der PV-Anlage in Bezug auf Dimensionierung, Eigenstromverbrauch und Rendite

Sie erhalten am Ende der Beratung einen Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen. Diese werden in einem Abschlussgespräch detailiert erläutert.

 

Jetzt anmelden!

(Landwirte bitte als Rechtsform „Sonderform“ auswählen und im Feld „Kommentar“ die landwirtschaftliche Betriebsnummer eintragen.)


Maximale Beratungsstunden: 20h
Fördersatz: 70% der Beratungskosten, maximal 56.- Euro pro Beratungsstunde
Maximale de-minimis Förderung 1.120,- Euro bis das Förderbudget erschöpft ist

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen, Kirchen und Landwirte mit LFBIS, jedoch nicht für Große Unternehmen gemäß EEffG.
Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert  –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2023