Seit 1. Jänner 2021 gelten die neuen Energieförderrichtlinien des Landes Vorarlberg. Sie betreffen die Förderung von

  • Holzheizungen (Pellets, Stückholz, Hackschnitzel),
  • Wärmepumpen (Grundwasser und Erdreich),
  • Anschlüssen an Nahwärmenetze,
  • thermischen Solaranlagen und
  • Komfortlüftungen.

Unsere Energieberaterin Verena Engstler gibt in diesem Video einen kurzen Überblick.

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Zuletzt aktualisiert am 14. April 2021