Der Mobilitäts-Check ist das einfache Einsteiger-Modul. Vorort beim Kunden werden gemeinsam die derzeit bereits umgesetzten Mobilitätsmaßnahmen erhoben und Eckdaten zum aktuellen Mobilitätsaufkommen ermittelt.

Die Beratung wird mit 50% gefördert!

Auf Basis dieser Standortbestimmung wird mit dem Kunden ein Set an möglichen, passenden Umsetzungsmaßnahmen zusammengestellt und zu den ausgewählten Maßnahmen weiterführende Informationen und Handlungsanleitungen bereitgestellt. Beispiele sind:

  • Umstieg auf E-Fahrzeuge mit Kostenvergleich und Förderungsabklärung
  • Analyse der Mobilitätskosten
  • Bewusstseinsbildung der Mitarbeitenden
  • Empfehlungen für Vertiefungsmöglichkeiten

Jetzt anmelden!

Maximale Beratungsstunden: 8h
Fördersatz: 50% der Beratungskosten, maximal 40,- Euro pro Beratungsstunde

Das Angebot gilt für KMUs und Kleinstbetriebe, Vereine, Gemeinden, Schulen und Kirchen, jedoch nicht für Große Unternehmen gemäß EEffG.
Die Umsatzsteuer wird nicht gefördert  –  die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen.

Ablauf der Beratung

Melden Sie sich an zu einem unserer Beratungsmodule – schnell, unkompliziert und unbürokratisch.

  1. Sie melden sich über die Homepage zur Beratung an.   Jetzt anmelden!
  2. Ihre Anmeldung wird von uns an einen qualifizierten Berater oder Beraterin übergeben (Berater*innen-Wünsche können angegeben werden und werden soweit als möglich berücksichtigt). Ihr Berater oder Ihre Beraterin kontaktiert Sie zur Vereinbarung des Vorort-Termins.
  3. Der Berater oder die Beraterin führt in Absprache mit Ihnen den Auftrag aus.
  4. Sie erhalten von Ihrer Berater*in das Beratungsprotokoll und klären allfällige weitere Schritte.
  5. Sie erhalten von Ihrer Berater*in die Rechnung über den vollen Betrag und bezahlen diese.
    Ihren Zahlungsnachweis senden Sie per Email an ihre Berater*in.
  6. Das Land Vorarlberg überweist Ihre Förderung an die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Beachten Sie, dass eine allfällige Umsatzsteuer nicht gefördert wird – die Förderhöhe wird vom Nettobetrag der Beratungsrechnung berechnet.

 

 

Zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2023