“e-Mobility-ready” heißt das Zauberwort in Wohnanlagen: Nicht nur der Markt verlangt es immer stärker, auch der Gesetzgeber fordert zumindest die Vorbereitung auf eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos und -zweiräder im verdichteten Wohnbau. Hier acht Hinweise zu Rahmenbedingungen und Lösungen aus den Webinaren zur “E-Ladeinfrastruktur im verdichteten Wohnbau”, die im April 2021 und im März 2023 vom Energieinstitut durchgeführt wurden und im neuen Leitfaden des Landes zusammengefasst worden sind.
1) Die Zukunft ist elektrisch
27 % der m Jahr 2022 in Vorarlberg neu zugelassenen PKWs haben einen „Stecker“ – sind also also Plug-in-Hybride oder reine batterie-elektrische Fahrzeuge. Ein Trend der weiterhin anhalten wird. Bei Zweirädern hat das E-Bike den normalen Fahrrädern bereits den Rang abgelaufen. In wenigen Jahren wird also jede zeitgemäße Wohnanlage über ein Angebot zum Laden von E-Autos und E-Bikes verfügen müssen.
2) Gemeinsam ist besser als alleinsam
Im verdichteten Wohnbau ist eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur mit Lastmanagement praktisch immer die bessere Option als Einzellösungen (sowohl in Bezug auf Kosten, Aufwand als auch der verfügbaren Ladeleistung). Das hat der Experte für E-Ladestationen Manfred Münzberger gezeigt. Die im Projekt “e-Mobility-Check” erarbeiteten Unterlagen und Leitfäden finden Sie auf der Website von ebe Mobility.
3) E-Bikes nicht vergessen
Ladelösungen für Elektroräder sind wichtig, denn schon aus Gründen des Brandschutzes sollten E-Bike-Akkus im Fahrradraum und nicht in der Wohnung geladen werden. Die technische Umsetzung ist einfacher zu bewerkstelligen als jene für PKWs, wobei der Teufel auch hier mitunter im Detail steckt. Denn im Gegensatz zu den PKWs sind die Ladesysteme bei den Zweirädern deutlich heterogener gestaltet – fast alle Hersteller haben eigene, nicht genormte Ladesysteme im Einsatz.
Damit endet der Standard derzeit an der Steckdose. Es muss also möglich sein, alle möglichen Ladegeräte im Fahrradraum gesichert anzustecken und die Nutzung mit überschaubarem Aufwand nutzungsgerecht abzurechnen. Dazu gibt’s bereits passende technische Lösungen, die z.B. im Leitfaden „Fahrradparken im verdichteten Wohnraum“ beschrieben sind.
4) Law and order
Die EU gibt vor, dass neue und umfassend sanierte Wohnanlagen “e-Mobility-ready” sein müssen. In Vorarlberg ist diese Vorschrift Ende 2021 mit der Novelle der Bautechnikverordnung in Kraft getreten. Bauprojekte deren Ansuchen nach diesem Zeitupunkt gestellt haben, müssen so ausgestattet sein, dass außreichend Platz, Leerverrorungen für eine nachträgliche Installation von E-Ladeinfrastruktur vorhanden ist.
5) Das Recht der Miteigentümer*innen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Mehrwohnungshaus sind für jene, die Ladeinfrastruktur für ein Elektrofahrzeug installieren wollen, seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetz besser als man vielleicht denkt. Die genauen Bestimmungen sind im neuen Leitfaden „E-Ladeinfrastruktur im verdichteten Wohnbau“ beschrieben der über den Link auf der rechten Seite heruntergeladen werden kann.
6) Das Netz redet mit
Je nach geplanter Ladeinfrastruktur können netzseitige Engpässe das Ladevergnügen trüben. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Netzbetreiber im Vorfeld eines jeden Projekts ist daher Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Details dazu auf den Seiten von Vorarlberg Netz.
7) Viele Wege führen zu einer guten E-Ladeinfrastruktur
Im Leitfaden E-Ladeinfrastruktur im verdichteten Wohnbau werden unterschiedliche technische Ladelösungen aufgezeigt und ihre Vor- und Nachteile dargestellt. Je nach Situation und Vorlieben der Eigentümer*innen können ganz unterschiedliche techische Lösungen eingesetzt werden, die aber eines gemeinsam haben: Ein gut gemachtes Lastmanagement muss immer dabei sein.
Die VLOTTE – das E-Mobilitätskompetenzzentrum von illwerke vkw – bietet angepasste Komplettlösungen für die Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Dabei werden Errichtung, Betrieb und Abrechnung gegen eine monatliche Gebühr angeboten. Wie das im Detail aussieht, können Sie hier nachlesen.
8) Gut gefördert
Um die Motivation zur Umsetzung einer gemeinschaftlichen Ladelösung zu erhöhen, fördert das Land Vorarlberg die Nachrüstung bestehender Wohnanlagen (min. 3 Hauptwohnsitze, Baujahr vor 2016) mit einer gemeinschaftlichen E-Ladeinfrastruktur (auch für E-Bikes!) Es können bis zu 10.000,- Euro an Fördermittel abgeholt werden. Alle Details gibt’s auf der Website des Landes.
Das Mobilitätstelefon im Energieinstitut Vorarlberg beantwortet kostenlos Ihre Fragen und hilft beim Finden der richtigen Ansprechpartner für die Details: 05572 / 31 202-111.