Die Begegnungszone ist ein wichtiges Element zur Entwicklung des Ortsteiles Strohdorf. Sie ermöglicht die Begegnung aller Verkehrsteilnehmenden auf Augenhöhe und verbessert die Aufenthaltsqualität, ohne dabei den Durchgangsverkehr zu beeinträchtigen. 

Auf Augenhöhe

Mit der neuen Mittelzone und einer reduzierten Durchfahrtsgeschwindigkeit wird die Querung der stark befahrenen Landesstraße für Radfahrer, Fußgänger und KFZ-Lenker erleichtert. Das reduziert die Trennwirkung der Straße und verbessert die Verbindung der angrenzenden Siedlungsräume. Sicherer und flüssiger Verkehr. Durch den neuen Fahrbahnverlauf, Tempolimit und flächiges Queren wird eine Verflüssigung des Verkehrs auf niedrigerem Geschwindigkeitsniveau erreicht. Das verbessert die Verkehrssicherheit und erleichtert das Einfahren in die Landesstraße.

Die optische Gestaltung des Straßenraums in der Begegnungszone signalisiert in Verbindung mit den geplanten neuen Gebäuden auch ortsunkundigen Personen, dass sie sich in einem wichtigen Ortsteil unserer Gemeinde befinden. Durch die Senkung von Verkehrslärm und die neuen, großzügig gestalteten Seitenräume wird die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert.

Hohe Aufenthaltsqualität: Kindergärten und Mittelschule, Sporthallen, Bibliothek und Musikschule, Cubus und Vereinshaus, Bushaltestellen, Gastronomie und Geschäfte machen das Strohdorf zu einem wichtigen Zielpunkt und Aufenthaltsort.

Prinzip des „guten Miteinanders“

Die Begegnungszone wurde im Frühjahr 2013 als neues Element in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Die zuständige Behörde kann seitdem – wenn dies durch die Lage oder Beschaffenheit eines Gebiets angebracht erscheint – einzelne Straßenabschnitte zu Begegnungszonen erklären. 

Die in einer Begegnungszone angestrebte gleichberechtigte Nutzung der Verkehrsfläche durch alle Verkehrsteilnehmenden baut auf einem guten Miteinander und der gegenseitigen Rücksichtnahme auf.

Dies setzt eine angepasste Geschwindigkeit voraus, die eine Begegnung auf Augenhöhe erst möglich macht. Grundsätzlich ist Tempo 20 zu verordnen, in begründeten Ausnahmefällen – wie in der Begegnungszone Strohdorf – ist bei Straßen mit Durchleitungsfunktion Tempo 30 möglich. Vom Gesetzgeber zwar nicht vorgeschrieben aber von Fachexperten dringend empfohlen ist eine entsprechende Gestaltung des Straßenraumes.

Wichtige Merkmale:

  • Fahrzeuge dürfen in der Begegnungszone Strohdorf maximal 30 km/h fahren.
  • Das Queren der Fahrbahn ist für Fußgänger und Radfahrer an jeder Stelle möglich. Der Verkehr darf dabei nicht mutwillig behindert werden.
  • Fahrzeuge dürfen nur an speziell dafür gekennzeichneten Stellen parken. 
Zuletzt aktualisiert am 15. Februar 2021