Abhängig von ihrem Wärmeabgabesystem (Heizkörper, Fußbodenheizung, usw), ihrem Standort, ihrem Platzangebot im Gebäude, dem Zustand ihres Gebäudes und Ihrer Unternehmensentwicklung sind nicht alle Heizungen für ihren Betrieb gleich geeignet bzw. günstig. Die Raus aus Öl- und Gasberatung liefert Ihnen konkrete Empfehlungen für Ihren Heizungswechsel. 70% der Beratungskosten werden von Impuls3 übernommen.

 

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Beratung jetzt mit 70% gefördert!

Die Bundes- und Landesregierung hat beschlossen nicht nur Ihre Investition in eine alternative Heizung zu fördern. Auch die vorausgehende neutrale Beratung wird finanziell unterstützt. Dabei ist es unerheblich, welches Heizsystem sie schlussendlich einbauen.

Der Berater oder die Beraterin widmet sich ihren individuellen Fragen zum Ersatz ihrer Öl- oder Gasheizung, sodass sie ein neutrales und konkretes Konzept samt Kostenabschätzung für ihre Beschaffung erhalten. Welche Förderungen sie für diese Investition erhalten können, erfahren Sie bei der Beratung. Das ist ihre energieeffiziente – und damit kostensparende –  Grundlage für eine Anfrage bei einem Ausführenden oder für eine Ausschreibung.

Jetzt anmelden!

Maximale Beratungsstunden: 40h
Fördersatz: 70% der Beratungskosten, maximal 56,- Euro pro Beratungsstunde

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen, jedoch nicht für Große Unternehmen gemäß EEffG. Beachten Sie, dass die Umsatzsteuer nicht gefördert wird –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2023