Jeder teilnehmende Kunde (Unternehmen, Gemeinde, Verein, konfessionelle Einrichtung, Institution, gewerblicher Landwirt) stimmt durch Anmeldung zur geförderten Beratung den folgenden Teilnahmebedingungen zu:
- Das Fördergeld der geförderten Beratungen wird je zur Hälfte von Land Vorarlberg und BMNT zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung des Fördergeldes auf das Konto des Kunden wird vom Energieinstitut Vorarlberg nach erfolgter Qualitätssicherung der Beratung vorgenommen.
- Die gewährte Förderung ist eine sog. „De-minimis“-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 1407/2013. Der Gesamtbetrag aller De-minimis Förderungen des Kunden innerhalb dreier Steuerjahre darf max. Euro 200.000,- betragen. Die Vorgaben der „De-minimis“-Verordnung hält der Kunden selbständig ein. Wird dieser „De-Minimis“-Schwellenwert überschritten, könnte die Förderung zurückgefordert werden. Eine Gruppe verbundener Unternehmen wird als ein Unternehmen angesehen.
- Energieberatungen in „großen Unternehmen“ iSd EEffG können nicht gefördert werden. Große Unternehmen sind jene die mehr als 249 Vollzeitäquivalente VZÄ Mitarbeiter haben. Weiters werden auch jene Unternehmen als große Unternehmen angesehen, die sowohl mehr als 50 Mio Euro Umsatz als auch eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio Euro haben.
- Energieberater sind auf der Homepage der Monitoringstelle gelistet als „Auditor oder Berater nach Energieeffizienz Gesetz EEffG“.
- Der Beratungsvertrag kommt zwischen Kunde und Berater zustande. Das Energieinstitut fungiert nur als Vermittler der Beratung und kann nicht für Haftungen herangezogen werden.
- Die Rechnung ergeht in voller Höhe vom Energieberater an den Kunden über die tatsächlichen Stunden und den tatsächlichen Stundensatz. Zur Berechnung der Förderung wird der Stundensatz mit € 80,- gedeckelt und der Fördersatz mit dem jeweiligen Prozentsatz der Beratung. Der ermittelte Förderbetrag wird dem Kunden am Ende der Beratung auf das Konto überwiesen.
- Die Beratung samt inhaltlicher und finanzieller Details wird in einer Datenbank dokumentiert und mit den Fördergebern Land Vorarlberg und BMNT (samt Abwicklungsstelle KPC) geteilt.
- Der Kunde nimmt an einer allfälligen Evaluierung der Beratung teil, um die Qualität der Beratung und des Beraters zu erheben und das Verbesserungspotential sowie die Wirkung der Empfehlungen zu ermitteln.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Beratung eine Maßnahme nach §5(1)8 EEffG Energieeffizienzgesetz ist und zur Gänze der Umweltförderung im Inland (UFI) als strategische Maßnahme nach dem EEffG angerechnet wird. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.