Der Energieverbrauch von Rechenzentren und Serverräumen in Unternehmen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Das Energieinstitut bietet daher eine geförderte Beratung an. 50% der Beratungskosten werden von Impuls3 übernommen.

Quelle: Pixabay

In der IT steckt großes Energiesparpotential

Energiesparmaßnahmen können bei der Stromversorgung und Kühlung getroffen werden,  oder eine effiziente IT-Nachrüstung eine Entspannung bewirken.
Um die optimalen Maßnahmen zu identifizieren, werden die Server- und IT-Infrastruktur vor Ort analysiert.

Ein Ergebnisprotokoll samt Handlungsempfehlungen bildet die Entscheidungsgrundlage für die konkrete Maßnahmenumsetzung. Auch bei der Maßnahmenumsetzung kann auf die Expertise der Beraterinnen und Berater zurückgegriffen werden.

Beratung wird mit 50% gefördert!

Die Beratung beinhaltet unter anderem:

  • Vorabgespräch und Projektabstimmung
  • Vor-Ort-Besichtigung
  • Identifizierung von Optimierungspotentialen und Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen
  • Übermittlung eines Ergebnisprotokolls mit konkreten Handlungsempfehlungen und Hinweisen
  • Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung

Maximale Beratungsstunden: 20h
Fördersatz: 50% der Beratungskosten, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde

Jetzt anmelden!

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen, jedoch nicht für Große Unternehmen gemäß EEffG. Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert  –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023